Grüne Kennzeichen: Was Autofahrer wissen müssen
Grüne Kennzeichen sparen Kfz-Steuer, sind aber an strenge Regeln gebunden. Wer sie nutzen darf und was passiert, wenn man seinen Pferdeanhänger zweckentfremdet.
Das Wichtigste im Überblick
- Grüne Kennzeichen erhalten nur steuerbefreite Fahrzeuge für bestimmte Zwecke.
- Bei der Fahrzeugzulassung benötigt man einen Nachweis der Steuerbefreiung.
- Auch Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Bei Halterwechsel kann das grüne Kennzeichen problemlos übernommen werden, solange der Verwendungszweck gleich bleibt.
Was sind grüne Kennzeichen?
Grüne Kennzeichen sind ganz einfach erklärt: Es sind Nummernschilder mit grüner statt schwarzer Beschriftung. Diese besonderen Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind.
Das bedeutet aber nicht, dass automatisch jedes steuerbefreite Fahrzeug ein grünes Kennzeichen bekommt. Die Steuerbefreiung ist eine Voraussetzung, aber nicht der einzige Faktor.
Welche Fahrzeuge sind steuerbefreit?
Die Steuerbefreiung erhalten nur Fahrzeuge für ganz bestimmte Zwecke. Dazu gehören:
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge: Traktoren, Anhänger und Sonderfahrzeuge für Land- und Forstwirtschaft
- Arbeitsmaschinen: Baumaschinen, Kräne, Gabelstapler und Winterräumfahrzeuge mit über 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Sportanhänger: Anhänger für den Transport von Pferden, Hunden oder Sportgeräten zu Sportzwecken
- Schaustellerfahrzeuge: Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 Tonnen und Wohnwagen über 3,5 Tonnen
- Hilfsgütertransporte: Fahrzeuge anerkannter Hilfsorganisationen
Wichtig: Das Fahrzeug darf nur für den zugelassenen Zweck genutzt werden. Wer dagegen verstößt, begeht Steuerhinterziehung.
Kein grünes Kennzeichen bekommen steuerbefreite Fahrzeuge von Behörden, Diplomaten, Linienbusse mit acht bis neun Sitzplätzen sowie Fahrzeuge für schwerbehinderte Menschen. Ebenfalls ausgenommen davon sind:
- Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
- Besonders emissionsarme Fahrzeuge
- Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Das grüne Kennzeichen ist weit mehr als nur ein optisches Merkmal. Es signalisiert Steuerbefreiung, bringt aber auch strenge Auflagen mit sich. Wer die Regeln beachtet, spart bares Geld bei der Kfz-Steuer.
Welche Anhänger können ein grünes Kennzeichen erhalten?
Nicht nur Fahrzeuge können ein grünes Kennzeichen bekommen. Ganz bestimmte Anhängertypen erhalten das besondere Nummernschild ebenfalls bei der Zulassung. Die wichtigste Voraussetzung: Sie müssen von der Kfz-Steuer befreit sein.
Das Nummernschild kann meist direkt bei der Zulassung zusammen mit dem Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt werden. Aber Vorsicht: Nicht alle steuerbefreiten Anhänger erhalten automatisch ein grünes Kennzeichen.
Sportanhänger – die häufigste Kategorie
Sportanhänger sind die typischsten Vertreter mit grünem Kennzeichen. Dazu gehören:
- Pferdeanhänger für Reitsport und Turniere
- Hundeanhänger für Hundesport
- Bootsanhänger für Wassersport
- Motorradanhänger für Rennsport oder Training
- Anhänger für andere Sportgeräte wie Segelflugzeuge
Wichtiger Punkt: Der Anhänger muss speziell für Sportzwecke hergestellt und in der Betriebserlaubnis entsprechend eingetragen sein. Falls das nicht der Fall ist, kann eine Prüfstelle den Anhänger nachträglich umschlüsseln.
Bei einer Zweckentfremdung drohen Konsequenzen. Wer seinen Pferdeanhänger für einen Umzug nutzt, macht sich strafbar.
Für Sportanhänger ist auch eine 100-km/h-Zulassung möglich, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus müssen Sportanhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU).
Landwirtschaftliche Anhänger
Auch in der Land- und Forstwirtschaft gibt es steuerbefreite Anhänger mit grünem Kennzeichen:
- Anhänger hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen
- Einachsige Anhänger (auch zweiachsige mit weniger als einem Meter Achsabstand)
- Anhänger für Milchtransport
Diese müssen ausschließlich verwendet werden für:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Lohnarbeiten für Landwirte
- Beförderungen, die in landwirtschaftlichen Betrieben beginnen oder enden
- Milch-, Magermilch-, Molke- oder Rahmtransporte
- Pflege öffentlicher Grünflächen im Auftrag von Gemeinden
Spezielle Verwendungszwecke
Vom grünen Kennzeichen profitieren zudem Anhänger für Rettungsboote, Schaustellerfahrzeuge – Wohnwagen über 3,5 Tonnen und Packwagen über 2,5 Tonnen – und Hänger für Hilfsgütertransporte anerkannter Vereine.
Was passiert mit grünen Kennzeichen bei Halterwechsel?
In der Regel gar nichts. Das grüne Kennzeichen kann problemlos übernommen werden, solange sich der Verwendungszweck nicht ändert. Die Steuerbefreiung bleibt automatisch bestehen und das Kennzeichen ist unbegrenzt gültig.
Nur wenn der neue Halter das Fahrzeug für andere Zwecke nutzen möchte, muss er ein normales schwarzes Kennzeichen beantragen und wird steuerpflichtig.
Wie und wo beantrage ich grüne Kennzeichen?
Den Antrag stellst du bei der Zulassungsstelle deines Bezirks. Das grüne Kennzeichen wird zusammen mit der Fahrzeugzulassung beantragt.
Diese Unterlagen sind nötig
Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland. Typischerweise benötigst du:
- Nachweis der Steuerbefreiung vom Finanzamt oder Hauptzollamt
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bei Anhängern: vom Zugfahrzeug)
- Gültiger HU-Nachweis
- Personalausweis oder Vollmacht
- eVB-Nummer (Versicherungsnachweis)
- Bei Anhängern: Betriebserlaubnis
- Alte Kennzeichen (bei Umtausch)
Tipp: Informiere dich vorab bei deiner Zulassungsstelle über die genauen Formalitäten, da diese sich regional unterscheiden können.
Welche Versicherungen benötige ich?
Die Steuerbefreiung hat keine Auswirkung auf die Versicherungspflicht. Auch Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen benötigen eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei Anhängern gilt eine Besonderheit: Während sie angekuppelt über das Zugfahrzeug mitversichert sind, empfiehlt sich eine separate Anhänger-Haftpflicht. Diese greift, wenn sich der Anhänger löst oder vom Parkplatz wegrollt.
Wichtig: Ohne gültigen Versicherungsschutz darfst du nicht am Straßenverkehr teilnehmen – auch nicht mit grünem Kennzeichen.