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Deutsche Autohersteller geben in der Regel bis zu zwei Jahre Garantie.
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Deutsche Autohersteller geben in der Regel nur zwei Jahre Garantie

Kennst Du den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Zwei Begriffe, die im täglichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet werden, obwohl sie Unterschiedliches meinen.

Die Gewährleistung

Während die Gewährleistung bei Autos gesetzlich vorgeschrieben ist und über den Händler erfolgt, ist die Garantie eine freiwillige Leistung, die vom Hersteller, nicht vom Händler gewährt wird. Beide Leistungen zusammen geben dem Käufer doppelte Sicherheit, unterscheiden sich jedoch inhaltlich deutlich voneinander.

Die Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung) verpflichtet den Händler, jene Mängel am Fahrzeug zu beheben, die in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten nach dem Kauf auftreten, aber bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Während der ersten sechs Monate dieser Frist ist es der Verkäufer, also der Autohändler, der im Eigeninteresse nachweisen muss, dass diese Mängel nicht bereits vor dem Kauf vorgelegen haben. In den restlichen 18 Monaten ist vom Gesetz her der Käufer des Autos in der Pflicht, den Nachweis zu erbringen. Jetzt muss dieser beweisen, dass die Mängel am Fahrzeug ursächlich bereits vor dem Kauf bestanden haben. Diesen Beweis anzutreten erweist sich in der Praxis allerdings oft als schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

Die Gewährleistung ist auch dann für den Verkäufer verpflichtend, wenn Du mit Deinem Auto nicht für jede Reparatur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers warst. Sie gilt für alle Verkäufer, auch z.B. bei Gebrauchtwagen, sofern das Auto nicht privat oder im Auftrag verkauft wurde.

Die Gewährleistung verpflichtet den Autohändler Mängel zu beheben, die bereits vor Kauf bestanden.
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Die Gewährleistung verpflichtet den Autohändler Mängel zu beheben, die bereits vor dem Kauf bestanden

Die Garantie

In diesem Fall kann aber der Käufer die vom Autobauer gewährte Neuwagengarantie in Anspruch nehmen, die Garantiezeit gilt bei vielen Marken allerdings nicht länger als die gesetzliche Gewährleistung, also zwei Jahre. Treten die Mängel erst danach auf – und es liegt in der Natur der Sache, dass diese Möglichkeit mit fortschreitendem Alter und zunehmender Kilometerlaufleistung des Autos größer wird – hat der Kunde Pech. Er bleibt dann auf den Kosten für die Reparatur sitzen.

Es sei denn, er hat zuvor eine Anschlussgarantie abgeschlossen – gegen Aufpreis. Die läuft dann nach der freiwilligen Herstellergarantie weiter, die Laufzeit fällt dabei von Autobauer zu Autobauer unterschiedlich aus. So viel gleich vorweg: Die deutschen Hersteller sind nicht wirklich weit vorn, wenn es um die Garantiezeit für ihre Fahrzeuge geht. Während viele ausländische Marken drei, vier, fünf oder wie Kia sieben Jahre Neuwagengarantie gewähren, geben die deutschen Hersteller gerade zwei Jahre. Allerdings schränken einige Hersteller ihre längere Garantielaufzeit indirekt ein, indem sie eine maximale Kilometerleistung vorgeben.

Damit die Garantie nicht erlischt, müssen Wartungsarbeiten häufig in teuren Vertragswerkstätten durchgeführt werden.
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Damit die Garantie nicht erlischt, müssen Wartungsarbeiten häufig in teuren Vertragswerkstätten durchgeführt werden

Was deckt eine Garantie ab, wann droht Garantieverlust?

Auch hier können sich bestimmte Bedingungen für die Garantie von Hersteller zu Hersteller zu unterscheiden. Grundsätzlich sind klassische Verschleißteile, also zum Beispiel Bremsbeläge und Bremsscheiben, Keil- oder Zahnriemen und die Batterie von der Herstellergarantie ausgeschlossen.

Der Verlust des Garantieanspruchs droht, wenn das Auto nicht den Herstellerbedingungen entsprechend gewartet wird (beispielsweise Inspektionen, regelmäßige Ölwechsel) oder bei technischen Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Chip-Tuning zur Steigerung der Motorleistung). Auch die freie Werkstattwahl, die bei der gesetzlichen Gewährleistung gegeben ist, schränken die meisten Anschlussgarantien bei notwendigen Reparaturen ein und verlangen die regelmäßige Wartung in einer teureren Vertragswerkstatt statt einer günstigeren freien Werkstatt. Zudem kann der Einbau eines günstigeren Ersatzteils aus dem freien Handel statt des Original-Ersatzteils den Garantieanspruch verwirken. Trotzdem haben Vertragswerkstätten natürlich ihre Berechtigung: Hier sind die Experten für einen bestimmten Hersteller vor Ort und leisten wichtige Beratungsarbeiten am Kunden.

Bei stark modifizierten Fahrzeugen endet die Garantie des Herstellers.
Quelle: picture alliance
Bei stark modifizierten Fahrzeugen endet die Garantie des Herstellers

Neuwagen-Garantielaufzeit der wichtigsten Hersteller:

  • Alfa Romeo: 4 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 8 Jahre gegen Durchrostung
  • Audi: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • BMW: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Citroen: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Fiat: 4 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 8 Jahre gegen Durchrostung
  • Ford: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 2 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Hyundai: 5 Jahre, unbegrenzte Kilometer (Ausnahme Ioniq: 8 Jahre auf Batterie, max. 200 000 Kilometer), 5 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Kia: 7 Jahre, max. 150 000 Kilometer, 5 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Mazda: 3 Jahre, max. 100 000 Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Mercedes: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 2 Jahre auf Lack, 30 Jahre gegen Durchrostung
  • Opel: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 2 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Peugeot: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Skoda: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • SsangYong: 5 Jahre, max. 150 000 Kilometer, 5 Jahre auf Lack, 6 Jahre gegen Durchrostung
  • Subaru: 5 Jahre, max. 160 000 Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • Toyota: 3 Jahre, max. 100 000 Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
  • VW: 2 Jahre, unbegrenzte Kilometer, 3 Jahre auf Lack, 12 Jahre gegen Durchrostung
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