Probefahrt: Ablauf, Versicherung und Vertrag
Wie du Mängel erkennst, was in den Vertrag gehört und wer bei einem Unfall zahlt. Mit diesen Tipps fährst du sicher zum richtigen Auto.

- Das Wichtigste in Kürze:
- Auto probefahren: Das brauchst du
- So läuft die Probefahrt ab
- Nach der Probefahrt
- Wie lange darf die Probefahrt dauern?
- Warnzeichen: So erkennst du Mängel am Gebrauchtwagen
- Probefahrt beim Händler: Pro und Contra
- Probefahrt: Was gilt beim Händler, was beim Privatverkauf?
- Probefahrtvertrag: Das gehört hinein
- Unfall bei der Probefahrt: Wer haftet?
- Die häufigsten Fragen zur Probefahrt

Das Wichtigste in Kürze:
- Bei der Probefahrt testest du ein Auto vor dem Kauf im echten Verkehr. Dauer und Kilometer vereinbarst du mit dem Verkäufer.
- Beim Händler ist der Vorführwagen in der Regel vollkaskoversichert. Frag trotzdem nach der Selbstbeteiligung.
- Beim Privatverkauf gilt die stillschweigende Haftungsfreistellung nicht. Halte die Haftung deshalb schriftlich fest.
Auto probefahren: Das brauchst du
Eine Probefahrt ist eine Testfahrt vor dem Kauf, Leasing oder einer Finanzierung. Du lernst Fahrverhalten, Komfort und Bedienung kennen.
Bei Gebrauchtwagen erkennst du außerdem Mängel. Einen Anspruch auf eine Probefahrt hast du allerdings nicht.
Diese Dinge solltest du zu einer Probefahrt mitbringen:
- einen gültigen Führerschein der passenden Klasse
- deinen Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis
Das Mindestalter legen Händler selbst fest. Es hängt vom Anbieter, vom Modell und vom Versicherungsschutz ab. Bei leistungsstarken Fahrzeugen liegt es mitunter bei 21 Jahren. Frag am besten vorher nach.


Bereit für deinen Nächsten? Entdecke Angebote für hochwertige Gebrauchte von günstig bis exklusiv. Finde das Auto, das zu deinem Alltag passt.
So läuft die Probefahrt ab
Hast du ein Modell gefunden, vereinbarst du einen verbindlichen Termin mit dem Verkäufer. Am besten liegt er außerhalb der Stoßzeiten, bei Tageslicht und gutem Wetter. Dann übersiehst du weniger und fährst entspannter. Gut geeignet ist die Zeit zwischen 10 Uhr und 15 Uhr.
Vor der Fahrt
- Vereinbarung: Halte Dauer, Kilometerzahl und Haftung schriftlich fest.
- Vorschäden: Lass Kratzer und Dellen notieren oder fotografiere sie. So kann dir später niemand Schäden zuschreiben, die schon vorher da waren.
- Verkehrstauglichkeit: Prüfe das Licht und die Reifen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Bei einem Gebrauchtwagen wirfst du einen Blick ins HU-Protokoll.
- Kaltstart: Starte den Motor kalt, damit dir Startprobleme auffallen. Ist die Motorhaube kalt, ist es der Motor auch.
- Beifahrer: Nimm eine Begleitperson mit, die sich Notizen macht. Ideal ist jemand mit Autowissen.
Beim Privatkauf lässt du dir zusätzlich Fahrzeugpapiere und Ausweis des Verkäufers zeigen. So prüfst du, ob der Verkäufer auch der Halter ist.
Während der Fahrt
Du kennst das Auto noch nicht. Fahr deshalb etwas vorsichtiger als sonst. Teste außerdem verschiedene Strecken:
- Stadtverkehr mit Einparken
- Landstraße
- Autobahn, wenn du sie im Alltag nutzt
Fahr ohne Radio. Dann hörst du Klappern und Windgeräusche.
Darauf kommt es an:
- Fahrverhalten: Wie reagieren Lenkung, Bremsen und Motor?
- Übersicht: Siehst du Tacho und Straße gut?
- Funktionen: Welche Ausstattung gibt es, und wie bedienst du sie?
- Platz: Probiere Kofferraum, Rücksitzbank, Kindersitze oder dein typisches Gepäck aus.
- E-Auto: Prüfe, wie realistisch die angezeigte Reichweite wirkt.
Teste die Motorisierung, die du kaufen möchtest. Ein stärkeres Probefahrzeug sagt wenig über deinen Wunschwagen aus.

Nach der Probefahrt
- Lass dir schriftlich bestätigen, dass du das Auto unbeschädigt zurückgegeben hast.
- Notiere und fotografiere ggf. entstandene Schäden.
- Unterschreibe den Kaufvertrag erst nach einer Bedenkzeit. Schlaf eine Nacht darüber.
- Vergleiche mehrere Modelle. Drei sind eine gute Orientierung.
- Bei Gebrauchtwagen kannst du ein Gutachten bei einer Prüforganisation wie ADAC, DEKRA oder TÜV beauftragen.
Nutze außerdem unsere Checkliste zum Autokauf. So kannst du nichts Wichtiges vergessen.
Wie lange darf die Probefahrt dauern?
Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Es gilt die Vereinbarung mit dem Halter.
- Der ADAC hält mehrere Stunden für durchaus üblich. Lässt dich ein Händler nur etwa zehn Minuten fahren, solltest du den Kauf überdenken.
- Um einen umfassenden Eindruck zu bekommen, sind mindestens 30 bis 45 Minuten reine Fahrzeit sinnvoll.
Unser Tipp: Plane so viel Zeit ein, wie du für alle Teststrecken brauchst. Den Kraftstoff zahlst du in der Regel selbst.
Warnzeichen: So erkennst du Mängel am Gebrauchtwagen
Diese Hinweise deuten auf Verschleiß hin:
- Türen oder Verkleidungen klappern.
- Sitze lassen sich nur schwer verstellen.
- Der Zustand passt nicht zum Fahrzeugalter.
- Motor oder Getriebe machen ungewöhnliche Geräusche.
- Lenkung, Beschleunigung oder Bremsen ruckeln oder knarren.
- Flüssigkeiten treten aus.


Sei mit reichlich Fahrspaß unterwegs: Diese Gebrauchtwagen liefern das, was du für sportliche Touren brauchst.
Probefahrt beim Händler: Pro und Contra
Vorteile
- Meist besteht Vollkaskoschutz.
- Die Haftungsfreistellung hilft dir bei leichtem Verschulden.
- Der Ablauf ist klar geregelt.
Nachteile
- Die Selbstbeteiligung kann mehrere hundert Euro betragen.
- Die Fahrzeit ist häufig begrenzt.
- Das Verkaufsgespräch kann Druck aufbauen.
Probefahrt: Was gilt beim Händler, was beim Privatverkauf?
| Händler | Privatverkäufer | |
|---|---|---|
| Haftpflicht | Zugelassene Fahrzeuge haben in der Regel Haftpflichtschutz. | Das Auto muss zugelassen und haftpflichtversichert sein. |
| Kasko | In der Regel vollkaskoversichert, außer der Händler weist darauf hin. | Nicht selbstverständlich. Frag nach. |
| Haftungsfreistellung | Stillschweigende Haftungsfreistellung für Probefahrer. | Gilt nicht. Ohne Vereinbarung haftest du bei eigenem Verschulden voll. |
| Selbstbeteiligung | Möglich, wenn der Händler darauf hinweist. Frag nach der Höhe. | Vorab schriftlich klären. |
| Ablauf | Strukturiert, mit Termin und oft fester Route. | Individuell. Du regelst vieles selbst. |
Probefahrtvertrag: Das gehört hinein
Der Vertrag zur Probefahrt sichert beide Seiten ab: Entstehen Schäden, regelt er, wer haftet. So vermeidest du Streit. Diese Angaben gehören hinein:
- Halter: Name, Adresse, Telefonnummer und Kfz-Versicherung
- Probefahrer: Name, Adresse, Ausweis- und Führerscheinnummer sowie Fahrerlaubnisklassen
- Fahrzeug: Hersteller, Typ, Kennzeichen, Kilometerstand und Vorschäden
- Versicherungsschutz: Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko
- Selbstbeteiligung: Wer zahlt sie? Wie wird eine mögliche Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse geregelt?
- Dauer und Kilometer: Start, Ende und maximale Strecke
- Pfand oder Kaution: Beim Privatkauf bleibt manchmal ein Pfand beim Verkäufer.
- Erklärung des Probefahrers: Er bestätigt seine Fahrerlaubnis und sichert zu, das Auto nur für die Probefahrt zu nutzen.
Mündliche Absprachen lassen sich nach einem Schaden kaum beweisen. Schreibe alles auf.
Nur die im Vertrag genannte Person darf fahren.
Unfall bei der Probefahrt: Wer haftet?
Beim Händler ist der Vorführwagen in der Regel vollkaskoversichert. Für leichte Fahrlässigkeit haftest du dann in der Regel nicht.
Der Händler kann diese Haftungsfreistellung aufheben. Dafür weist er vorab auf fehlenden Kaskoschutz oder eine Selbstbeteiligung hin. Bei einem selbst verschuldeten Unfall darf er dann eine Selbstbeteiligung verlangen.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entfällt der Schutz. Dann zahlst du den Schaden selbst. Grob fahrlässig handelt zum Beispiel, wer mit Alkohol am Steuer fährt.
Ein Rechenbeispiel: Bei 300 Euro Selbstbeteiligung und 1.000 Euro Schaden zahlst du 300 Euro. Den Rest übernimmt die Versicherung. Die Höhe legt der Händler fest, sie variiert je nach Fahrzeug.


Nimm dir den Platz, den du im Leben brauchst: Diese Kombis sind für Kind, Kegel und alle weiteren Abenteuer bereit.
Die ersten Schritte nach einem Unfall
- Sichere die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck.
- Leiste bei Bedarf Erste Hilfe.
- Ruf bei Verletzten den Rettungsdienst unter 112.
- Informiere den Halter sofort.
- Verständige die Polizei unter 110, wenn die Vereinbarung das verlangt. Auch sonst kann das helfen, Streit zu vermeiden.
- Notiere Kennzeichen, Namen und Versicherungen der Beteiligten und fotografiere die Schäden.
Melde den Schaden dem zuständigen Versicherer und nenne dabei die Probefahrt.
Die häufigsten Fragen zur Probefahrt
Was versteht man unter Probefahrt?
Eine Probefahrt ist eine Testfahrt mit einem Fahrzeug vor dem Kauf, Leasing oder einer Finanzierung. Du prüfst dabei Fahrverhalten, Komfort, Technik und Bedienung. Bei Gebrauchtwagen erkennst du außerdem Mängel.


Kleiner ist manchmal besser: Mit diesen Kleinwagen bist du im Alltag unkompliziert und noch dazu sparsam unterwegs.
Kann man einfach so eine Probefahrt machen?
Meist brauchst du für eine Probefahrt einen Termin, einen gültigen Führerschein und einen Ausweis. Einen Anspruch auf eine Probefahrt gibt es nicht, Händler dürfen sie absagen.
Manche Verkäufer setzen ein Mindestalter voraus, bei leistungsstarken Modellen sind es mitunter 21 Jahre. Halte die Bedingungen am besten schriftlich fest.
Was muss man bei einer privaten Probefahrt beachten?
Beim Privatverkauf gilt die stillschweigende Haftungsfreistellung nicht. Ohne Vereinbarung haftest du bei eigenem Verschulden voll. Kläre vor dem Start:
- ob das Auto zugelassen und haftpflichtversichert ist
- ob eine Kaskoversicherung besteht
- wer die Selbstbeteiligung und eine mögliche Rückstufung zahlt
- ob Fahrzeugpapiere und Ausweis des Verkäufers zusammenpassen
Schließe eine schriftliche Probefahrtvereinbarung ab. Ist der Versicherungsschutz unklar, verzichte lieber auf die Fahrt.
Wir nutzen digitale Systeme zur Recherche, prüfen die Inhalte sorgfältig und ergänzen mit unserer langjährigen Expertise. So entsteht ein Beitrag, hinter dem wir voll und ganz stehen. Diesen hier hat Kaja Knapp für dich erstellt.







