Das sind die Änderungen für Autofahrer 2024
Höhere Kraftstoffpreise, keine Kaufprämie für E-Autos mehr, piepsende Assistenzsysteme und Wegfall der E-Auto-Prämie, all das erwartet Dich im kommenden Jahr.
- Tanken wird teurer, weil CO2-Preise steigen
- Den E-Autofahrern geht es an die Geldbörse: THG-Quote schrumpft, E-Auto-Förderung gestrichen
- Förderung für private Wallbox kommt zurück
- Mehr Fahrassistenten werden zur Pflichtausstattung der Autos
- Zeit zum Abschiednehmen: Diese Autos können wir 2024 nicht mehr neu kaufen
- Die Versicherer vergeben neue Typklassen
- Führerschein verfällt, der alte Lappen wird ungültig
- HU-Plakette – Blau ist das neue Rosa
- Schneeflocke statt M+S-Kennzeichnung – Winterreifen werden neu ausgezeichnet
Auf die Autofahrer kommen 2024 eine Menge Veränderungen zu. Günstiger wird das Autofahren nicht: Die E-Auto-Förderung ist Mitte Dezember weggefallen, vermutlich schrumpft der THG-Bonus und die Preise für Benzin und Diesel werden steigen – die Änderungen im kommenden Jahr sind vielfältig.
Neue Regulierungen und Gesetze treten 2024 in Kraft, die den Umgang mit der individuellen Mobilität beeinflussen. Vieles soll den Verkehr sicherer machen, so wie die Einführung diverser neuer Assistenzsysteme, die ab Juli 2024 zur Pflichtausstattung von Neuwagen gehören werden. Andere Neuerungen betreffen die Förderung der E-Autos oder viele vor Jahrzehnten ausgestellte Führerscheine. Die Kraftstoffkosten und die Typklassen-Einstufung vieler Fahrzeuge sind ebenfalls in Bewegung. Nicht vergessen sollten wir die Autos, die 2024 aus den Ausstellungsräumen verschwunden sind oder verschwinden werden. Vor allem die auslaufenden Kleinwagen werden wir schmerzlich vermissen.
Tanken wird teurer, weil CO2-Preise steigen
Zum Jahreswechsel wird die nächste Stufe der CO2-Bepreisung wirksam. Pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid müssen ab dem 1. Januar 2024 statt der bisherigen 30 Euro dann 45 Euro abgeführt werden. Eingeführt wurde die CO2-Bepreisung für Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas im Jahr 2021, zunächst mit 25 Euro pro Tonne. Mit der neuen Steuer sollte eine lenkende Wirkung verbunden werden. Das Leitmotto war: Ein steigender Preis für fossile Brennstoffe lässt den Verbrauch sinken, was das Klima schont. Die Kosten tragen weitgehend die Bürger, unter anderem durch höhere Spritkosten. Diese werden im nächsten Jahr um gut 4,3 Cent pro Liter Benzin und 4,7 Cent pro Liter Diesel steigen, erwartet der ADAC.
Den E-Autofahrern geht es an die Geldbörse: THG-Quote schrumpft, E-Auto-Förderung gestrichen
Grundsätzlich können E-Autofahrer finanziell über die THG-Prämie von der Umweltverträglichkeit ihrer E-Autos profitieren. Sie werden dafür belohnt, dass sie dabei helfen, den Verbrauch fossiler Brenn- und Kraftstoffe zu vermeiden. Aber die damit verbundene Quote sinkt, denn der deutsche Strommix wird aktuell schmutziger, also CO2-intensiver, auch weil der Anteil sauberer Energie aus Wind- und Sonnenstrom zu langsam wächst. Fossile Energieträger wie Gas und Kohle haben wieder an Bedeutung gewonnen. Ein Grund für das Umweltbundesamt, die Höhe der Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit Strom anzupassen: von 119 Kilogramm CO₂-Äquivalente pro Gigajoule auf 130 Kilogramm, ein Plus von rund zehn Prozent. Der Betrieb von E-Autos spart also etwa ein Zehntel weniger Emissionen ein. Darum schrumpft die THG-Quote und mit ihr die ausgezahlte Prämie. Während es sich bei dieser Verringerung um Beträge von weniger als 100 Euro handeln dürfte, sind andere Einschnitte drastischer.
Eine schlechte Nachricht erreichte die Käufer von E-Autos Mitte Dezember. Aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einsparungen wurde die E-Auto-Kaufprämie ab dem 18. Dezember 2023 komplett gestrichen. Eigentlich sollte der Zuschuss Ende 2024 auslaufen. Bereits zugesagte Förderungen sind vom Aus der Förderung nicht betroffen und werden ausgezahlt.
Förderung für private Wallbox kommt zurück
Wer sich im nächsten Jahr dafür entscheidet, eine private Wallbox zu installieren, darf dabei wieder mit staatlicher Unterstützung rechnen. 600 Euro sind drin. Es müssen allerdings einige Rahmenbedingungen eingehalten werden. Zunächst muss man bereits ein E-Auto besitzen oder eine Bestellung nachweisen können. Dann muss zur Wallbox eine Photovoltaik-Anlage eingeplant werden; die Gelder für die privaten Ladestationen sind an Solarstrom geknüpft. Auch für die Solarstromanlage gibt der Bund Geld dazu, maximal 6.000 Euro. Und es muss zusätzlich ein Stromspeicher für die Solarenergie gekauft werden, zu dem der Staat maximal weitere 3.000 Euro zuschießt.
Das Förderprogramm lief bereits Ende 2023 an und wurde nach wenigen Tagen gestoppt, weil das Budget ausgeschöpft war. Für 2024 wird es um 200 Millionen Euro aufgestockt. Das klingt nach einem großen Budget. Wer aber nachrechnet, kommt schnell darauf, dass die Summe bereits nach 20.000 Förderanträgen erschöpft sein wird. Bei der Beantragung heißt es also schnell zu sein.
Mehr Fahrassistenten werden zur Pflichtausstattung der Autos
Europaweit werden die Autohersteller verpflichtet, neue Assistenzsysteme serienmäßig in die Autos einzubauen. Stichtag dafür ist der 7. Juli. Ab diesem Termin müssen die elektronischen Helfer in allen neu zugelassenen Autos verbaut sein. An Bord kommen so zwingend:
- ein verbesserter Notbremsassistent
- ein Spurhalteassistent
- ein Geschwindigkeitswarner (ISA = Intelligent Speed Adaption), der sich zwar abschalten lässt, aber nicht dauerhaft, und bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von einem km/h mit nervigem Gepiepse vom Verkehrsgeschehen ablenkt
- Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitsüberwachung
- Rückfahrassistent
- eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung bei Unfällen (EDR = Blackbox)
- Notbremslichtfunktion (die beim starken Verzögern alle rückwärtigen Brems- und Blinkleuchten aktiviert)
- erweiterter Kopfaufprallschutzbereich im Bereich des Vorderwagens für mehr Fußgänger-, Rad- und Motorradfahrerschutz
Zeit zum Abschiednehmen: Diese Autos können wir 2024 nicht mehr neu kaufen
Der stete Wandel innerhalb der Modellpaletten der Hersteller gehört zum Geschäft – beschleunigt wird er aktuell durch den Ausbau der Elektromobilität. Die Kunden wollen frische Ware, die Gesetzgeber ziehen Sicherheits- und Umweltstandards an, die sich mit älteren Modellen kaum noch erfüllen lassen, und so fallen jedes Jahr einige Autos aus den Angebotspaletten. Üblicherweise rücken neue Generationen nach, 2024 ist das aber vielfach nicht der Fall. So müssen wir auf Audi R8 und TT verzichten und uns vom BMW 6er Gran Turismo, Ferrari Portofino M, Ford Fiesta, Kia Stinger, Mercedes CLS, Mercedes E-Klasse Coupé/Cabrio, Renault Zoe, VW Arteon und VW Up verabschieden. Ford Fiesta und VW Up, zwei beliebte und vor allem bezahlbare Kleinwagen, bleiben vorerst ganz ohne Nachfolger. Auf den Renault Zoe, eines der günstigsten E-Autos auf dem Markt, soll immerhin schon bald der ebenfalls elektrische Renault 5 E-Tech folgen. Glaubt man den ‚gut unterrichteten Quellen‘, wird er sogar billiger als der Zoe – ein Lichtblick.
Die Versicherer vergeben neue Typklassen
Rund 13 Millionen Autofahrer bekommen für ihren Wagen eine neue Versicherungs-Einstufung. Dabei entscheidet die neue Typklasse, ob die Kosten für die Kfz-Versicherung für 2024 steigen (bis zu 16 Prozent) oder sinken werden. Betroffen sind von der Anpassung der Kfz-Haftpflicht etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge, die in eine teurere Typklasse eingruppiert werden. Die gute Nachricht ist, dass sich etwa 5,4 Millionen Autofahrer in besseren Typklassen wiederfinden und geringere Prämien zahlen müssen. Für 70 Prozent der Versicherungsnehmer ändert sich nichts. In der Kaskoversicherung trifft der Wechsel vor allem viele SUV und Oberklasse-Modelle, die in höhere Typklassen rutschen.
Führerschein verfällt, der alte Lappen wird ungültig
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren worden ist, muss seinen alten Führerschein – den grauen Lappen oder das rosafarbene Dokument – bis zum 19.1.2024 gegen eine neue Fahrlizenz im Scheckkartenformat umtauschen. Wird das nicht rechtzeitig erledigt, fällt bei einer Führerscheinkontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro an, verbunden mit der Verpflichtung, den neuen Führerschein zeitnah bei der Polizei vorzulegen. Der neue Führerschein kostet etwa 25 Euro und hat ein Verfallsdatum: Er ist 15 Jahre lang gültig und muss dann gegen ein neues Dokument eingetauscht werden.
HU-Plakette – Blau ist das neue Rosa
Wer noch mit einer rosafarbenen HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen herumfährt, muss sich dringend um einen Termin bei der Prüfgesellschaft seines Vertrauens kümmern. Denn rosa Plaketten werden spätestens zum 31.12.2024 ungültig. Ein Auto, das die Hauptuntersuchung ab dem 1.1.2024 besteht, bekommt eine blaue Rosette aufgeklebt und darf damit wieder zwei Jahre herumfahren.
Versäumt man die Pflicht zur Hauptuntersuchung um zwei bis vier Monate, werden 15 Euro Bußgeld fällig. Wer sich bis zu acht Monate um den Gang zum Prüfer drückt, läuft Gefahr, ein Bußgeld von 25 Euro bezahlen zu müssen. Ab acht Monaten steigt das Bußgeld auf 60 Euro und das Konto in Flensburg wird um einen Zähler angereichert.
Schneeflocke statt M+S-Kennzeichnung – Winterreifen werden neu ausgezeichnet
Ab dem Herbst kommenden Jahres gilt auch eine neue Kennzeichnungs-Verordnung für Winterreifen. Bis zum 30.9.2024 gelten Reifen mit M+S-Kennung noch als wintertauglich – vorausgesetzt, sie wurden vor dem 31.12.2017 hergestellt. Die gesetzlichen Anforderungen erfüllen fortan nur Reifen mit dem Schneeflocken- oder Alpine-Symbol. Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer von einem Auto ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte behindert, liegt die Strafe bei 80 Euro. Wird ein Unfall durch die falsche Bereifung verursacht, werden 120 Euro fällig. Vor allem die Versicherungen langen in so einem Fall kräftig zu. Für den Unfallverursacher ohne Winterreifen kann es bedeuten, dass seine Haftpflichtversicherung den Schaden zwar zunächst übernimmt, in der Folge aber Regressansprüche bis zu einer Höhe von 5.000 Euro geltend macht. Selbst das Unfallopfer ohne Winterreifen steht bei einem Crash schlechter da als mit der richtigen Bereifung: Häufig übernimmt die Versicherung nur einen Teil des Schadens, weil von einer Mitschuld ausgegangen werden kann. Diese Einschränkungen gelten ab Oktober auch dann, wenn die Reifen „nur“ die M+S-Kennung tragen.
Dass Reifen, die vor Dezember 2017 hergestellt worden sind, ihre beste Zeit hinter sich haben, sollte verantwortungsbewussten Autofahrern klar sein. Gleiches gilt für die Tatsache, dass ein Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Restprofil bei Schnee in seiner Traktions- und Bremsleistung erheblich eingeschränkt ist.
Checkliste 2024
Bist Du gut auf das kommende Jahr vorbereitet? Auf diese Punkte solltest Du achten:
- Führerschein-Check: Muss die Fahrerlaubnis umgetauscht werden?
- Muss mein Auto 2024 zur HU?
- Wie alt sind meine Winterreifen und ist ein Tausch im Herbst nötig?
- Wird mein Auto in eine andere Typklasse eingruppiert und steigt dadurch die Prämie? Eventuell macht ein Versicherungswechsel Sinn (Stichtag für einen Wechsel ist der 30. November)
- Sind die Voraussetzungen für die THG-Prämie erfüllt?