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Nahaufnahme eines deutschen Kfz-Kennzeichens mit Berliner Wappen, gehalten vor einem geparkten Audi. Eine Hand hält zusätzlich ein kleines Schild.
Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Mit einem Wechselkennzeichen kannst du in Deutschland zwei Fahrzeuge nutzen – und brauchst nur ein Kennzeichen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Wechselkennzeichen ermöglicht die Nutzung von zwei Fahrzeugen mit einem gemeinsamen Kennzeichen, jedoch niemals gleichzeitig.
  • Das Nummernschild zum Wechseln ist günstiger als zwei Einzelzulassungen, allerdings gibt es keine Kfz-Steuer-Ersparnis.
  • Beide Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeugklasse angehören (M1/L/O1), auf denselben Halter zugelassen sein und identische Kennzeichengrößen haben.

Wie funktionieren Wechselkennzeichen in Deutschland?

Das Wechselkennzeichen ermöglicht es dir, zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zu betreiben – allerdings nie gleichzeitig. Seit Juli 2012 ist diese Lösung in Deutschland verfügbar und wird durch die Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt.

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei separaten Komponenten:

  • Wechselteil (gemeinsam): Enthält Eurofeld, Ortskennzeichen, Landeswappen mit "W"-Kennzeichnung und die Hauptnummer
  • Fester Teil (fahrzeugbezogen): Bleibt dauerhaft am Fahrzeug und trägt die letzte Ziffer sowie die HU-Plakette

Beispiel: Fahrzeug 1 hat "B AB 4567", Fahrzeug 2 hat "B AB 4568" – der Wechselteil "B AB 456" ist für beide identisch.

Auf dem festen Teil ist auch die Kombination von Buchstaben und Zahlen des Hauptkennzeichens als Kleingedrucktes angebracht. Somit lässt sich das nicht genutzte Fahrzeug jederzeit zuordnen.

Ist das Wechselkennzeichen mit einem E-Kennzeichen oder H-Kennzeichen kombiniert, befindet es sich ebenfalls auf dem kurzen fahrzeugbezogenen Schild aufgeprägt.

Anders als beim Saisonkennzeichen kannst du das ganze Jahr über flexibel wechseln. Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen.

Praktische Anwendung

So läuft der Wechsel ab:

  1. Vor der Fahrt: Du bringst den Wechselteil am gewünschten Fahrzeug an
  2. Während der Fahrt: Nur das Fahrzeug mit vollständigem Kennzeichen darf fahren
  3. Das andere Fahrzeug: Muss auf privatem Gelände stehen und gilt als "abgemeldet"

Du erhältst insgesamt sechs Kennzeichenteile: vier feste Teile (vorn/hinten für beide Fahrzeuge) und zwei Wechselteile (vorn/hinten).

Grundvoraussetzungen

VoraussetzungDetails
FahrzeugklassenBeide Fahrzeuge müssen derselben Klasse angehören
Erlaubte KlassenM1 (Pkw), L (Motorräder/Quads), O1 (Anhänger bis 750 kg)
HalterBeide Fahrzeuge auf denselben Namen zugelassen
KennzeichengrößeIdentische Abmessungen erforderlich

Rechtliche Einschränkungen

  • Nur ein Fahrzeug aktiv: Das Fahrzeug ohne Wechselteil gilt rechtlich als abgemeldet
  • Privatgelände erforderlich: Das inaktive Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum stehen
  • Vollständigkeit erforderlich: Beide Kennzeichenteile müssen am aktiven Fahrzeug montiert sein

Das Wechselkennzeichen ist damit eine flexible Alternative zum Saisonkennzeichen, die sich besonders für Autobesitzer eignet, die regelmäßig zwischen zwei Fahrzeugen wechseln möchten – sei es zwischen einem sparsamen Stadtauto und einem größeren Familienwagen oder zwischen Auto und Motorrad.

    Welche Vorteile hat das Wechselkennzeichen bei der Zulassung?

    Wechselkennzeichen sind in Deutschland eine Möglichkeit, die dir mehr Flexibilität bei der Nutzung deiner Fahrzeuge bietet. Doch welche konkreten Vorteile stehen für dich auf der Liste und gibt es Nachteile?

    Vorteile

    • Flexibler Wechsel zwischen Fahrzeugen
    • Günstiger bei Zulassungsgebühren
    • Versicherungsrabatte möglich
    • Ganzjährig gültig (kein Saisonlimit)

    Nachteile

    • Keine Kfz-Steuer-Ersparnis
    • Beide Fahrzeuge brauchen Vollversicherung
    • Ungenutztes Fahrzeug nur auf Privatgelände
    • Nur ein Fahrzeug gleichzeitig nutzbar

    Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Die Fahrzeuge müssen demselben Fahrzeughalter gehören und dürfen nicht gleichzeitig im Straßenverkehr genutzt werden. Dennoch bieten Wechselkennzeichen eine attraktive Option für alle, die mehrere Fahrzeuge besitzen und Kosten sparen möchten. 

    Welche Fahrzeuge dürfen ein Wechselkennzeichen bekommen?

    Das Wechselkennzeichen funktioniert nur für Fahrzeuge derselben Klasse. Beide Fahrzeuge müssen auf denselben Halter zugelassen sein.

    Erlaubte Fahrzeugklassen:

    • Klasse M1: Pkw bis acht Sitzplätze plus Fahrer, Wohnmobile
    • Klasse L: Motorräder, Mofas, Quads, dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Klasse O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht

    Ein Auto und ein Motorrad können sich kein Wechselkennzeichen teilen. Beide Fahrzeuge müssen die gleiche Kennzeichengröße haben.

    Wechselkennzeichen können zudem nicht mit Saisonkennzeichen, roten Kennzeichen, oder Ausfuhrkennzeichen kombiniert werden. Dahingegen sind Wechselkennzeichen mit E-Kennzeichen und H-Kennzeichen möglich.

    Motorräder können Wechselkennzeichen nutzen, wenn beide zur Klasse L gehören:

    • Zwei Motorräder untereinander
    • Ein Motorrad und ein Quad
    • Spezielle Wechselkennzeichenhalter erforderlich
    • Das Wechselelement montierst du immer an dem Motorrad, das du gerade fahren willst

    Das andere Motorrad muss auf privatem Gelände stehen.

    Wie beantragt man Wechselkennzeichen?

    Wechselkennzeichen sind eine praktische Lösung, wenn du mehrere Fahrzeuge besitzt, aber nicht alle gleichzeitig nutzt. Hier erfährst du, wie du sie beantragen kannst.

    1. Voraussetzungen prüfen: Wechselkennzeichen sind in Deutschland für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugelassen, etwa zwei Pkws oder zwei Motorräder. Beide Fahrzeuge müssen auf dieselbe Person zugelassen sein.
    2. Unterlagen zusammenstellen:
    3. Zulassungsbescheinigung Teil I und II für beide Fahrzeuge Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) für beide Fahrzeuge Personalausweis oder Reisepass SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    4. Antrag stellen: Besuche die Kfz-Zulassungsstelle in deinem Wohnort. Du kannst oft online einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
    5. Gebühren entrichten: Die Kosten für Wechselkennzeichen können variieren. In der Regel liegen sie zwischen 60 und 100 Euro, abhängig von deiner Region.
    6. Kennzeichen beschaffen: Nach erfolgreicher Beantragung erhältst du zwei Kennzeichenpaare. Eines ist fest am Fahrzeug, das andere wechselst du je nach Nutzung.

    Mit diesen Schritten bist du gut gerüstet, um deine Wechselkennzeichen zu beantragen. Beachte: Immer nur ein Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

    Kosten im Detail

    KostenartBetrag
    Verwaltungsgebührenca. 65 Euro
    Kennzeichenprägung20-40 Euro
    Gesamtkosten85-105 Euro
    Zum Vergleich: Zwei Einzelzulassungen140-180 Euro

    Zusätzlich benötigst du spezielle Halterungen für den Kennzeichenwechsel.

    Stellplatz für das ungenutzte Fahrzeug

    Das Fahrzeug ohne Hauptkennzeichen darfst du nicht im öffentlichen Raum parken. Es muss auf privatem, umfriedetem Gelände stehen – in der Garage oder auf einem Privatparkplatz mit Zaun. Verstöße gegen diese Regel führen zu Bußgeldern. Das ungenutzte Fahrzeug gilt als nicht angemeldet, sobald das Hauptkennzeichen fehlt.

    Welche Versicherungsoptionen stehen dir mit Wechselkennzeichen zur Verfügung?

    Beim Thema Wechselkennzeichen stehen dir einige Versicherungsoptionen zur Auswahl, die speziell für diese Art der Zulassung angepasst sind.

    1. Haftpflichtversicherung: Diese ist auch bei Wechselkennzeichen Pflicht. Du musst für jedes Fahrzeug, das das Wechselkennzeichen trägt, eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Der Beitrag orientiert sich dabei am Fahrzeug mit dem höchsten Risiko.
    2. Teilkaskoversicherung: Diese Versicherung kannst du ebenfalls für jedes Fahrzeug separat abschließen. Sie deckt Schäden durch Ereignisse wie Diebstahl, Wildunfälle oder Wetterereignisse ab.
    3. Vollkaskoversicherung: Auch hier gilt: Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene Police. Die Vollkaskoversicherung schützt vor selbstverschuldeten Schäden und Vandalismus.

    Ein großer Vorteil der Wechselkennzeichen ist, dass du nur für das am höchsten eingestufte Fahrzeug den vollen Beitrag zahlst. Für die anderen Fahrzeuge fällt lediglich eine reduzierte Prämie an.

    Beachte aber, dass die Fahrzeuge nicht gleichzeitig genutzt werden dürfen. Nur das Fahrzeug, an dem das Wechselkennzeichen aktuell angebracht ist, darf im Straßenverkehr bewegt werden.

    Bußgelder bei Missbrauch

    Fährst du mit unvollständigem Wechselkennzeichen, zahlst du 50 Euro Verwarnungsgeld. Das Parken ohne vollständiges Kennzeichen im öffentlichen Raum kostet 40 Euro. Bei schwerem Kennzeichenmissbrauch drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das Gericht kann außerdem zwei bis drei Punkte in Flensburg verhängen.

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