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Eine junge Frau schließt ihr rot lackiertes Elektroauto an die Ladesäule an.
Quelle: mobile.de
Das Autojahr 2026 hält einige Änderungen für Kfz-Halter und Fahrer bereit.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 2026 bringt viele Änderungen für Autofahrer.
  • An der Zapfsäule wird's für alle teurer, bei der Versicherung nur für manche.
  • Die gute Nachricht: Die höhere Pendlerpauschale sorgt für Steuererstattungen.

Führerscheinumtausch

Im Jahr 2026 müssen bestimmte Personen ihren Führerschein umtauschen.

Wer die Fahrerlaubnis in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 erworben hat, muss den alten „rosa Lappen“ durch einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat ersetzen.

Ist dies bis jetzt noch nicht erledigt, wird es eilig: Bis zum 19. Januar 2026 muss der Führerschein getauscht sein.

Wer die Frist verpasst und kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Voraussichtliche Rückkehr der Elektroauto-Förderung

Über viele Jahre unterstützte der sogenannte Umweltbonus den Kauf von Elektroautos mit einer staatlichen Prämie. Ende 2023 lief diese Förderung aus – doch nun soll sie ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich wieder eingeführt werden.

Geplant ist laut aktuellen Informationen eine Kaufprämie von 4.000 Euro, um den Einstieg in die Elektromobilität erneut attraktiver zu machen.

Fördervoraussetzungen

Konkrete Einkommensgrenzen sind derzeit (Stand: November 2025) noch nicht offiziell bestätigt. Die Förderung könnte jedoch auf Personen mit einem Jahreseinkommen bis 45.000 Euro brutto beschränkt sein. Andere Quellen sprechen von einer Grenze von 3.800 Euro Bruttomonatsgehalt, was etwa 45.600 Euro pro Jahr entspricht.

Die geplante E-Auto-Prämie gilt voraussichtlich nicht für alle Modelle. Förderfähig könnten nur Fahrzeuge sein, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

  • reiner Elektroantrieb
  • Nettolistenpreis bis 45.000 Euro (entspricht 53.550 Euro brutto)
  • CO₂-Ausstoß unter 50 g/km
  • Neuwagen oder Gebrauchtwagen
Ein grauer Ladestecker mit gelbem Ladekabel stekt in einem weißen, elektrischen Peugeot e 208.
Ein grauer Ladestecker mit gelbem Ladekabel stekt in einem weißen, elektrischen Peugeot e 208.
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Höhere Kraftstoffpreise durch die CO2-Bepreisung

Ab dem 1. Januar 2026 greift die höhere CO2-Steuer. Um welchen Betrag der Preis pro Tonne angehoben wird, steht noch nicht fest. Maximal könnte er auf 65 Euro pro Tonne CO2 steigen.

Geht man von diesem maximalen Wert aus, läge der Anteil des CO2-Preises bei Benzin etwa bei 18,52 Cent je Liter. Das wären pro Liter ca. 2,8 Cent mehr als 2025.

JahrPreis pro Tonne CO2CO2-Preis brutto pro LiterPreisanstieg im Vergleich zum Vorjahr pro Liter
202555 Euro15,67 Cent
202665 Euro*18,52 Cent2,85 Cent

* Ausgehend vom maximal möglichen CO2-Preis

Beim Diesel läge der Preis bei ungefähr 20,71 Cent je Liter. Das entspricht einer Erhöhung von rund 3,2 Cent je Liter im Vergleich zum bisherigen Wert im Jahr 2025. Auch bei diesen Zahlen wurde ein CO2-Preis von 65 Euro pro Tonne angenommen.

JahrPreis pro Tonne CO2CO2-Preis brutto pro LiterPreisanstieg im Vergleich zum Vorjahr pro Liter
202555 Euro17,52 Cent
202665 Euro*20,71 Cent3,19 Cent

* Ausgehend vom maximal möglichen CO2-Preis

Höhere Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer

Wer viel fährt, kann viel steuerlich ansetzen, denn: Zum Januar 2026 steigt voraussichtlich die Pendlerpauschale.

Dies ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Ein Entwurf für eine Gesetzesänderung hat die Regierung bereits vorgelegt.

Winken der Bundestag und Bundesrat das Gesetz durch, kannst du künftig für jeden gefahrenen Kilometer zur Arbeit (einfache Strecke) 38 Cent in der Steuererklärung als Entfernungspauschale angeben. Bislang waren es auf den ersten 20 Kilometern lediglich 30 Cent.

Wer fünf Kilometer zur Arbeit fährt, kann durch die erhöhte Pauschale pro Jahr 88 Euro mehr steuerlich absetzen. Ab 20 Kilometern sind es 352 Euro.

Bisherige PendlerpauschalePendlerpauschale ab 2026
Kilometer 1 – 2030 Cent38 Cent
Ab Kilometer 2138 Cent38 Cent

Kfz-Versicherung: neue Typklasseneinstufungen und Regionalklassen

Im neuen Jahr werden die Einstufungen in die Typklassen und die Regionalklassen angepasst. Diese Klassen sind entscheidend dafür, wie viel du für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Voll- oder Teilkasko zahlst.

Typklasseneinstufung

Für etwa 32 Millionen Fahrzeuge bleibt alles beim Alten. Es gibt aber auch Änderungen:

  • Etwa 4,5 Millionen Fahrzeughalter können sich über günstigere Beiträge freuen.
  • Rund 5,9 Millionen Autofahrer müssen mit höheren Kosten rechnen.

Die Typklasse für dein Fahrzeug kannst du auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) abrufen.

Regionalklassen

Bei den Regionalklassen gibt es 2026 ebenfalls Anpassungen:

  • Etwa 5,3 Millionen Kfz-Halter zahlen künftig weniger.
  • Für ca. 5 Millionen wird es voraussichtlich teurer.

Bei rund 32,1 Millionen Fahrzeugen bleibt die Einstufung gleich.

Welche Regionalklasse in deiner Region gilt, kannst du ebenfalls auf der GDV-Website abfragen.

Abgasnorm Euro 6e-bis

Die nächste Stufe der Abgasnorm Euro 6e greift ab dem 1. Januar 2026: die Abgasnorm Euro 6e-bis. Sie betrifft Neuwagen, die ab diesem Tag zugelassen werden.

Die Norm berücksichtigt im Gegensatz zur vorherigen Stufe eine Ausweitung des Temperaturbereiches beim RDE-Test (Real Driving Emissions).

Ein Fahrzeug steht im Stau. Man sieht Abgase aus dem Auspuff austreten.
Quelle: picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON
Ab 2026 gelten neue Abgaswerte.

Kfz-Steuer für E-Autos

Für ab dem 1. Januar 2026 zugelassene Elektroautos wird die Kfz-Steuer fällig. Bislang galt für elektrisch betriebene Fahrzeuge eine Steuerbefreiung bis maximal zum 31. Dezember 2030.

Diese Regelung läuft jedoch am 31. Dezember 2025 aus, sodass ab 2026 zugelassene E-Autos steuerpflichtig sind.

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist eine Verlängerung der Steuerbefreiung vorgesehen. Bislang wurde diese aber nicht umgesetzt.

Elektromobiliät_GettyImages
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Abgasnorm Euro 7

Ab dem 29. November 2026 greift EU-weit die Abgasnorm Euro 7. Leichte Transporter (Fahrzeugklasse N1) sowie neu entwickelte Pkw (Fahrzeugklasse M1) müssen dieser Norm entsprechen.

Voraussichtlich ab Ende 2027 gilt sie für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser beiden Klassen.

Diese Änderungen bringt die Abgasnorm Euro 7:

  • Bei den Emissionswerten von Ottomotoren werden erstmals Partikel ab einer Größe von 10 Nanometern genauer erfasst.
  • Hersteller müssen zur Überwachung der Abgaswerte ab 2026 serienmäßig On-Board-Systeme zur Emissionsüberwachung in den Fahrzeugen verbauen.
  • Ab dem Stichtag müssen Kfz sowie der zugehörige Motor und die emissionsmindernden Einrichtungen eine Mindestlebensdauer aufweisen: 8 Jahre oder 160.000 km sind mindestens vorgeschrieben.
  • Entscheidend sind bei der Abgasnorm Euro 7 außerdem Schadstoffpartikel, die durch Brems- oder Reifenabrieb entstehen. Für sie gelten einheitliche Grenzwerte jedoch erst ab 2035.

Längere Haltbarkeit von Batterien in E-Autos

In Elektroautos oder Plug-in-Hybriden verbaute Batterien müssen gemäß Abgasnorm Euro 7 künftig bestimmte Mindestwerte erreichen:

Nutzungsdauer oder LaufleistungErforderliche Restkapazität der Batterie bei Personenkraftwagen (Klasse M1)Erforderliche Restkapazität der Batterie bei Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1)
5 Jahre oder 100.000 km80 Prozent75 Prozent
8 Jahre oder 160.000 km72 Prozent67 Prozent

eCall

Zu Beginn des Jahres 2026 wird auch eine verbesserte Sicherheitseinrichtung in Neufahrzeugen Pflicht.

Neu entwickelte leichte Transporter sowie Pkw (Fahrzeugklassen N1 und M1) müssen mit der „Next Generation eCall“ ausgestattet sein, um eine Typgenehmigung zu erhalten.

Ab 2027 ist es nicht mehr möglich, ein neues Fahrzeug anzumelden, wenn es nicht mit dem neuen eCall-System ausgestattet ist.

Das eCall-System setzt bei einem schweren Autounfall automatisch einen Notruf ab. Bei einem anderen Notfall kann es manuell genutzt werden.

Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge

Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen müssen ab dem 1. Juli 2026 bei bestimmten Fahrten mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sein.

Bislang galt dies nur für Lkw ab 3,5 Tonnen. Die neue Regelung betrifft:

  • Grenzüberschreitenden Verkehr
  • Kabotagefahrten (Transporte innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Unternehmen)
  • Fahrzeuge für den Transport von mehr als neun Personen inkl. Fahrer

Unternehmen müssen die erfassten Daten speichern.

Nicht kommerzielle Fahrten, solche im Inland oder im Werksverkehr sind von der Regelung ausgeschlossen.

Leichterer Zugriff auf Fahrzeugdaten

Der EU Data Act ist seit September 2025 in Kraft. Er schreibt vor, dass Nutzer Zugriff auf die Daten haben dürfen, die bestimmte Produkte erheben. Dazu gehören auch Autos.

Hersteller müssen darüber informieren, welche Daten erhoben werden und wie man sie einsehen kann.

Ab September 2026 müssen Hersteller neue Produkte zudem mit Schnittstellen für den einfachen Datenzugriff ausstatten. So können Nutzer darauf zugreifen, die Daten weitergeben oder ggf. auch löschen.

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Frau lädt ein E-Auto
Elektromobilität: Alle Infos im Überblick
Der Absatz von Elektroautos ist in Deutschland ins Stocken geraten. Alle wichtigen Infos rund um Umweltfreundlichkeit, Förderung und verfügbare Modelle findest Du auf unserer Themenseite.
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