Diese Versicherungen kannst du von der Steuer absetzen
Hol dir Geld zurück und setze deine Versicherungen von der Steuer ab. Das geht sogar bei der Kfz-Versicherung. Es gibt jedoch Bedingungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Beiträge für Versicherungen kannst du teilweise von der Steuer absetzen.
- Das gilt auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Als Autofahrer hast du außerdem weitere Chancen zum Steuernsparen.
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Gut abgesichert zu sein, ist wichtig. Bei der Voll- oder Teilkaskoversicherung sowie der Kfz-Haftpflichtversicherung solltest du daher nicht sparen.
Einen Teil der Kosten kannst du dir jedoch über die Steuererklärung zurückholen. Und das ist bei einer ganzen Reihe von Versicherungen möglich.
| Absetzbar als | Versicherungsart |
|---|---|
| Vorsorgeaufwand (Anlage Vorsorgeaufwand) | • Kfz-Haftpflichtversicherung • Krankenversicherung • Pflegeversicherung • gesetzliche Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Haftpflichtversicherung • Krankenzusatzversicherungen (z. B. Auslandskrankenversicherung) • Private Unfallversicherung • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung • Risikolebensversicherung |
| Werbungskosten | • Hausratversicherung (sofern Arbeitnehmer/Selbstständige ein genutztes Arbeitszimmer nachweisen können) • Berufsrechtsschutzversicherung • Berufshaftpflichtversicherung • Berufsunfallversicherung |
| Nicht absetzbar | • Kfz-Kaskoversicherung • Fahrradversicherung • Gebäude- und Hausratversicherung (sofern kein Arbeitszimmer genutzt wird) • Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung • Kapitallebensversicherung (abgeschlossen ab 1. Januar 2005) |
Höchstbetrag: Wie viel kann ich tatsächlich ansetzen?
Bis zu welcher Höhe du die Versicherungen beim Finanzamt geltend machen kannst, ist strikt geregelt. Dabei wird zwischen Vorsorge- und Werbungskosten unterschieden.
Die Tabelle zeigt, bis zu welchem Betrag du deine Versicherungsprämien ansetzen kannst.
| Art der Aufwände | Steuerliche Behandlung als ... | Max. ansetzbar im Jahr 2025 | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| Basisversorgung | Vorsorgeaufwendungen | 29.344 Euro | Beiträge zum Aufbau einer Altersvorsorge (z. B. zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente) |
| Basisbeträge | Sonderausgaben | In voller Höhe | Sonderausgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung |
| Aufwand für die Vorsorge | Sonstige Vorsorgeaufwendungen | 1.900 Euro (Angestellte, Beamte, Rentner), 2.800 Euro (Selbstständige). Nur ansetzbar, wenn der Höchstbetrag über die Basisbeträge (s. o.) noch nicht erreicht wurde | Beiträge z. B. zur Arbeitslosen-, privaten Renten-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Lebensversicherungen |
| Werbungskosten | Werbungskosten | Unbegrenzt, sofern ein direkter dienstlicher Bezug besteht | Beiträge z. B. zur Berufshaftpflichtversicherung, Verkehrsrechtsschutz (bei dienstlich genutztem Kfz) |
Voraussetzungen: Wie kann ich Kfz-Versicherungen steuerlich absetzen?
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, wenn du deine Auto-Versicherung steuerlich ansetzen möchtest. Entscheidend ist, wie du das Kfz nutzt:
- Private Nutzung
Für ein privat genutztes Fahrzeug kannst du nur die Haftpflichtversicherung ansetzen. Die Kaskoversicherung kannst du nicht für eine Steuerersparnis nutzen. - Dienstliche Fahrzeugnutzung
Bei einem dienstlich genutzten Auto kannst du die Kosten der Kfz-Versicherungen in der Regel als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR ansetzen. Dies gilt für die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung.
Nachweisführung: Wichtig ist, dass du die Dokumente (z. B. Quittungen) sorgfältig aufbewahrst. So kannst du alle Ausgaben schriftlich belegen.
Diese Punkte solltest du beachten, wenn du planst, deine Kfz-Versicherung steuerlich anzusetzen. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung lohnt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren. So bist du bestens informiert und vermeidest unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung.
Kann ich beim privat genutzten Kfz die Kaskoversicherung absetzen?
Nein, als Privatperson geht das nicht: Du kannst die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung nicht steuerlich ansetzen. Lediglich die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht können deine Steuerschuld mindern.
Nutzt du den Wagen dienstlich und privat, führst du am besten ein Fahrtenbuch. Notiere darin auch sämtliche Kosten wie Benzin, Versicherung und Reparaturen. Sie werden dann anteilig berücksichtigt.
Wie kann ich noch rund ums Auto Steuern sparen?
Als Autofahrer hast du weitere Möglichkeiten, den einen oder anderen Euro von der Steuerbehörde zurückzubekommen:
- Pendlerpauschale
Fährst du regelmäßig zur Arbeit, kannst du die Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale in der Steuererklärung nutzen. Diese beträgt 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. - Kfz-Steuer
Bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassene reine Elektroautos sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. - Werbungskosten
Neben der Pendlerpauschale kannst du weitere Fahrtkosten, die dienstlich bedingt sind, als Werbungskosten ansetzen. Dazu zählen auch Reisen zu Fortbildungen oder Dienstreisen. - Anschaffungskosten eines beruflich genutzten Kfz
Als Unternehmer kannst du die Kosten für den Kauf des Fahrzeugs über mehrere Jahre abschreiben. Die Nutzungsdauer wird dabei meist auf sechs Jahre festgelegt. - Werkstattkosten eines beruflich genutzten Kfz
Reparaturen und Wartungskosten kannst du ebenfalls ansetzen, wenn sie dienstlich bedingt sind. - E-Auto als Firmenwagen
Für Elektroautos gilt abhängig vom Fahrzeugwert ein geldwerter Vorteil von lediglich 0,25 bzw. 0,5 Prozent. Bei Verbrennern greift die 1-Prozent-Regel.
Denke daran, alle Belege aufzubewahren und im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren, um das Beste aus deinen steuerlichen Möglichkeiten herauszuholen. So kannst du sicherstellen, dass du keinen Cent verschenkst.
Was ist die Werbungskostenpauschale?
Durch deine Arbeit veranlasste Kosten kannst du als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Ein gewisser Betrag ist automatisch gesetzlich vorgesehen: Das ist der sogenannte Werbekosten-Pauschbetrag. Im Jahr 2025 liegt er (wie im Vorjahr) bei 1.230 Euro.
Bis zu diesem Betrag musst du für dienstlich veranlasste Kosten keine Belege vorhalten: Dein zu versteuerndes Einkommen wird automatisch um diese Summe reduziert.
Falls deine tatsächlichen Kosten die Pauschale übersteigen, lohnt sich die Einzelnachweis-Methode. Bewahre dann alle Belege wie z. B. die folgenden auf:
- Quittungen für Benzin oder Diesel
- Versicherungsschein der Kfz-Versicherung
- Belege für Reparaturen und Wartung
Welche Nachweise benötige ich für das Finanzamt?
Du musst mit der Steuererklärung erst einmal keine Nachweise einreichen. Es gilt jedoch eine Belegvorhaltepflicht. Fordert die Steuerbehörde also Quittungen oder andere Dokumente an, musst du sie vorlegen können.
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