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Mehrere Autos fahren auf einer Landstraße.
Quelle: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
Bei der Berechnung der Entfernungspauschale zählt jeder volle Kilometer.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Entfernungspauschale kannst du Fahrtkosten steuerlich absetzen.
  • Das ist Autofahrern genauso möglich wie Bahn-, Radfahrern oder sogar Fußgängern.
  • Für 2026 ist eine Erhöhung der Pauschale geplant.

Pendlerpauschale 2026: Was ändert sich?

Pendelnde Arbeitnehmer können sich freuen: Ab 2026 bekommen sie aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Geld zurück. Alles, was sie dafür tun müssen, ist: eine Steuererklärung abgeben.

Darum lohnt sich der Weg zur Arbeit ab 2026 besonders

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist eine Erhöhung der Pendlerpauschale vorgesehen. Wo bislang pro gefahrenem Kilometer lediglich 0,30 Euro bei der Steuer berücksichtigt wurden, sollen es künftig 0,38 Euro sein.

Durch diese Änderung könntest du in Zukunft also einen höheren Betrag für die Fahrtkosten absetzen. Und das ab dem ersten Kilometer – unabhängig vom Verkehrsmittel.

Wann kommt die Anpassung?

Als Termin für die Erhöhung der Pendlerpauschale ist der 1. Januar 2026 angedacht. Bis dahin müssen diese wesentlichen Schritte erfolgt sein:

  • Regierungsentwurf eines Steueränderungsgesetzes (vorgelegt am 9. September 2025)
  • Beschluss durch den Bundestag (noch offen)
  • Zustimmung durch den Bundesrat (noch offen)

Derzeit (Stand: Oktober 2025) rechnet man damit, dass das Gesetz im Dezember 2025 in trockenen Tüchern ist. Dann könnten Pendler ab dem 1. Januar 2026 von der höheren Pendlerpauschale profitieren.

Wie viel mehr gibt es zurück?

Die Höhe der tatsächlichen Steuererstattung hängt von der Entfernung zur Arbeitsstätte und deinem Steuersatz ab.

Wie viel Geld du zurückbekommst, lässt sich daher nicht sagen. Wie viel mehr du steuerlich ansetzen kannst, aber schon.

Die Tabelle zeigt, wie die höhere Pendlerpauschale dein zu versteuerndes Einkommen bei einer Fünf-Tage-Woche und 220 Arbeitstagen im Jahr senkt.

Weg zur Arbeit (einfache Strecke)Aktuell ansetzbarVoraussichtlich ab 2026 ansetzbarAbsetzbarer Mehrbetrag
5 km330 Euro418 Euro88 Euro
10 km660 Euro836 Euro176 Euro
15 km990 Euro1.254 Euro264 Euro
20 km1.320 Euro1.672 Euro352 Euro
25 km1.738 Euro2.090 Euro352 Euro
30 km2.156 Euro2.508 Euro352 Euro
50 km3.828 Euro4.180 Euro352 Euro

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Vorteil für Berufspendler in Deutschland. Sie ist auch als Entfernungspauschale oder Kilometerpauschale bekannt.

Mit der Pendlerpauschale kannst du die Aufwände bzw. Kosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend machen. Mit dem Auto musst du dafür nicht zwingend unterwegs sein. Ganz im Gegenteil: Die Pendlerpauschale lässt sich unabhängig von der Fortbewegung nutzen:

  • Auto
  • Motorrad
  • Fahrrad
  • Bus
  • Bahn
  • Andere öffentliche Verkehrsmittel
  • Zu Fuß

Das gewählte Fortbewegungsmittel ist nicht entscheidend. Du kannst also beispielsweise auch mit dem E-Bike pendeln. Lediglich Flüge sind nicht in der Kilometerpauschale ansetzbar.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale?

Um die Strecke zur Arbeit von der Steuer absetzen zu können, musst du den Arbeitsweg in der Steuererklärung angeben. Das funktioniert so:

  1. Pauschale Berechnung
    Die Entfernungspauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 38 Cent.
  2. Anzahl der Arbeitstage
    Du kannst die Pauschale für jeden Arbeitstag geltend machen, an dem du zur Tätigkeitsstätte gefahren oder gegangen bist. Arbeitstage, die du im Homeoffice verbracht hast, kannst du nicht in der Entfernungspauschale ansetzen.
  3. Steuerlicher Abzug
    Der aus der Entfernung und der Pauschale von 30 bzw. 38 Cent errechnete Betrag senkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Du musst also mit jedem zurückgelegten Kilometer (einfache Strecke) weniger Steuern zahlen. Besonders lohnt sich das, wenn du dich kostenlos fortbewegst, also z. B. mit dem Fahrrad oder zu Fuß.

Hast du von zu Hause aus gearbeitet, kannst du statt der Entfernungspauschale die Homeoffice-Pauschale ansetzen. 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro pro Jahr) sind möglich.

Wie berechne ich die Pendlerpauschale für den Arbeitsweg?

Um zu wissen, wie hoch der Betrag ist, den du als Entfernungspauschale geltend machen kannst, benötigst du zwei Werte:

  • Die einfache Wegstrecke zur Arbeit.
  • Die Anzahl der Tage, an denen du diese Arbeitsstätte aufgesucht hast.

Beispielrechnung zur Pendlerpauschale:

Entfernung:Arbeitstage:
22 km einfache Strecke220 im Jahr

____________________________

Rechnung:
20 km x 0,30 Euro = 6 Euro
2 km x 0,38 Euro = 0,76 Euro
Summe: 6,76 Euro

6,76 Euro x 220 Tage = 1.487,20 Euro

____________________________

Dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich um 1.487,20 Euro. Du musst auf diese Summe somit keine Steuern zahlen.

Kommt wie geplant die Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1. Januar 2026, sieht die Rechnung so aus:

22 km x 0,38 Euro = 7,60 Euro
7,60 Euro x 220 Tage = 1.672 Euro

Beachte: Das Finanzamt setzt pro Steuerjahr automatisch pauschal 1.230 Euro Werbungskosten an. Die Pendlerpauschale wird damit verrechnet.

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale können alle Personen von der Steuer absetzen, die einen Arbeitsweg zurücklegen. Das Verkehrsmittel ist dabei unerheblich. Das gilt für Angestellte ebenso wie für Selbstständige.

Um einen steuerlichen Ausgleich für die beruflichen Fahrtkosten zu bekommen, ist eine Steuererklärung nötig. Nur dann lassen sich die Fahrten (oder zu Fuß zurückgelegten Strecken) für alle tatsächlichen Arbeitstage absetzen.

Mehrere Fahrzeuge passieren auf der Autobahn ein Schild mit der Aufschrift "Müllrose".
Quelle: picture alliance / dpa | Patrick Pleul
Für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnadresse und Arbeitsstätte entscheidend.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung angeben: Wie geht das?

Die Entfernungspauschale musst du in der Steuererklärung angeben. Dann reduziert der errechnete Betrag deine Steuerlast.

Bist du angestellt, gibst du die Entfernungspauschale in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) an. Im Bereich der Werbungskosten findest du den entsprechenden Punkt. Diese Angaben sind nötig:

  • Ziel des Weges (erste Tätigkeitsstätte)
  • PLZ, Ort und Straße des Arbeitsortes
  • Zeitfenster (aufgesucht z. B. vom 1.1. bis zum 31.12. des Steuerjahres)
  • Arbeitstage je Woche
  • Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage
  • Gesamtzahl der Tage, an denen die Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde
  • Einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet)
  • Davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw zurückgelegt
  • Davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt
  • Davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger und/oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt
  • Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Fähr- und Flugkosten) in Euro

Als Selbstständiger gibst du die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Betriebsausgabe an.

Worauf muss ich bei der Angabe in der Steuererklärung achten?

Damit das Finanzamt die beruflich zurückgelegten Wege bei der Berechnung der Steuerlast anerkennt, sind einige Dinge wichtig.

  1. Setze nur tatsächliche Fahrten an
    Du darfst die Entfernungspauschale nur an den Tagen nutzen, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren oder gegangen bist. Urlaubszeiten und Krankheitstage sind nicht absetzbar. Hast du eine Fünf-Tage-Woche sind etwa 220 bis 230 Tage üblich.
  2. Die kürzeste Strecke ist entscheidend
    Arbeitnehmer können keine Umwege fahren, um eine höhere Entfernungspauschale in den Werbungskosten angeben zu können. Es wird nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anerkannt. Dies gilt auch, wenn du Teilstrecken mit der Bahn oder einem anderen Verkehrsmittel zurücklegst.
  3. Längere Wege gelten nur in Ausnahmefällen
    Ist eine längere Strecke deutlich schneller als die kürzeste Verbindung, kannst du sie bei der Entfernungspauschale angeben. Dies gilt jedoch nur, wenn du diesen Weg regelmäßig fährst und du so die Arbeit schneller erreichst.
  4. Nur volle Kilometer zählen
    Das Finanzamt akzeptiert nur volle Kilometer, die ein Arbeitnehmer beruflich zurücklegt. Ist die kürzeste Straßenverbindung 13,7 Kilometer lang, kannst du somit nur 13 Kilometer ansetzen.

Welche Nachweise benötigst du für die Pendlerpauschale?

Möchtest du die 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro pro Kilometer steuerlich geltend machen, brauchst du zunächst einmal keine Belege für das Finanzamt.

Höchstbetrag: 4.500 Euro

Es kann sich dennoch lohnen, bestimmte Nachweise aufzubewahren. Mit denen können Arbeitnehmer und Selbstständige ggf. belegen, dass bestimmte Kosten tatsächlich angefallen sind.

Das ist dann wichtig, wenn die Entfernungspauschale den Höchstbetrag von 4.500 Euro übersteigt. Bei dieser Summe ist die Pauschale pro Steuerjahr gedeckelt.

Kein Höchstbetrag bei höheren tatsächlichen Kosten

Die Summe von 4.500 Euro gilt aber nicht, wenn du mit dem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeitsstätte gefahren bist. Dann kannst du auch höhere Summen als Entfernungspauschale geltend machen.

Gleiches gilt, wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst und die Kosten für die Fahrscheine die maximal mögliche Kilometerpauschale von 4.500 Euro übersteigen. Hebe dann alle Quittungen auf, um die Kosten nachweisen zu können.

Ordnung zahlt sich aus

Es ist ratsam, diese Dokumente über einen längeren Zeitraum aufzubewahren, da das Finanzamt Nachfragen stellen kann. Genauigkeit und vollständige Unterlagen erleichtern den Nachweis der Pendlerpauschale enorm. Immerhin möchtest du sicherstellen, dass du den größtmöglichen finanziellen Vorteil aus deiner täglichen Fahrt zur Arbeit ziehst.

Verschiedene Fahrzeuge stehen auf der Autobahn im Stau.
Quelle: picture alliance / Panama Pictures | Dwi Anoraganingrum
Kommt es auf der direkten Strecke regelmäßig zu Verzögerungen, kannst du u. U. eine andere Wegstrecke als Werbungskosten absetzen.

Wie viel Geld kannst du durch die Pendlerpauschale sparen?

Du bekommst bei der Pendlerpauschale nicht 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro als Fahrtkosten ersetzt. Diese Pauschalbeträge je Kilometer verringern vielmehr dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viele Steuern du über die Entfernungspauschale tatsächlich sparst, hängt somit von deinem Steuersatz ab.

Grundsätzlich gilt:

  • Je höher dein Steuersatz ist,
  • umso weiter der Weg zur Arbeitsstätte ausfällt und
  • umso häufiger du die Arbeitsstelle aufsuchst,

umso mehr Steuern kannst du über die Entfernungspauschale sparen.

Personen mit höherem Einkommen, die häufig eine lange Strecke zur Arbeit zurücklegen, profitieren also automatisch mehr.

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