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Großaufnahme der Rückseite eines Führerscheins.
Quelle: picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil
In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen – am populärsten ist der Führerschein Klasse B, also der Pkw-Führerschein.

In Deutschland werden Sachen gern gründlich geregelt – das ist gut zu beobachten an den 16 unterschiedlichen Führerscheinklassen. Wusstest du zum Beispiel nicht, dass du mit einem Führerschein Klasse B zwar Wohnmobile bis 3,5 Tonnen fahren darfst, aber keine Motorräder? Dann bist du hier genau richtig. Bei uns erfährst du, welcher Führerschein für welches Fahrzeug erforderlich ist.

Das Wichtigste im Überblick:

  • In Deutschland gibt es Führerscheinklassen für Pkw, Motorräder, Lkw und Busse.
  • Die Führerscheinklasse B erlaubt das Fahren von Pkw bis 3,5 Tonnen.
  • Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 hast du mehr Möglichkeiten.
  • Für größere Fahrzeuge oder Anhänger sind Zusatzklassen wie BE, C oder D nötig.

In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen, die genau festlegen, welches Fahrzeug du unter welchen Voraussetzungen steuern darfst. Alle Fahrerlaubnisklassen inklusive Führerscheinkosten auf einen Blick:

FührerscheinklasseFahrzeugtypBesonderheitenKosten*
AMKleinkrafträder bis 50 cm³ und max. 45 km/hMindestalter: 15 Jahre500–1.200 €
A1Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kWMindestalter: 16 Jahre1.000–2.000 €
A2Krafträder bis 35 kWMindestalter: 18 Jahre1.200–2.500 €
AKrafträder ohne LeistungsbeschränkungMindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (bei Aufstieg von A2)1.500–3.500 €
BPkw bis 3,5 t, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)Anhänger bis 750 kg, oder über 750 kg, wenn Gesamtmasse max. 3,5 t2.400–4.400 €
B96Erweiterung für größere AnhängerGesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4,25 t300–500 €
B196Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW (Erweiterung der Klasse B)Kein Prüfungsbedarf, nur Schulung erforderlich, Mindestalter: 25 Jahre, 5 Jahre Klasse B erforderlich700–1.000 €
BEKombination aus Klasse B mit Anhänger über 750 kgPkw bis 3,5 t, Anhänger über 750 k bis 3,5 t, andernfalls C1E oder CE500–1.500 €
C1Lkw von 3,5 t bis 7,5 tMindestalter: 18 Jahre1.500–2.500 €
C1EKombination aus C1 mit Anhänger über 750 kgGesamtmasse der Kombination max. 12 t, ansonsten CE1.000–2.000 €
CLkw über 3,5 tMindestalter: 21 Jahre (18 Jahre mit Berufsausbildung), Klasse B wird vorausgesetzt2.500–5.000 €
CEKombination aus C mit Anhänger über 750 kgMindestalter: 21 Jahre (18 Jahre mit Berufsausbildung)1.500–3.000 €
D1Busse mit mehr als 8, aber max. 16 Sitzplätzen, Länge max. 8 mMindestalter: 21 Jahre (18 Jahre mit Berufsausbildung)3.500–6.000 €
D1EKombination aus D1 mit Anhänger über 750 kgMindestalter: 21 Jahre (ab 18 Jahre mit Berufsausbildung)1.500–3.000 €
DBusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (keine Obergrenze wie D1)Mindestalter: 24 Jahre (ohne Ausbildung), Klasse B wird vorausgesetztähnlich wie D1
DEKombination aus D mit Anhänger über 750 kgMindestalter: 24 Jahre (ab 18 Jahre mit Berufsausbildung)1.500–3.000 €

* Die Kosten (Stand Frühjahr 2025) für einen Führerschein hängen von der Region und der Fahrschule ab. In Städten sind sie meist höher als auf dem Land. Wer bereits ausreichend Fahrpraxis hat und geübt ist im Umgang mit dem jeweiligen Fahrzeug geübt ist, benötigt in der Regel weniger Fahrstunden und kann so die Gesamtkosten erheblich senken. Die Kosten können daher von Fall zu Fall erheblich voneinander abweichen. Bei den Erweiterungen, z. B. von C auf CE, weisen wir den Preis für die Erweiterung aus.

Der Pkw-Führerschein (Klasse B und BE)

Bei der Führerscheinklasse B handelt es sich um den klassischen Pkw-Führerschein bzw. Autoführerschein. Dieser berechtigt zum Fahren von Pkw, Lieferwagen und kleinen Nutzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. In der Führerscheinklasse B darfst du einen Anhänger mit maximal 750 Kilogramm ziehen, gebremst sogar mehr: Bei einer zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs von 2.200 Kilogramm kannst du einen gebremsten Anhänger ziehen, der 1.300 Kilogramm Masse mitbringt. Aber Achtung: Die Gesamtmasse aus Zugfahrzeug (Pkw) und Anhänger darf höchstens 3,5 Tonnen betragen.

Die Klasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B. Hierfür ist eine zusätzliche praktische Prüfung erforderlich – aber keine Theorieprüfung. Mit der Führerscheinklasse BE darfst du Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm bis maximal 3,5 Tonnen ziehen. Wer noch mehr Gewicht ziehen will, muss den Lkw-Führerschein Klasse C ablegen. Die Gesamtmasse aus Pkw und Anhänger darf maximal 7 Tonnen betragen.

Die Zweirad- und Motorradführerscheine A, A1, A2 und AM

Die Führerscheinklasse A1 ist die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW (15 PS) Leistung. A1 ist eine gute Wahl für junge Fahrer, da die Führerscheinklasse bereits ab 16 Jahren erworben werden kann. Ihr Vorteil: Wer später auf größere Maschinen umsteigen möchte, kann mit zwei Jahren A1-Fahrpraxis eine vereinfachte Prüfung für A2 ablegen.

Die Klasse A2 berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit maximal 35 kW Leistung. Wenn du zwei Jahre A2-Fahrpraxis gesammelt hast, kannst du durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Führerscheinklasse A erwerben, die das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbegrenzung ermöglicht. Ein Direkteinstieg in die Motorradführerscheinklasse A ginge andernfalls erst mit 24 Jahren.

Die Klasse AM ist für Mofas, Roller und E-Scooter mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gedacht. Die Klasse AM kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden.

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein kann in bestimmten Ländern erforderlich sein – er ist aber kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument. Manche Autovermietungen – vor allem in Übersee – verlangen einen internationalen Führerschein. Informationen darüber, wann dieser notwendig ist oder wann der deutsche Führerschein ausreicht, findest du im Artikel über den internationalen Führerschein.

Lkw-Führerscheinklassen C, C1, CE und C1E

Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Fahren von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen. Diese Klasse ist sinnvoll für kleinere Lkw, Transporter oder Wohnmobile, die schwerer als herkömmliche Pkw sind. Wer regelmäßig größere Lasten bewegt, benötigt möglicherweise eine Erweiterung auf C1E, um auch schwerere Anhänger zu ziehen.

Die Klasse C ist für schwere Lkw über 3,5 Tonnen notwendig. Sie erlaubt das Fahren von Lkw ohne Anhänger oder mit Anhängern bis 750 Kilogramm. Für größere Anhänger oder Sattelauflieger ist die Fahrerlaubnis Klasse CE erforderlich, die das Führen kompletter Lastzüge und Sattelzüge ermöglicht.

Bus-Führerscheinklassen: D, D1, DE und D1E

Die Führerscheinklasse D1 erlaubt das Fahren von Kleinbussen mit bis zu 16 Fahrgastplätzen und einer maximalen Länge von 8 Metern. Wer zusätzlich einen Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm ziehen möchte, benötigt die Erweiterung D1E. Die Klasse D ist für große Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen vorgesehen, also klassische Linien- oder Reisebusse. Sie erlaubt jedoch nur das Ziehen von kleinen Anhängern bis 750 Kilogramm. Wer einen schweren Gepäckanhänger oder spezielle Bus-Gespanne fahren möchte, braucht die Erweiterung DE, die auch für Reisebus-Gespanne oder Gelenkbus-Kombinationen erforderlich ist. Zum gewerblichen Transport von Personen bedarf es eines Personenbeförderungsscheins (kurz P-Schein) gemäß § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Führerschein Klasse 3 – und Umstellung auf neue Klassen

Die Gunst der frühen Geburt: Die alte Führerscheinklasse 3, die bis 1999 in Deutschland ausgegeben wurde, umfasste eine besonders breite Fahrberechtigung. Neben Pkw bis 3,5 Tonnen dürfen Inhaber dieser Klasse auch leichte Lkw bis 7,5 Tonnen (C1) fahren sowie Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen (C1E mit Schlüsselzahl 79). Die oft genannte 18,5-Tonnen-Regelung galt nur für ehemalige DDR-Führerscheine und trifft auf die westdeutsche Klasse 3 nicht zu.

Zusätzlich erlaubt der alte Klasse-3-Fahrerlaubnisklasse das Fahren von Kleinbussen mit bis zu 8 Sitzplätzen (D1) sowie das Ziehen von Anhängern über 750 Kilogramm (BE, C1E).

Ältere Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 auf den neuen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Beim Umtausch werden die entsprechenden Klassen B, BE, C1, C1E, CE (79), D1 und D1E eingetragen. Es ist sinnvoll, beim Umtausch genau zu prüfen, ob alle Berechtigungen korrekt übertragen wurden, insbesondere bei den Klassen C1E und D1E. Falls eine Klasse fehlt, kann ein Nachtrag bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

Hier findest du alle Informationen zum Führerscheinumtausch:

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