Autoverkauf Checkliste – Tipps und Hinweise zum sicheren Verkauf

Du willst Dein altes Auto verkaufen und das am liebsten so schnell wie möglich und natürlich zu einem richtig guten Preis. Hier kommt es vor allem auf die richtige Planung und Vorbereitung an, aber auch Sicherheit und Seriosität spielen beim Autoverkauf eine entscheidende Rolle. Besonders schnell und unkompliziert lässt sich das Auto bei einer nahegelegen Ankaufstelle in Zahlung geben. Hier sparst Du Dir nicht nur den langen Planungsstress, sondern kannst Dich noch am gleichen Tag über die Überweisung aufs Konto freuen. Anders sieht das Ganze auf dem privaten Verkaufsweg aus. Neben dem Erstellen eines Inserats, Terminvereinbarungen und Probefahrten mit potentiellen Käufern, gibt es viele Dinge, auf die Du bei einem Privatverkauf besonders achten solltest. Damit Du dabei immer den Überblick behältst, findest Du auf dieser Seite nützliche Checklisten mit wichtigen Dokumenten und Tipps. Egal wie Du Dich beim Verkauf entscheidest – mobile.de hilft Dir dabei, Dein Auto ganz einfach und sicher zu verkaufen.

Auto verkaufen: Was beachten?

Zum einen ist es wichtig, dass Du alle wichtigen Unterlagen parat hast und genau weißt, wo welche Informationen über Deinen Gebrauchtwagen zu finden sind. Zum anderen solltest Du Dich vor unseriösen Kaufanfragen und Betrügern schützen. Nicht selten fallen Autoverkäufer bei besonders lukrativ erscheinenden Angeboten auf verbreitete Betrugsmaschen rein. Wer sich im Vorhinein gut vorbereitet und informiert, kann beim Autoverkauf souverän auftreten und ist klar im Vorteil. Alles Wissenswerte zum Thema Fahrzeugdokumente sowie hilfreiche Tipps und Tricks für einen sicheren Verkauf findest Du übersichtlich beschrieben und in je einer Checkliste zusammengefasst.

Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung und Co. – Wichtige Dokumente für den Verkauf

Das Treffen mit dem Autohändler oder einem privaten Interessenten rückt näher und damit auch die Chance, den alten Gebrauchtwagen für gutes Geld zu verkaufen. Hierfür sollte das Auto zunächst optisch bestens vorbereitet werden, und wie das am besten gelingt, haben wir hier für Dich gesammelt: 'Auto verkaufen – Tipps zur Vorbereitung und Pflege'. Als zuverlässiger Verkäufer oder Verkäuferin hast Du allerdings auch alle wichtigen Unterlagen stets zum vereinbarten Termin dabei und kannst sie, nach der Bezahlung, gesammelt übergeben. Aber nicht jeder kennt sich hier mit den Details und Unterschieden aus. Welche Dokumente müssen vor dem Verkauf parat liegen und am Stichtag dem Käufer übergeben werden? Sind Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 das Gleiche? Welche Bescheinigungen müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden und welche bewahrt man besser Zuhause auf? Was passiert im Verlustfall und wo kannst Du Dir neue Fahrzeugpapiere und -Berichte ausstellen lassen? Mithilfe folgender Checkliste erhältst Du eine Übersicht aller wichtigen Dokumente auf einen Blick.

Checkliste: Diese Unterlagen und Gegenstände brauchst Du beim Autoverkauf

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Aktuelle HU- und AU-Bescheinigung
  • Kennzeichen des Autos
  • Scheckheft/Inspektionsheft inkl. Wartungs- und Reparaturrechnungen

Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Seit dem 1. Oktober 2005 wurden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief EU-weit durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Inhaltlich unterscheiden sich die alten Zulassungspapiere nur gering von den neuen, weshalb sie auch weiterhin Gültigkeit besitzen. Im Falle eines Halterwechsels müssen allerdings beide erneuert werden, da alte und neue Dokumente nicht miteinander kombinierbar sind. Wichtig ist, dass die offizielle Zulassung eines Autos nur mit beiden Bescheinigungen rechtskräftig gültig ist. Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Papieren haben wir Dir in dieser Checkliste gegenübergestellt.

Checkliste: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

FahrzeugscheinFahrzeugbrief
Offizielle BezeichnungZulassungsbescheinigung Teil IZulassungsbescheinigung Teil II
PrimärzweckBescheinigung zur VerkehrsteilnahmeBesitzanspruch des Autos
AufbewahrungJederzeit im FahrzeugAn einem sicheren Ort außerhalb des Autos
Besitzverhältnis des AutosHalter des Autos (muss nicht mit dem Eigentümer übereinstimmen)Eigentümer des Autos
Eingetragene FahrzeughalterNur der aktuelleDer aktuelle sowie der vorherige
BesonderheitEinträge zur Hauptuntersuchung
Fahrzeugschein
Offizielle BezeichnungZulassungsbescheinigung Teil I
PrimärzweckBescheinigung zur Verkehrsteilnahme
AufbewahrungJederzeit im Fahrzeug
Besitzverhältnis des AutosHalter des Autos (muss nicht mit dem Eigentümer übereinstimmen)
Eingetragene FahrzeughalterNur der aktuelle
BesonderheitEinträge zur Hauptuntersuchung
Fahrzeugbrief
Offizielle BezeichnungZulassungsbescheinigung Teil II
PrimärzweckBesitzanspruch des Autos
AufbewahrungAn einem sicheren Ort außerhalb des Autos
Besitzverhältnis des AutosEigentümer des Autos
Eingetragene FahrzeughalterDer aktuelle sowie der vorherige
Besonderheit

Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, vormals Fahrzeugschein, ist neben dem Führerschein das wichtigste Dokument des Autobesitzers. Meist auf eine handliche Größe gefaltet, enthält er alle wichtigsten Informationen zur Identifizierung des Autos und ist die amtliche Erlaubnis, am Straßenverkehr teilzunehmen. Neben den formalen Angaben wie Kennzeichen, Name und Anschrift des Fahrzeughalters, sind auch technische Daten wie Marke, Modell, Achsenanzahl, Hubraum etc. als Zahlen und Buchstabenkürzel darin festgehalten. Vermerke und Termine zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) werden darin ebenfalls notiert. Gesetzlich geregelt muss die Zulassungsbescheinigung Teil I jederzeit beim Fahren des Autos im Handschuhfach verstaut mitgeführt und bei einer polizeilichen Kontrolle vorgezeigt werden. Wer sie nicht dabei hat, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II

Statt des früheren Fahrzeugbriefs gibt es heute die Zulassungsbescheinigung Teil II, die als amtliche Urkunde Auskunft darüber gibt, wer die aktuelle Verfügungsberechtigung des Fahrzeugs besitzt. Das A4-große Dokument ist in zwei Teile gegliedert. Im oberen Teil findet man die Personalien des Fahrzeughalters sowie Erstzulassungsdatum, amtliches Kennzeichen und Anzahl der vorherigen Halter. Der untere Abschnitt gibt sowohl Auskunft über technische Daten wie Marke, Farbe, Energiequelle etc. als auch über die zuständige Zulassungsbehörde. Im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief wird der Name des ggf. vorherigen Autohalters in der Zulassungsbescheinigung II nicht mehr erwähnt. Mehrere Wasserzeichen und Leuchtaufdrucke verhindern zudem eine einfache Fälschung des Dokuments. Der Fahrzeugbrief muss zudem anders als der Fahrzeugschein nicht im Auto mitgeführt werden, sondern wird an einem sicheren Ort Zuhause aufbewahrt.

Fahrzeugbriefnummer – Wo steht sie und was sagt sie aus?

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), umgangssprachlich auch als Fahrgestellnummer oder Fahrzeugbriefnummer bekannt, ist die 17-stellige Seriennummer des Autos. Sie wird für jedes Fahrzeug einmalig vergeben und fungiert somit, ähnlich wie der Personalausweis, zur eindeutigen internationalen Identifikation. Die Seriennummer setzt sich dabei aus einer genormten Abfolge von Zahlen und Buchstaben zusammen, die Aufschluss über Land, Hersteller, Modellreihe sowie Produktionsjahr und Herstellerwerk geben. Lediglich die Buchstaben I, O und Q werden aufgrund der Verwechslungsgefahr mit den Ziffern 0 und 1 ausgelassen. Man findet sie nicht nur im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief unter dem Buchstaben E aufgelistet, sie ist auch an einer Stelle des Fahrzeugrahmens im Türbereich, im Motor- oder Kofferraum eingestanzt. Da die FIN eindeutig einem Fahrzeughalter zugeordnet ist, kann dieser im Falle eines Diebstahls damit genau identifiziert werden.

Fahrzeugschein verloren – Das kannst Du tun

Der Autoverkauf ist geplant, erste Informationen zum bestmöglichen Verkaufspreis wurden recherchiert und dann trifft es einen wie der Schlag: die Zulassungsbescheinigungen sind unauffindbar oder wurden gestohlen. Meist wird gerade im Falle des Fahrzeugscheins schneller Ersatz benötigt, sodass Du Dich umgehend an die zuständige Zulassungsbehörde wenden musst. Die Neubeantragung und Neuausstellung des Fahrzeugscheins geschieht meist sehr schnell und kann je nach Region und benötigter Unterlagen zwischen 11 und 50 Euro kosten. Im Falle eines Diebstahls muss zusätzlich die Polizei informiert und Anzeige erstattet werden. Folgende Unterlagen musst Du zur Neubeantragung des Fahrzeugscheins mitbringen: (1) Personalausweis oder Reisepass (2) Nachweis zur Hauptuntersuchung (3) Zulassungsbescheinigung Teil II (4) ggf. Diebstahlanzeige

Fahrzeugbrief verloren – Der Ersatz ist zeitaufwendig

Auch der Verlust des Fahrzeugbriefs ist ärgerlich, insbesondere, weil die Ausstellung des Ersatzes, mit bis zu 6 Wochen Bearbeitungszeit, wesentlich länger dauert. Das liegt daran, dass Du zunächst bei der Verlustmeldung bei Deiner Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben musst. Das bedeutet, dass das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg informiert und der Verlust im Verkehrsblatt aufgeboten wird. In einem Zeitraum von 14 Tagen können sich Personen und Institutionen, die möglicherweise im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II sind (wie bspw. Fahrzeughändler oder Banken) daraufhin melden. Geschieht das nicht, wird der verlorene Fahrzugbrief für ungültig erklärt und kann bei einem zweiten Termin in der Zulassungsstelle neu beantragt werden. Hierfür benötigst Du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Eidesstattliche Verlusterklärung
  • ggf. Diebstahlanzeige


Die Kosten dafür variieren je nach Standort und anfallenden Gebühren, liegen im Schnitt jedoch bei etwa 60-70€. Plane also genügend Zeit für eine Neubeantragung ein, bevor Du Dein Auto zum Verkauf meldest.

TÜV Bericht verloren – So gehst Du vor

Die Verkehrstüchtigkeit eines Fahrzeugs wird alle zwei Jahre bei der Hauptuntersuchung (HU) überprüft. Der Prüfer hält die Ergebnisse dieser Untersuchung in einem TÜV-Bericht fest, den Du bei der Übergabe des Autos erhältst. Solltest Du diesen einmal verlieren oder verlegt haben, ist das kein Grund zur Panik. Da die Prüfstelle bzw. Deine zuständige Werkstatt die Daten der HU auch in den eigenen Unterlagen speichert, kannst Du Dir vor Ort einfach eine Zweitschrift ausstellen lassen. Um diese zu beantragen, benötigst Du lediglich Deinen Personalausweis oder den Reisepass und die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und der Kostenpunkt liegt bei etwa 10€.

Wie viel ist Dein Auto wert?

Ratgeber: Betrug beim Autoverkauf

Betrug beim Autoverkauf ist heute leider keine Seltenheit. Häufig werden hohe Preise versprochen, mit denen unwissende Verkäufer geködert und anschließend über den Tisch gezogen werden. Wer seinen alten Gebrauchtwagen privat verkaufen will, sollte sich daher genau informieren, um am Ende nicht unseriösen Käufern oder gar Betrügern zum Opfer zu fallen. Wir klären Dich über 3 der häufigsten Maschen von Betrügern auf und wie Du Dich davor schützen kannst.

  1. Angebliche Mängel und der Verkaufspreis wird gedrückt Der Termin mit dem Interessenten steht, Du hast alle Mängel wahrheitsgemäß angegeben und eine erste Preisvorstellung genannt. Der potentielle Käufer ist zunächst sehr angetan, findet allerdings bei der Begutachtung des Fahrzeugs auffallend viele Mängel, die Du angeblich verschwiegen hast. Du gerätst schnell in eine starke Drucksituation, da möglicherweise sogar von Schadensersatz und Vortäuschung falscher Tatsachen die Rede ist. Die Stimmung ist angespannt und der Preis wird drastisch gedrückt. Aus Unwissenheit, Kulanz und schlechtem Gewissen verkaufst Du Dein Auto zu einem schlechten Preis. So machst Du’s besser: Hol Dir ein professionelles Gutachten für Deinen Gebrauchtwagen ein. Somit bist Du auf der sicheren Seite und kannst etwaige Mängelbeschreibungen direkt entkräften sowie sicher und bestimmt verhandeln.
  2. Scheckbetrug und Ratenzahlungen Die Begutachtung sowie die Probefahrt sind erfolgreich verlaufen und Du hast einen sympathischen Eindruck vom Kaufinteressenten. Der Preis wurde verhandelt und eventuell sogar der Kaufvertrag unterzeichnet. Aber beim Bezahlen wird aus Zeitgründen nur eine Scheckzahlung angeboten oder sogar nach einer Ratenzahlung gefragt, weil etwa das Gehalt gerade nicht für die komplette Summe reicht. Aber der Interessent macht einen seriösen Eindruck, Du lässt Dich darauf ein, unterzeichnest den Vertrag und übergibst alle Unterlagen. Im Nachhinein ist der Scheck ungültig bzw. nicht gedeckt oder nach der ersten Rate werden keine weiteren Zahlungen veranlasst und Du bekommst Dein Geld nicht. So machst Du’s besser: Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dich nur auf vollständige Bezahlungen in Bar einlassen oder zusammen mit dem Käufer das Geld bei der Bank abheben.
  3. Betrug bei Deiner Autoversicherung Für Dein Online-Inserat hast Du hochwertige Bilder Deines Gebrauchtwagens aus allen Winkeln geschossen und sie hochgeladen. Neben den Mängeln sind auch ganz klar die Kennzeichen lesbar und kurz darauf meldet sich bereits ein Interessent bei Dir und bekundet großes Interesse an dem Auto, möchte aber vor dem Kauf gern mehr über Deine Kfz-Versicherung erfahren, um eine bessere Kostenübersicht zu bekommen. Damit es zum Autoverkauf kommt, gibst Du private Versicherungsdetails sowie Deinen Namen und Anschrift preis. Zusammen mit dem Nummernschild werden Deiner Versicherung nun nicht existente Schäden gemeldet und der Schadensersatz an eine fiktive Reparaturfirma überwiesen. Im schlimmsten Fall bekommst Du gar nichts davon mit. So machst Du’s besser: Schwärze Dein Kennzeichen auf allen Bildern, die Du online von Deinem Auto einstellst und gib keine sensiblen Daten zu Deiner Versicherung heraus.


Wenn Du noch mehr über Betrugsmaschen beim privaten Autoverkauf erfahren möchtest, kannst Du Dir diesen Beitrag zum Thema Sicherheit beim Autokauf und Verkauf anschauen.

Autoverkauf – Probefahrt mit dem Interessenten

Bei jeden privaten Autoverkauf steht früher oder später die für den Interessenten wichtige Probefahrt an. Für den potenziellen Käufer ist es die Gelegenheit sich mit dem Auto vertraut zu machen und das Fahrgefühl zu erproben. Für Verkäufer häufig ein zeitintensives und häufig mit Stress verbundenes Unterfangen. Mit der folgenden Checkliste kannst Du den anstehenden Probefahrten gelassen entgegenblicken.

Checkliste für die Probefahrt

  • Auto möglichst vor dem Verkauf abmelden - das gibt Dir als Verkäufer maximale Sicherheit, ist aber aufwendiger für den Interessenten.
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen - entweder selbst oder durch den Kaufinteressenten, das erlaubt die Teilnahme am Straßenverkehr.
  • Nicht durch aufdringliche Käufer verunsichern lassen - sondern auf Grundlage der vorliegenden Dokumente und Daten faktenbasiert und ruhig argumentieren.
  • Führerschein und Personalausweis des Interessenten zeigen lassen,bevor die Probefahrt angetreten wird.
  • Am besten selbst mitfahren oder einen ausreichend hohen Pfand des potenziellen Käufers annehmen.
  • Erfahrende Begleitperson mitnehmen – diese kann unterstützend bei der Probefahrt sowie beim Vertragsgespräch teilnehmen.
  • Niemals die gesamten Fahrzeugpapiere allein bei dem Fahrer im Auto lassen – das wäre schlichtweg grob fahrlässig.
  • Auf das Bauchgefühl hören – Wenn der Interessent keinen guten Eindruck auf Dich macht, Deinen Gebrauchtwagen unbedingt allein fahren will oder unübliche Zahlungsvorschläge macht, dann überlege zweimal, ob Du eine Probefahrt anbietest.


Wenn Du diese Punkte berücksichtigst, kannst Du ruhig und bestimmt beim Verkauf Deines alten Autos auftreten. Dennoch bleibt der private Autoverkauf zum gewissen Teil immer eine Vertrauenssache, sodass Du letztlich auf die hier genannten Signale achten oder Deinen Gebrauchtwagen stattdessen an einen qualifizierten Händler verkaufen solltest.