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Montage eines weißen Pkw und der Jahreszahl 2023.
Quelle: Peter Besser
Von der Neuregelung für Verbandskasten bis zur neuen Abgasnorm: 2023 treten neue Regelungen für Autofahrer in Kraft.

Von höheren Kosten über Fördermöglichkeiten bis zu Rechten und Pflichten: Jährlich treten neue Regeln für Autofahrer in Kraft. Erfahre hier, auf welche Neuregelungen sich Autofahrer im kommenden Jahr einstellen sollten.

Maskenpflicht: Neuregelung für Verbandskasten

Ab 31. Januar 2023 müssen zwei medizinische Mund-Nasen-Masken verpflichtend im Verbandskasten mitgeführt werden. Wer sich keinen neuen Verbandskasten anschaffen möchte, kann dem bestehenden einfach zwei Masken hinzufügen. Es müssen nicht zwangsläufig FFP2-Masken sein, auch einfache medizinische Masken sind erlaubt. Kann man die Mund-Nasen-Bedeckung bei einer Kontrolle allerdings nicht vorweisen, droht ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro. Wer den Wagen ohne die Masken verleiht, muss sogar mit zehn Euro Strafe rechnen.

Keine höhere CO₂-Steuer für Benzin und Diesel

Um die aktuell hohen Energiepreise abzufangen, wird die geplante Erhöhung der CO₂-Bepreisung für 2023 ausgesetzt. Ursprünglich sollte ab 01.01.2023 die nächste Stufe der CO₂-Steuer wirksam werden. Mit ihr hätten sich die Preise für eine Tonne CO₂ auf 35 Euro erhöht. Für Autofahrer hätte das erneut eine Erhöhung der Spritkosten um mehrere Cent pro Liter bedeutet. Zumindest aus Gründen der CO₂-Bepreisung ist für 2023 somit vorerst nicht mit teureren Benzin- und Dieselpreisen zu rechnen.

Höhere Typklassen für über 8,1 Millionen Fahrzeugtypen

Auch im kommenden Jahr müssen Fahrzeughalter wieder mit Veränderungen bei der Typklasse rechnen, die sich auf die Beitragshöhe zur Kfz-Versicherung auswirkt. Laut GDV wird es 2023 für 8,1 Millionen Automodelle teurer, für 4,8 Millionen günstiger. Für eine große Mehrheit von 70 Prozent ändert sich bei der Typklassen-Einstufung nichts. Besonders positiv fällt die Bilanz beim Škoda Kamiq 1.5 TSI und beim Toyota C-HR aus. Beide verbesserten sich um drei Typklassen. Anders sieht es beim Nissan Leaf und beim Mercedes-Benz GLC 250 Coupe 4Matic aus, die sich jeweils um zwei Klassen verschlechterten. Bei den meisten anderen Modellen fallen die Veränderungen moderat aus. In der Regel geht es eine Typklasse nach oben oder unten.

Umweltprämie 2023: BAFA-Förderung sinkt deutlich

Konnten E-Auto- und Plug-in-Hybrid-Käufer 2022 noch von Fördersummen bis zu 9.000 Euro profitieren, müssen sie sich 2023 mit einem deutlich reduzierten Umweltbonus abfinden. So entfällt ab 1. Januar 2023 die Förderung von Plug-in-Hybriden komplett. Der staatliche Anteil der E-Auto-Förderung beträgt dann nur noch 4.500 Euro für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis. Für E-Autos bis 65.000 Euro Nettolistenpreis sinkt der Bundesanteil auf 3.000 Euro. Grundsätzlich ist ein zusätzlicher Förderanteil der Hersteller weiterhin angedacht. Dieser beträgt nochmals die Hälfte der staatlichen Fördersumme. Allerdings müssen Konsumenten schnell sein, wenn sie sich die Umweltprämie sichern wollen. Ist der Fördertopf leer, gibt es auch keine finanzielle Unterstützung mehr.

Blick in ein Autohaus mit einem schwarzen BMW im Vordergrund.
Blick in ein Autohaus mit einem schwarzen BMW im Vordergrund.
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TÜV-Termin: Rosafarbene Plaketten müssen 2023 ausgetauscht werden

Für alle Autofahrer, bei denen eine rosafarbene Plakette am Fahrzeug klebt, steht 2023 die nächste Hauptuntersuchung an. In welchem Monat der Termin genau fällig ist, kann man an der TÜV-Plakette ablesen. Die Monate werden dabei in Zahlen angegeben und sind oberhalb der Jahreszahl zu finden. Ist die HU bestanden, erhalten Fahrzeuge 2023 eine orangefarbene Plakette und sind bis 2025 vom TÜV befreit.

Umtauschpflicht: Wer jetzt seinen Führerschein eintauschen muss

Wer noch einen alten Führerschein aus grauer oder rosafarbener Pappe oder weißem Plastik besitzt, muss diesen unter Umständen 2023 gegen die fälschungssichere Variante im Scheckkarten-Format eintauschen. Bereits 2022 startete die Umtauschpflicht für alte Führerscheine, nach der bis 2033 alle alten Führerscheine mit Ausstelldatum vor dem 19.01.2013 ausgetauscht werden müssen. 2023 sind alle Führerscheininhaber mit Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964 betroffen. Sie haben bis zum 19.01.2023 Zeit, das Dokument einzutauschen. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und kostet 25 Euro. Wer nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert zehn Euro Bußgeld und muss den neuen Führerschein unter Umständen bei der Polizei vorzeigen.

Die THG-Quote sinkt

Bereits seit 2022 können Halter von Elektroautos ihr eingespartes Treibhausgas im Quoten-Handelssystem vermarkten und mehrere hundert Euro im Jahr dafür erhalten. Das Umweltbundesministerium schätzt dafür jährlich den durchschnittlichen Stromverbrauch von privaten E-Autos und ermittelt die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen bei der Stromproduktion. Diese Werte dienen als Basis zur Berechnung des Quotenanteils. Da der Anteil an umweltschonenden Verfahren bei der Stromproduktion aktuell geringer als zuvor ist, legt das Umweltministerium für 2023 einen erhöhten THG-Wert fest. Im Klartext bedeutet das: E-Autos sparen weniger CO₂ ein. Es ist davon auszugehen, dass Halter dann auch entsprechend weniger Geld im Quotenhandel verdienen können.

Euro-6e-Abgasnorm tritt in Kraft

Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Abgasnorm wird es vermutlich noch bis 2027 dauern. Die EU-Kommission plant daher einen Zwischenschritt. Ab 1. September 2023 soll die Euro 6e-Abgasnorm für alle neu typgenehmigten Modelle gelten, ein Jahr später für alle neu zugelassenen Pkw. Wissenswertes zu den Abgasnormen Euro 6: Die Grenzwerte für den Abgasausstoß ändern sich. Konkret wird der Wert für Stickoxide, die ein Fahrzeug im WLTP-Prüfverfahren und im Straßentest ausstoßen darf, von 1,43 auf 1,1 herabgesetzt. Die Partikelzahl (PN) liegt dann bei 1,34 statt bisher 1,5. Da diese Regelung zunächst nur die Hersteller betrifft, hat sie auf Autokäufer zunächst keine Auswirkungen.

Kriterien für Crashtests verschärfen sich

Fährt heutzutage ein Auto gegen die Wand, mildern Sicherheitsgurte und Airbags den Aufprall und verhindern bestenfalls schlimme Folgen. Dass dies so ist, verdanken wir unter anderem den Crashtests der Euro NCAP. Denn die Crashtest-Organisation testet und bewertet die Sicherheit von Fahrzeugen. Ab 2023 will sie Tests unter noch anspruchsvolleren Bedingungen durchführen und die Kriterien für sicherheitsrelevante Assistenzsysteme verschärfen.

Die Crashtests werden dadurch noch stärker auf die Insassensicherheit als zuvor ausgerichtet. So werden beispielsweise der Beinprüfkörper oder der Kopfanprallbereich in die Tests aufgenommen. Ebenso wird zukünftig bewertet, wie gut Insassen aus einem Fahrzeug gerettet werden können, das in ein Gewässer gefahren ist und untergeht.

Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland geplant

In der Vergangenheit konnten Schweizer Bußgelder trotz des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrags nicht in Deutschland vollstreckt werden. Dies soll sich 2023 ändern. So ist ein Abkommen geplant, dass künftig eine Vollstreckung vorsieht. Autofahrer sollten sich darauf einstellen. Ein konkreter Termin ist bisher allerdings nicht vorgesehen.

Pendlerpauschale 2023

Als Reaktion auf die anhaltend hohen Spritpreise hatte die Ampelkoalition die Pendlerpauschale bereits im Februar 2022 im Rahmen ihres Entlastungspakets erhöht. Statt 35 Cent galten rückwirkend zum Jahresbeginn 38 Cent ab Kilometer 21. Dies sollte dazu dienen, dass vor allem Menschen mit besonders weitem Arbeitsweg entlastet werden. Die Regelung bleibt laut aktuellem Stand auch 2023 erhalten. Ebenso können für Arbeitswege unter 21 Kilometern Länge auch weiterhin 30 Cent pro km bei der Steuer abgesetzt werden.

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