Förderung für E-Autos 2026: Das musst du wissen
Eine Förderung für Elektroautos hat deren Anschaffung über viele Jahre erleichtert. Nun kommt sie zurück – allerdings nicht für jeden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Elektroautos werden in Deutschland auf verschiedene Weise gefördert.
- Unter anderem kommt 2026 die Umweltprämie für E-Autos zurück.
- Zusätzlich locken bei E-Autos verschiedene Steuervorteile.
Elektroautos gibt es längst auch zu attraktiven Preisen. Den bekommst du als Neuwagen beispielsweise schon für rund 13.000 Euro, den für rund 18.000 Euro.
Klein und wendig – ideal für Pendler und Stadtfahrer, die auf Elektro umsteigen wollen.
Eine Förderung ist dennoch vielen herzlich willkommen, die künftig auf ein Elektroauto setzen wollen.
Über viele Jahre gab es den Umweltbonus: eine Prämie beim Kauf eines Elektroautos. Ende 2023 wurde diese Förderung eingestellt. Doch seit dem 1. Januar 2026 ist sie zurück.
Ab wann gibt es die neue Förderung für E-Autos?
Der (Neu-)Start der Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride greift ab dem 1. Januar 2026.
Welche Personen werden gefördert?
Die E-Auto-Förderung ab 2026 wird nicht allen Personen zur Verfügung stehen.
- Als Einkommensgrenze ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 80.000 Euro je Haushalt vorgesehen.
- Für bis zu zwei Kinder steigt diese Grenze pro Kind um je 5.000 Euro. Leben zwei Kinder oder mehr im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen somit maximal 90.000 Euro brutto betragen.
Die geförderte Privatperson muss mindestens 36 Monate lang Halter des Fahrzeugs bleiben.
Wie hoch ist die Förderung für Elektroautos ab 2026?
Die Förderung sieht eine Kaufprämie in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro vor. Sie soll die nach wie vor etwas höheren Anschaffungskosten für Elektroautos ausgleichen und den Einstieg in die Elektromobilität erleichtern.
Höhe der Förderung rein batterieelektrischer Fahrzeuge
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen (pro Haushalt) | Keine Kinder unter 18 Jahren im Haushalt | Ein Kind unter 18 im Haushalt | Zwei oder mehr Kinder unter 18 im Haushalt |
|---|---|---|---|
| 85.001 – 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4.000 Euro |
| 80.001 – 85.000 Euro | keine Förderung | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 – 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 – 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
- 3.000 Euro sind die Basisförderung.
- Liegt das Jahreseinkommen zwischen 45.001 und 60.000 Euro, steigt die Basisförderung auf 4.000 Euro.
- Bei einem Jahreseinkommen bis 45.000 Euro beträgt die Basisförderung 5.000 Euro.
- Je Kind kommen 500 Euro hinzu, jedoch höchstens 1.000 Euro.
- Maximal ist eine Förderung in Höhe von 6.000 Euro möglich.
Höhe der Förderung von Plug-in-Hybriden (PHEV) oder E-Autos mit Range-Extender (REEV)
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen (pro Haushalt) | Keine Kinder unter 18 Jahren im Haushalt | Ein Kind unter 18 im Haushalt | Zwei oder mehr Kinder unter 18 im Haushalt |
|---|---|---|---|
| 85.001 – 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 2.500 Euro |
| 80.001 – 85.000 Euro | keine Förderung | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 – 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 – 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
- 1.500 Euro sind die Basisförderung.
- Liegt das Jahreseinkommen zwischen 45.001 und 60.000 Euro, steigt die Basisförderung auf 2.500 Euro.
- Bei einem Jahreseinkommen bis 45.000 Euro beträgt die Basisförderung 3.500 Euro.
- Je Kind kommen 500 Euro hinzu, jedoch höchstens 1.000 Euro.
- Maximal ist eine Förderung in Höhe von 4.500 Euro möglich.
Welche Summe steht für die E-Auto-Förderung bereit?
Insgesamt stehen drei Milliarden Euro bis 2029 zur Verfügung. Die Fördermittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), der sich u. a. aus der CO2-Bepreisung speist.
Die Förderung wird nur solange gewährt, wie Fördermittel verfügbar sind.
Für welche Autos gibt es die E-Auto-Förderung?
Die E-Auto-Förderung ab 2026 gilt nicht für alle Elektroautos. Diese Kriterien muss das Kfz erfüllen:
- Elektroautos
- Plug-in-Hybride oder E-Autos mit Range-Extender, wenn die CO2-Emission bei max. 60 g/km liegt oder die elektrische Reichweite bei mind. 80 km.
- Neuwagen (Kauf oder Leasing)
sind derzeit nicht für die Förderung vorgesehen.
Künftig könnte die Förderung dahingehend angepasst werden, dass lediglich Kraftfahrzeuge aus bestimmten Herkunftsländern gefördert werden. Hierzu gibt es aktuell (Stand: Januar 2026) jedoch noch keine Angaben.
Gilt die Förderung auch für geleaste E-Autos?
Ja, die neue Elektroauto-Förderung gilt auch für Leasingfahrzeuge.
Entscheidest du dich fürs Leasing, gelten die gleichen Fördervoraussetzungen für das Auto wie beim Kauf.
Wie und wo kann man die Elektroauto-Förderung beantragen?
Die Elektroauto-Förderung wirst du voraussichtlich beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) online beantragen können. Dies war schon bei der Ende 2023 ausgelaufenen E-Auto-Förderung so.
Die Antragstellung wird vermutlich ab Mai 2026 möglich sein.
Wichtig: Die Umweltprämie wird rückwirkend beantragt. Du kannst das Fahrzeug somit bereits kaufen und das Auto anmelden. Nach der Zulassung stellst du dann den Förderantrag. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.
Viele weitere Informationen zur Förderung findest du auf der Website des Bundesumweltministeriums.
Welche Unterlagen sind für die Elektroauto-Förderung nötig?
Um von der E-Auto-Förderung profitieren zu können, musst du voraussichtlich diese Unterlagen bzw. Nachweise vorlegen:
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung (als Nachweis der erstmaligen Zulassung)
- Einkommensnachweis (die zwei jüngsten Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt)
- Ggf. weitere Dokumente
Welche Steuervorteile gibt es für Elektroautos?
Zusätzlich zur Kaufprämie für E-Autos gibt es in Deutschland steuerliche Vergünstigungen für alle, die elektrisch unterwegs sind.
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Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
Viele Jahre lang gab es eine Steuerbefreiung für Elektroautos: Durch sie wurde für eine Dauer von maximal zehn Jahren keine Kfz-Steuer auf E-Autos erhoben.
Ursprünglich war geplant, diese Befreiung auf E-Autos zu begrenzen, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen wurden. Die Steuerbefreiung sollte dann maximal bis Ende 2030 gelten.
Diese Regelung wird nun um fünf Jahre verlängert. Die Steuerbefreiung für E-Autos gilt somit höchstens bis zum Ende des Jahres 2035.
Noch ist offen, ob die neue Regelung auch rückwirkend gilt – ein z. B. 2024 zugelassenes Auto also bis 2034 steuerfrei fährt oder ob für diese Wagen die Steuerbefreiung wie bisher 2030 endet.
Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen
Wer einen Dienstwagen zumindest teilweise auch privat nutzt, muss ihn versteuern – in welcher Höhe, bestimmt das Fahrzeug.
Bei Verbrennern greift die 1-Prozent-Regel: Ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens ist zusätzlich zum Gehalt zu versteuern.
Ist der Dienstwagen ein Elektroauto, fährt man günstiger: Dann sind nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Hat das E-Auto einen Preis von nicht mehr als 100.000 Euro, sind es sogar nur 0,25 Prozent. Wurde der Wagen vor dem 30. Juni 2025 angeschafft, liegt die Preisobergrenze bei 70.000 Euro.
Die 0,5-Prozent-Regel gilt für ab 2025 angeschaffte Plug-in-Hybride nur noch dann, wenn das Auto mindestens 80 km rein elektrisch zurücklegen kann oder der CO2-Ausstoß 50 g pro Kilometer nicht überschreitet.
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Tabelle: Welchen geldwerten Vorteil haben Dienstwagen?
| Fahrzeug | Als geldwerter Vorteil zu versteuernder Anteil des Bruttolistenpreises |
|---|---|
| Verbrenner | 1 Prozent |
| Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis über 100.000 Euro (Bei Anschaffung vor Juli 2025: über 70.000 Euro) | 0,5 Prozent |
| Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro (Bei Anschaffung vor Juli 2025: bis 70.000 Euro) | 0,25 Prozent |
Dieser Steuervorteil für Elektroautos soll nach derzeitiger Planung noch bis 2030 gelten.
Abschreibemöglichkeiten für elektrische Firmenwagen
Neue Regelungen zur steuerlichen Abschreibung erleichtern es Unternehmen außerdem, Elektroautos als Firmenwagen anzuschaffen.
Die Tabelle zeigt, wie sich die Kosten steuerlich ansetzen lassen:
| Steuerlich relevanter Zeitraum | Absetzbarer Anteil |
|---|---|
| Anschaffungsjahr | 75 Prozent |
| Erstes Folgejahr | 10 Prozent |
| Zweites Folgejahr | 5 Prozent |
| Drittes Folgejahr | 5 Prozent |
| Viertes Folgejahr | 3 Prozent |
| Fünftes Folgejahr | 2 Prozent |
Die Abschreibung des elektrisch angetriebenen Firmenwagens läuft somit über insgesamt sechs Jahre. Sie entlastet Unternehmen vor allem im Anschaffungsjahr finanziell.