Corona: Alle Infos zum Autokauf und -verkauf in 2022
Die Corona-Fallzahlen befinden sich wieder auf einem Rekordhoch. Was du jetzt für einen sicheren Autokauf- und -verkauf wissen musst.
- Veröffentlicht am 23.12.2021, 08:30

Zur Eindämmung des Coronavirus haben Bund und Länder grundsätzliche Vereinbarungen getroffen. Was bedeutet das für die Dienstleistungsbranche, also auch den Autohandel. Die Regeln im Überblick.*
Erfahre hier worauf Händler sowie Privatverkäufer achten sollten.
Kriterien zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen:
- Die Hospitalisierungs-Inzidenz ist aktuell das zentrale Kriterium für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Die Zahl gibt an, wie viele Patienten (je 100.000 Einwohner*innen) in den vergangenen sieben Tagen stationär im Krankenhaus zur Behandlung aufgenommen wurden.
- Weitere Kriterien sind die Sieben-Tage-Inzidenz (nach Alter differenziert), die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen Covid19 geimpften Personen.
Die 2G-Regel:
- Auch im Autohandel gilt bundesweit und inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, dürfen die Verkaufsräume betreten. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
- Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
- Ausgenommen sind nur Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen, sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
Basisschutzmaßnahmen:
- Für die gesamte Bevölkerung gilt weiterhin die AHA+L+A-Formel (Hygienregeln). Sie steht für Abstand halten (mind. 1,5 m), Händehygiene beachten, Masken tragen (OP-Masken und FFP2-Masken), regelmäßiges Lüften und die App-Nutzung. Wer Coronasymptome an sich bemerkt, sollte außerdem zu Hause bleiben und sich umgehend testen lassen.
- In Einzelhandelsgeschäften wie auch im Autohandel gelten die aktuellen Hygienestandards, eine Maskenpflicht sowie ein Mindestabstand in Verkaufsräumen.
- Arbeitgeber müssen betriebliche Hygienekonzepte erstellen und Homeoffice (soweit möglich) berücksichtigen. Eine Maskenpflicht besteht überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigen-Schnell- oder Selbsttests anzubieten (Ausnahmen: Geimpfte, Genesene).
Grundsätzlich entscheidet jedes Bundesland separat über die konkreten Regeln und Einschränkungen. Lies hier, was für Dein Bundesland gilt.

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Verhaltensregeln beim Autokauf und -verkauf
- Abstand halten: Pflicht ist ein Abstand von 1,50 m, empfohlen sind 2,00 m. Hintergrund: Das Coronavirus wird in der Regel per Tröpfcheninfektion übertragen.
- Hände waschen: Schmierinfektionen können beim Kontakt mit kontaminierten Gegenständen übertragen werden. Zudem solltest Du vermeiden, Dir ins Gesicht zu fassen.
- Fahrzeug desinfizieren: Vor und nach einer Probefahrt solltest Du als Verkäufer sensible Bereiche des Autos besonders gründlich desinfizieren: Lenkrad, Schaltknauf, Spiegel, Griffe, Touchscreen. Hier findest Du einen ausführlichen Ratgeber zum Desinfizieren von Autos.
- Reinigen und lüften: Als gewerblicher Verkäufer bist Du in mehreren Bundesländern dazu verpflichtet, das Auto nach jeder Besichtigung zu reinigen oder zu lüften.
- Maskenpflicht: Deutschlandweit ist in Geschäften eine medizinische Mund-Nasen-Maske bei Kunden Pflicht. Das gilt auch für die Innenräume bei Autohändlern.
- Kontaktlose Abwicklung: Der obligatorische Handschlag zur Besiegelung des Autokaufs ist weiterhin tabu. Schlüssel, Papiere und der ausgedruckte Kaufvertrag können hinterlegt und damit kontaktlos übergeben werden. Außerdem kannst Du den digitalen Kaufvertrag von mobile.de nutzen. Diesen füllst Du bequem und einfach am Smartphone, Tablet oder PC aus. Die digitale Unterschrift ist ebenso rechtlich bindend.

Sind die Zulassungsstellen geöffnet?
Die meisten Zulassungsstellen sind in Deutschland aktuell geöffnet. Allerdings gelten in vielen Ämtern weiterhin Einschränkungen. Das können reduzierte Öffnungszeiten sein oder eine Höchstzahl von Vorgängen pro Kunde. Fast immer ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung notwendig, um ein Fahrzeug zulassen zu können. Wenn Du als Privatperson keinen freien Termin bekommst, kann Du es auch über einen Zulassungsdienst versuchen. Diese haben teilweise spezielle Regelungen mit den Zulassungsstellen vereinbart. Eine Übersicht zum aktuellen Status der jeweiligen Zulassungsstellen ist auf der Webseite des Zulassungsdienstes Kroschke zu finden. Die Angaben werden täglich aktualisiert.
Für gewerbliche Autokäufe und Zulassungen gelten Sonderregeln, die sich regional unterscheiden. Ämter setzen derzeit eine um zehn Tage längere Bearbeitungszeit für gewerbliche Zulassungen an. Über die Regelung in Deiner Stadt informierst Du Dich am besten auf der Homepage Deiner Verwaltung.
Was sollten Händler wissen?
Grundsätzlich müssen Gewerbetreibende bestimmte Hygieneauflagen erfüllen, um ihr Geschäft betreiben zu dürfen. Dazu zählt insbesondere ein Hygienkonzept, das auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Folgende Eckpunkte sind in der Regel zu beachten:
- Die 2G-Regel gilt. Also nur geimpfte und genesene Personen dürfen die Verkaufsräume betreten. Der Einzelhändler muss die Nachweise überprüfen.
- Social Distancing: Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt für Kunden wie für Verkäufer: Ellenbogengruß statt Händeschütteln, Abstand zum Gegenüber und Handhygiene.
- Fahrzeuge sollen nach jeder Besichtigung gereinigt werden.
- Getränkeautomaten sollen möglichst nur von Mitarbeitern bedient werden.
- Warteschlangen sollen vermieden werden.
- Kunden müssen in Verkaufsräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Mitarbeiter sind ebenfalls dazu verpflichtet, wenn sich an ihrem Arbeitsplatz keine Schutzvorrichtung, etwa eine Plexiglas-Scheibe, befindet.
- Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten, sofern dies möglich ist.
- Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern mindestens zwei Antigen-Schnell- oder Selbsttests pro Woche anbieten, wenn diese nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten oder bereits geimpft oder genesen sind.

In vielen Fällen lassen sich Neuwagen heute online anmelden.
Was sollten Privatverkäufer beachten?
Private Käufer und Verkäufer dürfen sich grundsätzlich deutschlandweit unter Einhaltung der aktuellen Hygienregeln treffen. Um das Risiko einer Coronainfektion zu minimieren, ist es allerdings sinnvoll, unnötige Kontakte zu vermeiden. Achte daher als Privatverkäufer auf diese Verhaltensregeln und auf folgende Tipps:
- Anzeige online inserieren: Um möglichst viele potenzielle Autokäufer auch auf Distanz zu erreichen, nutze die Möglichkeit eines ausführlichen Online-Inserats, beispielsweise auf dem mobile.de-Marktplatz.
- Ansprechende Fotos: Erstelle zahlreiche Bilder vom gesamten Fahrzeug und von einzelnen Details. Acht dabei auf eine ausreichende Helligkeit Deiner Fotos. Dadurch gewinnen Interessenten einen besseren Eindruck vom angebotenen Auto. Außerdem wirken scharfe, saubere Bilder professioneller. Hier findest Du unseren Ratgeber, wie Dir gute Auto-Fotos gelingen.
- Aussagekräftige Beschreibung: Oft lohnt es sich insbesondere für private Verkäufer, viel Mühe in den Inseratstext zu investieren. Sind alle Extras und Zubehördetails im Text aufgeführt? Hast Du vermerkt, dass es sich um ein Nichtraucherfahrzeug handelt? Ist die Anzahl der Vorbesitzer vermerkt? Worauf Du bei Deinem Inserat achten solltest, haben wir für Dich in einem Ratgeber zum Erstellen von Inseraten auf mobile.de zusammengestellt.
*Es handelt sich bei dieser Zusammenstellung nicht um eine Rechtsberatung, sondern um eine redaktionell erstellte Übersicht. Den genauen Wortlaut der für Dich gültigen Vorschrift entnimmst Du der offiziellen Verordnung auf der Homepage Deines jeweiligen Bundeslandes bzw. Landkreises.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Webseite "Zusammen gegen Corona" eingerichtet. Dort finden sich stets aktuelle Informationen. Wir von mobile.de unterstützen alle Maßnahmen, die zum Eindämmen des Coronavirus führen können.
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