Förderung für E-Autos 2026: Das musst du wissen
Eine Förderung für Elektroautos hat deren Anschaffung über viele Jahre erleichtert. Nun kommt sie zurück – allerdings nicht für jeden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Elektroautos werden in Deutschland auf verschiedene Weise gefördert.
- Unter anderem kommt 2026 die Umweltprämie für E-Autos zurück.
- Zusätzlich locken bei E-Autos verschiedene Steuervorteile.
Elektroautos gibt es längst auch zu attraktiven Preisen. Den bekommst du als Neuwagen beispielsweise schon für rund 13.000 Euro, den für rund 18.000 Euro.
Klein und wendig – ideal für Pendler und Stadtfahrer, die auf Elektro umsteigen wollen.
Eine Förderung ist dennoch vielen herzlich willkommen, die künftig auf ein Elektroauto setzen wollen.
Über viele Jahre gab es den Umweltbonus: eine Prämie beim Kauf eines Elektroautos. Ende 2023 wurde diese Förderung eingestellt. Doch im Jahr 2026 kommt sie nun voraussichtlich zurück.
Ab wann gibt es die neue Förderung für E-Autos?
Der (Neu-)Start der Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride war ursprünglich für den 1. Januar 2026 geplant. Aktuell heißt es, das Programm solle schnellstmöglich im Jahr 2026 verfügbar sein.
Welche Personen werden gefördert?
Die E-Auto-Förderung ab 2026 wird nicht allen Personen zur Verfügung stehen.
- Als Einkommensgrenze ist aktuell (Stand: Anfang Dezember 2025) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 80.000 Euro brutto je Haushalt vorgesehen.
- Pro Kind soll diese Grenze um 5.000 Euro steigen.
Wie hoch ist die Förderung für Elektroautos ab 2026?
Laut aktueller Planung ist eine Kaufprämie in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro vorgesehen. Sie soll die nach wie vor etwas höheren Anschaffungskosten für Elektroautos ausgleichen und den Einstieg in die Elektromobilität erleichtern.
- 3.000 Euro sind die Basisförderung.
- Je Kind kommen 500 Euro hinzu, jedoch maximal 1.000 Euro.
- Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 3.000 Euro, steigt die Förderung um weitere 1.000 Euro.
- Maximal ist eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro möglich.
Insgesamt sollen drei Milliarden Euro bis 2029 zur Verfügung stehen. Die Fördermittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Beispiel: Für eine Person mit zwei Kindern im Haushalt und einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 35.000 Euro ergibt sich diese mögliche Fördersumme:
| Jahreseinkommen unter 80.000 Euro | +3.000 Euro |
| Erstes Kind | +500 Euro |
| Zweites Kind | +500 Euro |
| Monatliches Einkommen unter 3.000 Euro | +1.000 Euro |
| Gesamtförderung | =5.000 Euro |
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Für welche Autos gibt es die E-Auto-Förderung?
Die E-Auto-Förderung ab 2026 gilt nicht für alle Elektroautos. Diese Kriterien muss das Kfz erfüllen:
- Elektroauto oder Plug-in-Hybrid
- Neuwagen
sind derzeit nicht für die Förderung vorgesehen.
Es ist zudem noch fraglich, ob evtl. nur Kraftfahrzeuge aus bestimmten Herkunftsländern gefördert werden sollen oder ein bestimmter Anteil des Kfz in Europa gefertigt werden muss.
Die geförderte Privatperson muss über eine Mindestdauer hinweg Eigentümer des Fahrzeugs bleiben.
Gilt die Förderung auch für geleaste E-Autos?
Die neue Elektroauto-Förderung soll auch für Leasingfahrzeuge gelten.
Entscheidest du dich fürs Leasing, gelten die gleichen Fördervoraussetzungen für das Auto wie beim Kauf.
Wie und wo kann man die Elektroauto-Förderung beantragen?
Die Bundesregierung plant, das Förderprogramm bis zum Jahresende fertigzustellen. Dann muss allerdings noch die Europäische Kommission zustimmen.
Die Elektroauto-Förderung bzw. die für Plug-in-Hybride wirst du voraussichtlich beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen können. Dies war schon bei der Ende 2023 ausgelaufenen E-Auto-Förderung so.
Die Antragstellung wird vermutlich ab Anfang 2026 möglich sein.
Wichtig: Die Umweltprämie wird wahrscheinlich rückwirkend ausgezahlt. Du müsstest das Fahrzeug somit erst kaufen und das Auto anmelden. Erst nach der Zulassung dürfte der Förderantrag möglich sein.
Die Förderrichtlinie mit allen wichtigen Informationen wird voraussichtlich in Kürze (Stand: Dezember 2025) auf der BAFA-Website veröffentlicht werden.
Welche Unterlagen sind für die Elektroauto-Förderung nötig?
Um von der E-Auto-Förderung profitieren zu können, musst du voraussichtlich diese Unterlagen bzw. Nachweise vorlegen:
- Kaufvertrag
- Zulassungsbescheinigung
- Einkommensnachweis
- Ggf. weitere Dokumente
Welche Steuervorteile gibt es für Elektroautos?
Zusätzlich zur Kaufprämie für E-Autos gibt es in Deutschland steuerliche Vergünstigungen für alle, die elektrisch unterwegs sind.
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Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
Viele Jahre lang gab es eine Steuerbefreiung für Elektroautos: Durch sie wurde für eine Dauer von maximal zehn Jahren keine Kfz-Steuer auf E-Autos erhoben.
Ursprünglich war geplant, diese Befreiung auf E-Autos zu begrenzen, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen wurden. Die Steuerbefreiung sollte dann maximal bis Ende 2030 gelten.
Diese Regelung wird nun um fünf Jahre verlängert. Die Steuerbefreiung für E-Autos gilt somit höchstens bis zum Ende des Jahres 2035.
Noch ist offen, ob die neue Regelung auch rückwirkend gilt – ein z. B. 2024 zugelassenes Auto also bis 2034 steuerfrei fährt oder ob für diese Wagen die Steuerbefreiung wie bisher 2030 endet.
Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen
Wer einen Dienstwagen zumindest teilweise auch privat nutzt, muss ihn versteuern – in welcher Höhe, bestimmt das Fahrzeug.
Bei Verbrennern greift die 1-Prozent-Regel: Ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens ist zusätzlich zum Gehalt zu versteuern.
Ist der Dienstwagen ein Elektroauto, fährt man günstiger: Dann sind nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Hat das E-Auto einen Preis von nicht mehr als 100.000 Euro, sind es sogar nur 0,25 Prozent. Wurde der Wagen vor dem 30. Juni 2025 angeschafft, liegt die Preisobergrenze bei 70.000 Euro.
Die 0,5-Prozent-Regel gilt für ab 2025 angeschaffte Plug-in-Hybride nur noch dann, wenn das Auto mindestens 80 km rein elektrisch zurücklegen kann. Der CO2-Ausstoß darf zudem 50 g pro Kilometer nicht überschreiten.
Tabelle: Welchen geldwerten Vorteil haben Dienstwagen?
| Fahrzeug | Als geldwerter Vorteil zu versteuernder Anteil des Bruttolistenpreises |
|---|---|
| Verbrenner | 1 Prozent |
| Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis über 100.000 Euro (Bei Anschaffung vor Juli 2025: über 70.000 Euro) | 0,5 Prozent |
| Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro (Bei Anschaffung vor Juli 2025: bis 70.000 Euro) | 0,25 Prozent |
Dieser Steuervorteil für Elektroautos soll nach derzeitiger Planung noch bis 2030 gelten.
Abschreibemöglichkeiten für elektrische Firmenwagen
Neue Regelungen zur steuerlichen Abschreibung erleichtern es Unternehmen außerdem, Elektroautos als Firmenwagen anzuschaffen.
Die Tabelle zeigt, wie sich die Kosten steuerlich ansetzen lassen:
| Steuerlich relevanter Zeitraum | Absetzbarer Anteil |
|---|---|
| Anschaffungsjahr | 75 Prozent |
| Erstes Folgejahr | 10 Prozent |
| Zweites Folgejahr | 5 Prozent |
| Drittes Folgejahr | 5 Prozent |
| Viertes Folgejahr | 3 Prozent |
| Fünftes Folgejahr | 2 Prozent |
Die Abschreibung des elektrisch angetriebenen Firmenwagens läuft somit über insgesamt sechs Jahre. Sie entlastet Unternehmen vor allem im Anschaffungsjahr finanziell.