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Ein Kurzzeitkennzeichen wird von zwei Händen vor ein Auto gehalten.
Quelle: picture alliance / dpa Themendienst | Markus Scholz
Beim Überführen eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen solltest du sicherstellen, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen. Woran du zwingend denken solltest, verraten wir dir in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du bis zu 5 Tage ein Fahrzeug ohne Zulassung (und TÜV) bewegen und überführen
  • Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) besitzen, sind nur Fahrten zu Prüfstellen und Werkstätten erlaubt
  • Bei der Überführung im Ausland gelten unterschiedliche Regelungen – beachte die bilateralen Abkommen und das Gewohnheitsrecht!
  • Alternativen zum Überführungskennzeichen sind entweder ein rotes Händlerkennzeichen oder spezialisierte Autoüberführungsdienste

Was sind Kurzzeitkennzeichen – und wann benötigst du sie?

Kurzzeitkennzeichen sind temporäre Nummernschilder, die für eine befristete Nutzung von maximal fünf Tagen ausgegeben werden. Sie werden hauptsächlich genutzt, um Fahrzeuge ohne gültige Zulassung zu überführen, zur Hauptuntersuchung (TÜV) zu bringen oder Probefahrten durchzuführen. 

Besonders beim Kauf eines Autos von einem Händler oder einer Privatperson sind sie hilfreich, um das Fahrzeug sicher an den gewünschten Ort zu befördern. Ein solches Überführungskennzeichen erhältst du bei der zuständigen Zulassungsbehörde im Zulassungsbezirk gegen eine Gebühr. Es ist national gültig, wird aber auch in vielen europäischen Ländern akzeptiert – aber nicht überall!

Welche Kosten entstehen für ein Überführungskennzeichen?

MaßnahmeBetrag*Details
Verwaltungsgebühr13,10 €Bundeseinheitliche Gebühr laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Nummernschilder15–30 €Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter. Auch abhängig von der Region.
Kfz-Versicherung30–130 €Ebenfalls abhängig vom Anbieter sowie Leistungsumfang. Rabatte möglich, wenn das Fahrzeug später beim Anbieter versichert wird.

*Stand Frühjahr 2025

Wie lange sind Kurzzeitkennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen sind genau fünf Tage gültig. Das Ablaufdatum wird direkt auf dem Nummernschild angegeben, sodass es leicht erkennbar ist. Nach Ablauf der Frist darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich, sodass du im Bedarfsfall ein neues Überführungskennzeichen beantragen musst. 

Falls du das Auto nicht innerhalb dieser Zeit überführen kannst, solltest du alternative Lösungen wie ein reguläres Saisonkennzeichen oder die Nutzung eines Überführungsdienstes in Betracht ziehen.

Ist das deutsche Kurzkennzeichen im Ausland erlaubt?

Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nur für den innerdeutschen Verkehr vorgesehen, können aber in bestimmten Fällen auch im Ausland verwendet werden – vorausgesetzt, es besteht ein bilaterales Abkommen oder eine Art gelebter Praxis. 

Deutschland hat offizielle Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Überführungs- und Probekennzeichen mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. In anderen Nachbarländern gibt es keine rechtlich verbindliche Anerkennung, trotzdem wird das Kurzzeitkennzeichen in der Praxis häufig geduldet.

LandRegelung
ÖsterreichOffiziell anerkannt; Nutzung ohne Probleme möglich.
SchweizAnerkannt durch bilaterales Abkommen.
ItalienEbenfalls offiziell anerkannt.
DänemarkOffizielle Anerkennung vorhanden.
FrankreichKeine offizielle Anerkennung, gelegentlich toleriert; Vorsicht geboten.
LuxemburgIn der Regel akzeptiert, aber rechtlich nicht garantiert.
BelgienKeine vertragliche Anerkennung; häufig keine Beanstandung bei kurzfristiger Nutzung.
NiederlandeNicht offiziell anerkannt; Nutzung auf eigenes Risiko.
TschechienKeine formelle Anerkennung, gelegentliche Toleranz bei Überführungsfahrten.
PolenNicht offiziell erlaubt, teilweise streng kontrolliert.

Was musst du bei der Überführung deines Fahrzeugs beachten?

Beim Überführen deines Pkw mit Kurzzeitkennzeichen solltest du sicherstellen, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen – insbesondere die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), der Fahrzeugschein oder ein Eigentumsnachweis, falls das Fahrzeug bisher nicht zugelassen ist. 

Wichtig ist auch, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Liegt keine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) vor oder weist das Fahrzeug technische Mängel auf, darfst du damit ausschließlich Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle (z. B. TÜV, Dekra) unternehmen – andere Fahrten sind in diesem Fall unzulässig. 

Unabhängig davon musst du stets die gültigen Verkehrsregeln einhalten. Bei längeren Strecken ist es ratsam, im Vorfeld zu prüfen, ob die Route durch Umweltzonen führt und ob dein Fahrzeug die entsprechenden Emissionsstandards erfüllt. 

Wenn du ein Fahrzeug aus dem Ausland importierst, gelten zudem spezielle Regelungen für grenzüberschreitende Überführungen, über die du dich vorab bei der Zulassungsstelle oder beim Zoll informieren solltest.

Kannst du ein Überführungskennzeichen ohne TÜV bekommen?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen kann auch ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV) ausgestellt werden. Allerdings sind die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt: Du darfst das Fahrzeug nur zur nächstgelegenen Prüfstelle oder Werkstatt fahren, um es für die Hauptuntersuchung vorzubereiten. Fahrten zu anderen Zielen oder überregionale Transfers sind nicht erlaubt. Falls dein Fahrzeug keinen gültigen TÜV hat und du es über eine längere Distanz transportieren musst, kann es sinnvoll sein, einen Autotransporter oder eine Spedition zu beauftragen.

Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag auf Kurzzeitkennzeichen?

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigst du folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugschein oder Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (wenn vorhanden)
  • SEPA-Lastschriftmandat zur Begleichung der Kfz-Steuer (je nach Zulassungsstelle erforderlich)

Hinweis: In vielen Fällen musst du für die Beantragung persönlich zur Zulassungsstelle – aber: Einige Zulassungsstellen bieten inzwischen auch eine Online-Beantragung an, bei der du die Unterlagen digital einreichst und die Kennzeichen anschließend vor Ort abholst oder zusenden lässt.

Welche Versicherung benötigst du für dein Kurzzeitkennzeichen?

Für die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens benötigst du eine spezielle Kurzzeitversicherung, die mit der eVB-Nummer nachgewiesen wird. Diese Versicherung deckt in der Regel nur die gesetzliche Kfz-Haftpflicht ab, sodass eventuelle Schäden am eigenen Fahrzeug nicht abgedeckt sind. Optional kannst du eine erweiterte Absicherung wählen, die Teil- oder Vollkaskoschutz bietet.

Abgelaufenes Kurzkennzeichen

Wer nach Ablauf eines Kurzzeitkennzeichens mit dem Fahrzeug weiterhin auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen. Da das Fahrzeug nicht mehr versichert ist, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Gleichzeitig liegt ein Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor, da das Fahrzeug ohne gültige Zulassung geführt wird. 

Dafür drohen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Besonders schwerwiegend wird es bei einem Unfall: Ohne gültige Haftpflichtversicherung haftet der Fahrer persönlich für alle Schäden, und der Versicherer kann im Fall grober Fahrlässigkeit Regressansprüche stellen.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Fahrzeugüberführung?

Viele Autofahrer machen den Fehler, ohne gültige eVB-Nummer oder ohne notwendige Dokumente zur Zulassungsstelle zu gehen. Ein weiteres Problem ist das Fahren mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen, was ein Bußgeld und Punkte in Flensburg nach sich ziehen kann. Zudem wird häufig vergessen, dass Fahrzeuge ohne gültigen TÜV nur zu bestimmten Zwecken bewegt werden dürfen.

Wie kannst du beim Autoüberführen Geld sparen?

Um Kosten zu sparen, solltest du verschiedene Versicherungsanbieter für das Kurzzeitkennzeichen vergleichen, da die Preise variieren können. Zudem kann es günstiger sein, ein Fahrzeug mit bestehender Zulassung zu kaufen, um auf ein Kurzzeitkennzeichen zu verzichten. Falls du eine größere Strecke zurücklegen musst, kann auch ein Transport per Anhänger oder Spedition eine wirtschaftliche Alternative sein. Falls möglich, kannst du auch mit einem gültigen Nummernschild eines anderen Fahrzeugs innerhalb einer kurzen Distanz das Auto zur Anmeldung bringen.

Welche Alternativen gibt es zum Kurzzeitkennzeichen beim Autoüberführen?

Falls ein Kurzzeitkennzeichen bzw. Überführungskennzeichen nicht infrage kommt, kannst du ein rotes Händlerkennzeichen nutzen, falls du Zugang dazu hast. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens, das für längere Zeiträume gültig ist. Alternativ kann auch ein Autoüberführungsdienst beauftragt werden, der das Fahrzeug sicher an deinen Wunschort bringt. Diese Optionen sind besonders sinnvoll, wenn du keine eigene Versicherung abschließen oder den administrativen Aufwand vermeiden möchtest.

Checkliste – was du beim Überführungskennzeichen beachten musst!

1. Unterlagen vorbereiten

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugschein oder Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag und ggf. COC-Papier)
  • Nachweis über gültige HU (TÜV), falls vorhanden (wenn nicht vorhanden: Nur Fahrten zur Werkstatt oder Prüfstelle erlaubt!)

2. Antrag bei der Zulassungsstelle stellen

  • Bei der Zulassungsstelle am Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs beantrage
  • Ausweis und Unterlagen vorlegen, Gebühren bezahlen
  • Bei Bedarf: Dritte Person mit Vollmacht und Ausweiskopie schicken

3. Kennzeichen prägen lassen

  • Nach Genehmigung durch die Zulassungsstelle: Kurzzeitkennzeichen anfertigen lassen
  • Gültigkeit: maximal 5 Tage ab Ausstellungsdatum, Ablaufdatum ist auf dem Schild sichtbar

4. Nutzung nur im erlaubten Rahmen

  • Nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten erlaubt
  • Ohne gültige HU nur Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle zulässig
  • Fahrzeug muss verkehrssicher sein, sonst keine Nutzung erlaubt

5. Im Ausland? Vorher prüfen!

  • Anerkennung in Österreich, Italien, Schweiz und Dänemark offiziell gesichert
  • In anderen Ländern ggf. Bestätigung oder Duldung einholen
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