Dashcam im Auto: Was ist erlaubt?
Nach einem Unfall als Beweis ein Video aus der Dashcam vorspielen? Geht das bei Gericht? Oder ist es verboten? Wir erklären mögliche Fallstricke.
Die schöne Strecke abends noch mal auf dem Handy anschauen? Oder für einen möglichen Auffahrunfall gewappnet sein? Mit Dashcams zeichnest Du während Deiner Fahrt alles auf, was direkt vor Deinem Auto passiert. Aber sind Auto-Dashcams erlaubt? Ein klares: Jein. Wir sagen Dir, wann Du eine Autokamera benutzen darfst, wann Du es besser bleiben lässt und wann Dir die eigenen Aufnahmen sogar schaden können. Du siehst: Die Rechtslage rund um das Benutzen von Autokameras ist kompliziert.
Was ist eine Dashcam überhaupt?
Autokameras werden an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett des Autos befestigt und filmen die Straße während der Fahrt. Die Bezeichnung ist eine Zusammensetzung aus den Begriffen Dashboard (Armaturenbrett) und Camera (Kamera). Viele Benutzer betrachten Autokameras als zusätzliches Beweismittel im Falle eines Unfalles. Sie sollen die eigene Unschuld beweisen oder das verkehrswidrige Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern.
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Rechtliche Grundlage: Was ist erlaubt und was nicht?
Grundsätzlich sind Autokameras nicht verboten. Dennoch darfst Du sie nur eingeschränkt benutzen. Es kann auch sein, dass die vermeintlichen Beweismittel gegen Dich als Fahrer verwendet werden. So sieht es in den einzelnen Ländern aus:
Deutschland
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilverfahren wie einem Unfallhaftpflichtprozess grundsätzlich zulässig sein können (Az.VI ZR 233/17). Es muss aber im Einzelfall eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden.
Unklar ist, wie die Kamera im Auto eingesetzt werden darf. Eine Benutzung verstößt generell gegen die Bestimmungen des Datenschutzes. Das Problem: Mit der Aufzeichnung filmt der Benutzer andere Verkehrsteilnehmer mit Kennzeichen. Parallel dazu werden Ort und Uhrzeit gespeichert, häufig inklusive gefahrener Geschwindigkeit.
In der Regel speichert die Kamera diese Daten, ohne dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihre Zustimmung gegeben haben. Sie wissen nicht, was mit ihren persönlichen Daten geschieht. Werden davon Filmsequenzen veröffentlicht, ist das ein Verstoß gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht jeder einzelnen Person, sich im öffentlichen Raum zu bewegen, ohne dabei ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden.
Laut der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokamera nur zulässig, wenn das zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist. Deshalb gilt die Benutzung von Dashcams für die Landesdatenschutzbehörden als unzulässig.
Wenn Du eine Autokamera installiert hast, kann es sein, dass Du bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld erhältst. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht will künftig bei der Weitergabe von Dashcam-Filmen an Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft oder einer Veröffentlichung im Internet prüfen, ob im konkreten Fall ein Bußgeld fällig ist. Bis zu 300.000 Euro kann das Amt bei Verstößen fordern. In Hessen haben Behörden schon entsprechende Bußgelder verhängt.
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Kein Bußgeld kassierst Du, wenn Du die Aufnahmen nur für den persönlichen Gebrauch anfertigst und die Sequenzen permanent überschrieben werden. Das ist grundsätzlich erlaubt. Wenn die Kamera das Video nur bei Erschütterung speichert, wie nach einem Unfall, ist das laut Bundesgerichtshof (BGH) in Ordnung. Die Länge des Videos gibt der BGH aber nicht vor. Manche Versicherungen, wie „Die Bayerische“ (Stand 03/2020), locken Autofahrer mit einem Rabatt auf die Kfz-Versicherung, wenn sie eine Dashcam installieren.
Gedrehte Videos darfst Du später weder im Netz noch der Polizei zeigen. Denn nur die Polizei darf Videosequenzen zur Strafverfolgung aufzeichnen. Wenn Du mit den Aufnahmen Verkehrsverstöße anderer aufnehmen willst, um sie später anzuzeigen, verstößt Du in den meisten Fällen selbst gegen geltendes Recht.
Daher: Wenn Du eine Dashcam suchst, um Deine Lieblingsstrecken zu filmen, ist das okay. Wenn Du als Hilfssheriff den Straßenverkehr nach Verstößen abfilmst und diese zur Anzeige bringen willst, lass lieber die Finger davon. Experten fordern, dass zumindest anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen.
Ausland
Im Ausland sieht die Rechtslage zur Benutzung der Kameras etwas anders aus. In folgenden Ländern sind die Aufnahmen als Beweismittel erlaubt, zum Teil mit Einschränkungen (Stand 03/2020):
- Bosnien-Herzegowina
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich (als Beweismittel müssen Unfallbeteiligte nach dem Unfall direkt über Aufnahmen informiert werden)
- Großbritannien
- Italien
- Malta
- Niederlande
- Norwegen (nur für privaten Gebrauch)
- Polen
- Schweden (Kamera muss sich leicht demontieren lassen und Aufnahmen müssen überschrieben werden)
- Serbien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn (Kamera darf nur geringe Auflösung haben, Daten nach fünf Tagen löschen)
Folgende Länder raten vom Benutzen einer Kamera ab
- Belgien
- Luxemburg
- Portugal
- Schweiz
In Österreich dürfen Autofahrer nur mit Genehmigung ihre Fahrt mit einer Kamera aufzeichnen.
Dashcam-Test
Verschiedene Elektronik- und Computer-Zeitschriften haben in den vergangenen Monaten Dashcam-Tests durchgeführt. Auch der ADAC hat einen Dashcam-Test mit verschiedenen Dashcam-Modellen durchgeführt. Manche Geräte lassen sich auch zur Rückfahrkamera-Dashcam umfunktionieren. Dafür müssen Kamera und Monitor in zwei verschiedenen Gehäusen stecken und sich per Kabel oder Bluetooth verbinden lassen. Manche Hersteller bieten modulare Systeme an, die sich kombinieren lassen.
Welche Aspekte wurden berücksichtigt?
Neben einer einfachen Montage und einer leichten Bedienung zählten die Eigenschaften wie gute Bildqualität, Bildschärfe, Lichtempfindlichkeit, Robustheit gegen Wackelaufnahmen und Auflösung. Die Kamera sollte bei Tag und Nacht sowie bei guten und schlechten Straßen scharfe Bilder aufzeichnen.
In Deutschland ist wegen der komplizierten Rechtslage auch die Speicherung wichtig. Mit Geräten, die das Video komplett speichern, kannst Du bei einer Kontrolle Probleme bekommen. Besser geeignet sind Geräte, bei denen die Sequenzen permanent überschrieben werden und nur bei einem Unfall einige Video-Abschnitte speichern.
Welche Dashcam macht die größten Schwierigkeiten?
Fangen wir lieber positiv an. Die fünf besten Autokameras mit guten Dashcam-Aufnahmen sind:
- TrueCam A7s
- Garmin Dash Cam 55
- Nextbase 422 GW Dash Cam
- iTracker mini0906
- Rollei CarDVR-318
Diese Geräte haben in den vergangenen Monaten weniger gut abgeschnitten:
- Navgear VGA-Dashcam
- Garmin Dash Cam mini
- Rollei CarDVR 71
- Motorola MDC 100
Welche Dashcam ist Preis-Leistungs-Sieger?
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat laut verschiedenen Zeitschriften die Dashcam Transcend Drivepro 230Q Data Privacy. Das Gerät kostet rund 110 Euro und bietet einen Notknopf für das Speichern einer Sequenz. Videosequenzen werden permanent überspielt, es sei denn, der integrierte G-Sensor hat eine starke Erschütterung ermittelt. Dann wird neben der aktuellen Sequenz die davorliegende und die dahinterliegende gespeichert. Die übrigen Aufnahmen werden überschrieben. Damit arbeitet die Dashcam datenschutzkonform und Du kannst sie in Deinem Auto einsetzen.