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Zwei Männer schütteln sich vor einem Fahrzeug die Hände.
Quelle: mobile.de
Ob mündlich oder schriftlich – Vertrag ist Vertrag: Ein Rücktritt davon ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein allgemeines Rückgaberecht beim Autokauf gibt es in Deutschland nicht.
  • Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Wer ein Auto online bei einem gewerblichen Händler kauft, hat jedoch 14 Tage Widerrufsrecht.

Ein Auto ist schnell gekauft. Aber kann man es auch zurückgeben?

Das ist nicht so einfach, wie viele denken. Wann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist und worauf es dabei ankommt, erfährst du hier.

Ein weißer Audi e-tron steht auf einer Verkaufsfläche.
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Kein allgemeines Rückgaberecht beim Autokauf

Viele gehen davon aus, dass sie einen Kaufvertrag jederzeit rückgängig machen können. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Mit der Unterschrift unter dem Vertrag bist du als Käufer gebunden – es sei denn, es liegt ein anerkannter Rücktrittsgrund vor.

Lässt ein Händler eine Rückgabe trotzdem zu, handelt es sich in der Regel um Kulanz, nicht um ein gesetzliches Recht.

Detailaufnahme von zwei Personen, die einen Vertrag miteinander abschließen.
Quelle: Andrea Piacquadio/Pexels
Wurden Mängel verschwiegen oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht? Bei arglistiger Täuschung kann man vom Kaufvertrag in vielen Fällen zurücktreten.

Wann ist ein Rücktritt vom Autokaufvertrag möglich?

Hast du dein Auto bei einem Händler gekauft, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag in drei Fällen möglich:

1. Erhebliche Mängel am Fahrzeug

Weist das Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Als erheblich gilt ein Mangel, wenn die Reparaturkosten etwa fünf Prozent des Kaufpreises betragen. Normale Verschleiß- und Alterserscheinungen, wie abgenutzte Bremsklötze oder kleinere Lackschäden, zählen nicht als Mangel.

Typische Mängel sind hingegen Getriebedefekte, Federbrüche oder nicht angegebene Unfallschäden.

Auch die Beeinträchtigung der Fahrsicherheit durch den Fahrzeugzustand gilt grundsätzlich als erheblicher Mangel.

Beispiel: Du kaufst einen Gebrauchtwagen für 23.000 Euro. Kurz nach dem Kauf wird ein Getriebedefekt festgestellt, der Reparaturkosten von 1.500 Euro verursacht. Das entspricht 6,5 Prozent des Kaufpreises. Damit liegt ein erheblicher Mangel vor, der zum Rücktritt berechtigt.

2. Nicht erfüllte Garantiezusagen

Hat der Verkäufer bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs oder einzelner Bauteile schriftlich garantiert und diese Zusagen entsprechen nicht der Realität, kann das ebenfalls ein Rücktrittsgrund sein.

Der Verkäufer muss dann entweder die Reparaturkosten übernehmen oder das Fahrzeug zurücknehmen. Was genau als Garantie gilt und was lediglich als unverbindliche Anpreisung, hängt vom Einzelfall ab.

Eine Mechanikerin wechselt die Bremsscheibe eines Range Rover Evoque
Quelle: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Es kann sich lohnen, eine fachkundige Person zum Autokauf mitzunehmen. Sie kann Auffälligkeiten besser erkennen, als es Laien möglich ist.

3. Arglistige Täuschung

Hat der Verkäufer bewusst Mängel verschwiegen, falsche Angaben gemacht oder das Fahrzeug manipuliert, liegt arglistige Täuschung vor.

In diesem Fall hast du ein unmittelbares Rücktrittsrecht, unabhängig davon, ob im Vertrag ein Haftungsausschluss vereinbart wurde.

Klassische Beispiele sind diese:

  • Manipulierter Tachostand
  • Falsches Baujahr oder falsches Datum der Erstzulassung
  • Verschweigen von Unfallschäden, obwohl das Fahrzeug als unfallfrei beworben wurde
  • Fehlendes Originalzubehör oder abweichende Ausstattung

Auch kleine oder bereits reparierte Unfallschäden müssen vom Verkäufer ungefragt offengelegt werden. Das hat die Rechtsprechung eindeutig klargestellt.

Extratipp: Eine Voraussetzung, um Streitigkeiten zu vermeiden, ist ein korrekt aufgesetzter schriftlicher Kaufvertrag. Einen Musterkaufvertrag kannst du hier kostenlos herunterladen.

Rücktritt beim Privatverkauf: Was gilt?

Beim Kauf von einer Privatperson gelten andere Regeln. Privatverkäufer können die Gewährleistung im Kaufvertrag vollständig ausschließen.

Das bedeutet: Sie haften grundsätzlich nicht für Mängel, die im Vertrag aufgelistet sind und die der Käufer zur Kenntnis genommen hat.

Die Klausel "Gekauft wie gesehen" schließt nur Mängel aus, die bei der Besichtigung leicht erkennbar waren. Das gilt nicht für verdeckte Mängel.

Wichtig zu wissen:

  • Auch Privatpersonen haften grundsätzlich für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren, sofern kein wirksamer Haftungsausschluss vereinbart wurde.
  • Der Haftungsausschluss gilt nur für bekannte und im Vertrag genannte Mängel.
  • Bei arglistiger Täuschung greift der Ausschluss nicht, und zwar auch dann nicht, wenn der Vertrag die Klausel "Gekauft wie gesehen" enthält.

Tipp: Beim Kauf von Privatpersonen empfiehlt es sich, eine fachkundige Begleitung zur Besichtigung mitzunehmen. Zusätzlich ist es ratsam, alle mündlichen Angaben des Verkäufers schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten.

Beweislast: Wer muss was nachweisen?

Je nachdem, von wem du das Auto gekauft hast, gelten unterschiedliche Regeln zur Beweislast:

KaufsituationBeweislast
Händler an Privatkäufer (B2C)Händler trägt Beweislast für Mängel innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe
Privat an PrivatKäufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand
Unternehmer an Unternehmer (B2B)Käufer trägt Beweislast ab Gefahrübergang

Seit dem 1. Januar 2022 gilt beim Kauf von einem gewerblichen Händler die sogenannte Beweislastumkehr (§ 477 BGB):

Tritt innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieser zwölf Monate kehrt sich die Beweislast um.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Händlerkauf beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Sie kann auf ein Jahr verkürzt werden. Dies geht aber nur mit ausdrücklichem Hinweis und einer gesonderten, vom Käufer unterzeichneten Vereinbarung.

Ein Kfz-Mechaniker überprüft ein Fahrzeug auf der Hebebühne.
Quelle: picture alliance / Zoonar | Jelena Cvetkovic
Stellt sich nach dem Autokauf ein erheblicher Mangel heraus, kann das den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen.

Schritt für Schritt: So gehst du beim Rücktritt vor

Wenn du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest, solltest du strukturiert und schriftlich vorgehen:

  1. Mangel dokumentieren
    Fotos machen, Werkstattgutachten einholen, alle Belege sichern.
  2. Verkäufer informieren
    Den Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen (in der Regel mindestens zwei Wochen)
  3. Nachbesserung abwarten
    Behebt der Verkäufer den Mangel ordnungsgemäß, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
  4. Rücktritt erklären
    Verstreicht die Frist ohne Ergebnis oder schlägt die Nachbesserung fehl, kannst du den Rücktritt schriftlich erklären. Mach das am besten per Einschreiben mit Verweis auf § 323 BGB.
  5. Rückabwicklung einleiten
    Du gibst das Fahrzeug zurück, der Verkäufer erstattet den Kaufpreis.

Wichtig: Lass die Nachbesserung immer schriftlich beauftragen. Denn durch eine Nachbesserung beginnt die Gewährleistungsfrist für den betreffenden Mangel neu zu laufen (§ 212 BGB).

Ein Mann arbeitet an einem aufgeklappten Laptop.
Ein Mann arbeitet an einem aufgeklappten Laptop.
Was heißt unfallfrei?

Häufig werben Verkäufer mit unfallfreien Fahrzeugen. Was der Begriff bedeutet und worauf man beim Autokauf achten sollte.

Was passiert nach dem Rücktritt? Die Rückabwicklung

Nach einem wirksamen Rücktritt wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht. Dies erfolgt in diesen Schritten:

  • Du gibst das Fahrzeug mit Schlüsseln und Fahrzeugpapieren zurück.
  • Der Verkäufer erstattet den Kaufpreis, in der Regel zuzüglich Verzinsung ab dem Zeitpunkt der Rückzahlungspflicht.
  • Du musst unter Umständen eine Nutzungsentschädigung zahlen, die sich nach den gefahrenen Kilometern im Verhältnis zur erwarteten Gesamtlaufleistung berechnet.

Rechenbeispiel Nutzungsentschädigung: Du hast nach dem Kauf 12.000 Kilometer zurückgelegt. Der Kaufpreis betrug 50.000 Euro, die erwartete Gesamtlaufleistung liegt bei 250.000 Kilometern. Die Nutzungsentschädigung beträgt: 12.000 : 250.000 x 50.000 Euro = 2.500 Euro.

Zusätzlich kannst du Ersatz für sogenannte "vergebliche Aufwendungen" verlangen. Das sind Kosten, die du im Vertrauen auf den Vertrag getätigt hast und die nun nutzlos sind. Das können zum Beispiel Zulassungskosten, neue Reifen oder eine eingebaute Sonderausstattung sein (§ 284 BGB).

Statt eines Rücktritts kannst du auch eine Kaufpreisminderung verlangen. Das lohnt sich, wenn du das Fahrzeug trotz Mangel behalten möchtest.

Ein weißer Skoda Octavia steht in einer Verkaufshalle.
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Rücktritt, Widerruf und Anfechtung: Was ist der Unterschied?

Bevor es um die konkreten Rücktrittsgründe geht, lohnt sich ein kurzer Blick auf zwei Begriffe, die häufig verwechselt werden:

  1. Widerruf
    Ein Widerruf ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, nämlich dann, wenn du das Fahrzeug online, per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen bei einem gewerblichen Händler gekauft hast. In diesem Fall hast du als Verbraucher gemäß § 355 BGB 14 Tage Zeit, den Kauf ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht bei Privatkäufen und nicht beim Kauf im stationären Autohaus.
  2. Rücktritt
    Ein Rücktritt hingegen setzt immer einen konkreten Grund voraus, wie zum Beispiel einen erheblichen Mangel. Wo du das Auto gekauft hast, ist hier nicht wesentlich.
  3. Anfechtung
    Eine Anfechtung kommt ins Spiel, wenn du beim Abschluss des Kaufvertrags getäuscht oder unter Druck gesetzt wurdest. Klassischer Fall: Der Verkäufer hat bewusst Mängel verschwiegen oder falsche Angaben gemacht. Das ist arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB. Eine erfolgreiche Anfechtung macht den Vertrag rückwirkend unwirksam, als wäre er nie geschlossen worden. Der Unterschied zum Rücktritt: Beim Rücktritt wird ein wirksamer Vertrag aufgelöst, bei der Anfechtung wird er von Anfang an als nichtig behandelt.

Ein mündlicher Kaufvertrag ist rechtlich genauso bindend wie ein schriftlicher. Im Streitfall ist er aber deutlich schwerer nachzuweisen.

Die häufigsten Fragen zum Rücktritt vom Autokaufvertrag

Wie lange darf man vom Autokaufvertrag zurücktreten?

Eine einheitliche gesetzliche Frist für den Rücktritt gibt es nicht. Entscheidend ist, wann du den Mangel feststellst und wie schnell du handelst.

Beim Kauf von einem gewerblichen Händler gilt: Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe wird vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf bestand. Der Händler muss im Ernstfall das Gegenteil beweisen.

Wer ein Auto online gekauft hat, kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen.

Hat man beim Autokauf 14 Tage Rückgaberecht?

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur beim Kauf über das Internet, per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen. Es kommt außerdem nur dann zum Tragen, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist.

Beim Kauf im stationären Autohaus oder von einer Privatperson gibt es dieses Recht nicht. Wer sein Auto im Autohaus vor Ort gekauft hat, kann es also nicht einfach innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.

Wie bindend ist ein Kaufvertrag fürs Kfz?

Ein Kaufvertrag für ein Fahrzeug ist rechtlich bindend. Das gilt sowohl für schriftlich als auch für mündlich abgeschlossene Verträge.

Mit der Unterschrift oder mündlichen Einigung bist du als Käufer an den Vertrag gebunden. Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Solch eine Voraussetzung wäre zum Beispiel ein erheblicher Mangel oder arglistige Täuschung. Wer es sich einfach anders überlegt, hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung.

Habe ich ein Rücktrittsrecht beim Kauf eines Autos?

Ein pauschales Rücktrittsrecht beim Autokauf gibt es nicht. Du kannst vom Kaufvertrag nur zurücktreten, wenn ...

  • ... das Fahrzeug einen erheblichen Mangel aufweist, der bereits beim Kauf bestand,
  • ... der Verkäufer dich arglistig getäuscht hat oder
  • ... wenn Garantiezusagen nicht eingehalten wurden.

Voraussetzung ist in der Regel, dass du dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hast.

Beim Online-Kauf von einem gewerblichen Händler hast du zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

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