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Ein alter Fahrzeugbrief liegt unter einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II.
Quelle: picture alliance/photothek | Thomas Imo
Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist eines der wichtigsten Dokumente rund ums Auto.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fahrzeugbrief heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II. Er enthält die wichtigsten technischen Daten deines Autos sowie Angaben zum Halter.
  • Fahrzeugbriefe, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurden, enthalten einen Sicherheitscode (i-Kfz) für die Online-Zulassung.
  • Du brauchst den Fahrzeugbrief unter anderem beim Autokauf und -verkauf sowie bei An-, Ab- und Ummeldung.

Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Dokumente rund ums Auto. Wer weiß, was drinsteht und wann man ihn braucht, ist bei Kauf, Verkauf und Ummeldung auf der sicheren Seite.

Was ist der Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief gehört zu den Fahrzeugpapieren. Der Begriff "Fahrzeugbrief" ist vielen geläufig, streng genommen aber veraltet:

Seit dem 1. Oktober 2005 heißt das Dokument offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II. Es löste damals den alten Fahrzeugbrief ab, genauso wie die Zulassungsbescheinigung Teil I den Fahrzeugschein ersetzte. Ein Vorteil der neuen Bescheinigung: Sie ist in allen EU-Staaten einheitlich aufgebaut und dank Codes EU-weit lesbar.

Weil die alten Fahrzeugbriefe weiterhin gültig sind, werden beide Begriffe bis heute synonym verwendet.

Bewahre den Fahrzeugbrief nicht im Auto auf. Wird dein Wagen mit dem Dokument gestohlen, erleichtert das Dieben die Überführung ins Ausland erheblich.

Wozu dient der Fahrzeugbrief?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II bescheinigt die allgemeine Zulassung eines Fahrzeugs und weist den aktuellen Halter aus. Ausgestellt wird sie bei der Erstzulassung des Pkw.

Anders als den Fahrzeugschein muss man den Fahrzeugbrief nicht mitführen, wenn man im zugehörigen Auto unterwegs ist. Am besten bewahrst du die Zulassungsbescheinigung Teil II zu Hause an einem sicheren Ort auf.

Wie sieht der Fahrzeugbrief aus?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein einseitiges Dokument im DIN-A4-Format. Es hat einen charakteristischen grün-rötlichen Farbton. Das Dokument ist fälschungssicher und setzt auf mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Spezialpapier aus Baumwollpapier, ähnlich wie bei Geldscheinen
  • Fluoreszierende Aufdrucke, zum Beispiel die Dokumentennummer
  • Willkürlich angeordnete Fasern im Papier
  • Ein Wasserzeichen in Form eines stilisierten Adlers

Das Wasserzeichen variiert je nach Land, der grundlegende Aufbau des Dokuments ist jedoch EU-weit einheitlich: Eine Tabelle stellt alle relevanten Informationen mithilfe von Buchstaben- und Zifferncodes dar.

Detailansicht eines Fahrzeugbriefes
Quelle: Julia Fell
Die grün-rötliche Bescheinigung hat viele Sicherheitsmerkmale und ist damit so gut wie fälschungssicher

Die Buchstaben-Codes im Fahrzeugbrief

Wer den Fahrzeugbrief zum ersten Mal in der Hand hält, ist oft verwirrt: Statt ausgeschriebener Begriffe finden sich überall Buchstaben- und Zifferncodes.

Das hat seinen Grund: Durch die Codierung ist das Dokument in allen EU-Ländern lesbar, ohne dass eine Übersetzung nötig ist.

Tabelle: Buchstaben-Codes in der Zulassungsbescheinigung Teil II

CodeBedeutung
AAmtliches Kennzeichen
BDatum der Erstzulassung des Fahrzeugs
C.3.1, C.6.1Name oder Firmenname
C.3.2, C.6.2Vorname(n)
C.3.3, C.6.3Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung
C.4cHinweis: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
D.1Marke
D.2Typ, Variante, Version
D.3Handelsbezeichnung(en)
EFahrzeug-Identifizierungsnummer
IDatum
JFahrzeugklasse
KNummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
RFarbe des Fahrzeugs
P.1Hubraum in cm³
P.2Nennleistung in kW
P.3Kraftstoffart oder Energiequelle
P.4Nenndrehzahl

Tabelle: Ziffern-Codes im Fahrzeugbrief

CodeBedeutung
(1)Anzahl der Vorhalter
(2)Hersteller-Kurzbezeichnung
(2.1)Code zu (2)
(2.2)Code zu D.2 mit Prüfziffer
(3)Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(4)Art des Aufbaus
(5)Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
(6)Datum zu K
(10)Code zu P.3
(11)Code zu R
(17)Merkmal zur Betriebserlaubnis
(23)Raum für interne Vermerke des Herstellers
(24)Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber)
(25)Zusatzvermerke der Zulassungsbehörde

Was steht im Fahrzeugbrief?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs. Dazu gehören u. a.:

  • Automarke und Handelsbezeichnung
  • Kraftstoffart
  • Hubraum und Motorleistung
  • Datum der Erstzulassung
  • Fahrzeugklasse und Aufbauart
  • Farbe des Fahrzeugs

Außerdem enthalten: die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), auch Fahrgestellnummer genannt. Mit ihr lässt sich ein Auto eindeutig identifizieren, zum Beispiel bei einem Diebstahl oder beim Gebrauchtwagenkauf.

Die FIN besteht aus 17 Zeichen. Du findest sie im Fahrzeugbrief und am Fahrzeug, zum Beispiel am Türrahmen oder auf dem Armaturenbrett.

Weniger Angaben für mehr Datenschutz

Der alte Fahrzeugbrief führte bis zu sechs frühere Halter namentlich auf.

Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II nennt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur noch den aktuellen und den unmittelbar vorherigen Halter. Ab dem dritten Halterwechsel muss deshalb eine neue Bescheinigung beantragt werden.

Übrigens: Halter und Eigentümer können unterschiedliche Personen sein. Der Eigentümer ist die Person, die das Auto gekauft hat. Der Halter trägt unter anderem die Kosten für Versicherung und Sprit und fährt den Pkw.

Was ist die i-Kfz im Fahrzeugbrief?

Fahrzeugbriefe, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurden, enthalten einen Sicherheitscode für die internetbasierte Fahrzeuganmeldung, den sogenannten i-Kfz.

Das entsprechende Feld muss vor einer An- oder Ummeldung freigerubbelt werden. Darunter verbergen sich eine siebenstellige Ziffernfolge und ein QR-Code für die Online-Zulassung.

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Der Fahrzeugschein erklärt

Hier liest du, was im Fahrzeugschein steht und wozu man ihn braucht.

Wo steht die Fahrzeugbriefnummer?

Die Fahrzeugbriefnummer setzt sich aus zwei Buchstaben und einer sechsstelligen Ziffernfolge zusammen. In diesen Fällen brauchst du sie:

  • Wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde
  • Für das Aufsetzen eines Kaufvertrags
  • An-, Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs

Wer auf der Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem Begriff "Fahrzeugbriefnummer" sucht, wird sie dort nicht finden.

Der Grund: Sie ist unter dem Namen "Nummer der Zulassungsbescheinigung" aufgeführt. Du findest sie mittig links auf dem Dokument. Die gleiche Nummer steht übrigens auch im Fahrzeugschein, also der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Ein weißer VW ID.4 steht auf einer Verkaufsfläche.
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Wofür brauche ich den Fahrzeugbrief?

Mit dem Fahrzeugbrief weist du nach, dass du Halter oder Eigentümer eines Fahrzeugs bist. Er wird in mehreren Situationen benötigt:

  • An- oder Ummeldung
    Bei der Zulassungsstelle ist der Fahrzeugbrief erforderlich, um zu verhindern, dass gestohlene Fahrzeuge in Umlauf kommen.
  • Abmeldung
    Bei einer vorübergehenden Stilllegung wird ein Vermerk im Fahrzeugbrief eingetragen. Das Dokument selbst bleibt gültig.
  • Autokauf und -verkauf
    Der Fahrzeugbrief belegt, dass der Verkäufer tatsächlich der Halter des Fahrzeugs ist. Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens erhält der neue Halter den Fahrzeugbrief zusammen mit dem Fahrzeugschein.
  • Finanzierung
    Wer ein Auto über eine Bank finanziert, gibt den Fahrzeugbrief häufig als Sicherheit an das Kreditinstitut ab. In diesem Fall verwahrt die Bank das Dokument bis zur vollständigen Rückzahlung.

Bei einer Erstzulassung wird der Fahrzeugbrief neu erstellt, während bei einer Ummeldung die Daten angepasst werden.

Die häufigsten Fragen zum Fahrzeugbrief

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

  1. Fahrzeugschein
    Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) muss immer mitgeführt werden, sobald das zugehörige Auto gefahren wird. Er dient als Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist.
    Der Fahrzeugschein enthält unter anderem das amtliche Kennzeichen und die wichtigsten technischen Daten.
  2. Fahrzeugbrief
    Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) hingegen muss nicht mitgeführt werden. Er sollte sicher zu Hause verwahrt sein. Er weist den Halter des Fahrzeugs aus und wird vor allem bei Kauf, Verkauf sowie An- und Ummeldung benötigt.

Ist man Eigentümer, wenn man den Fahrzeugbrief besitzt?

Nein, nicht zwingend. Der Fahrzeugbrief weist den Halter eines Fahrzeugs aus, nicht automatisch den Eigentümer:

  • Eigentümer ist, wer das Fahrzeug gekauft hat.
  • Halter ist, wer es nutzt und die laufenden Kosten trägt, zum Beispiel für Versicherung und Kraftstoff.

Beide Rollen können, müssen aber nicht in einer Person vereint sein. Außerdem kann der Fahrzeugbrief bei einer Finanzierung bei der Bank hinterlegt sein, ohne dass die Bank dadurch Eigentümerin wird.

Wie bekomme ich den Fahrzeugbrief?

Den Fahrzeugbrief erhältst du bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs automatisch von der zuständigen Zulassungsstelle.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens übergibt dir der Verkäufer den Fahrzeugbrief zusammen mit dem Fahrzeugschein.

Hast du den Fahrzeugbrief verloren, kannst du bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Dafür benötigst du in der Regel deinen Personalausweis, den Fahrzeugschein, den TÜV-Bericht und eine eidesstattliche Versicherung.

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Wie viel kostet ein Fahrzeugbrief?

Die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs, zum Beispiel nach einem Verlust, ist kostenpflichtig. Die genauen Gebühren variieren je nach Zulassungsstelle, liegen aber in der Regel zwischen 50 und 85 Euro.

Hinzu können weitere Kosten kommen, etwa für eine erneute Hauptuntersuchung oder die Ummeldung. Am besten fragst du direkt bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nach den aktuellen Gebühren.

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