Kfz-Versicherung kündigen: Fristen & Stichtag
Aus der Kfz-Versicherung kommst du nur zu einem bestimmten Stichtag heraus. Eigentlich – denn in bestimmten Fällen kann die Police früher enden: Sonderkündigungsrecht sei Dank.
- Das Wichtigste in Kürze:
- Warum sollte ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Welche Kündigungsfristen gelten bei der Kfz-Versicherung?
- Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung: Das musst du beachten
- Wie kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?
- Wann ist keine Kündigung der Autoversicherung nötig?
- Auto verkauft: Muss ich die Versicherung kündigen?
- Ablauf der Kündigung: In 5 Schritten Kfz-Versicherung wechseln und sparen
- Schadensfreiheitsklasse: Was passiert bei einem Versicherungswechsel?
- Darf mir der Kfz-Versicherer kündigen?
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kfz-Versicherung kannst du zum Ende des Versicherungsjahrs kündigen.
- Einen Monat vor dem Stichtag muss die Kündigung beim Versicherer eingehen.
- In bestimmten Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht und kommst früher aus dem Vertrag.
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Warum sollte ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei der Kfz-Versicherung können sich die Konditionen jedes Jahr ändern. Deshalb wechseln viele Autofahrer regelmäßig den Anbieter der Autoversicherung.
Es kann sich lohnen, regelmäßig die Angebote zu prüfen. So ist dein Fahrzeug besonders günstig und dennoch gut versichert.
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Es gibt verschiedene Gelegenheiten, zu denen du deine Autoversicherung kündigen kannst:
- ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit
- außerordentlich nach einem Schadenfall
- außerordentlich bei einer Beitragserhöhung
Am gängigsten ist die ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit des Versicherungsvertrags. Es gilt auch als ordentliche Kündigung, wenn du zum Ende der Laufzeit von der Vollkasko- auf die Teilkaskoversicherung umsteigst.
Beendest du das Vertragsverhältnis nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung, nutzt du das sogenannte Sonderkündigungsrecht.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der Kfz-Versicherung?
Eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Das ist in vielen Fällen das Kalenderjahr. Das Datum der sog. Hauptfälligkeit ist dann der 1. Januar.
Es gibt aber auch Verträge mit einer unterjährigen Fälligkeit. Das bedeutet, dass der Versicherungsbeginn bzw. die Hauptfälligkeit nicht am 1. Januar, sondern an einem beliebigen Tag im Jahr ist.
Beispiel: Ist die Hauptfälligkeit unterjährig am 15. Juni, muss die Kündigung spätestens bis zum 14. Mai beim Versicherer eingehen.
Wichtig: In allen Fällen muss die Kündigung mindestenseinen Monat vor Vertragsende bei der Versicherung eingehen. Kündigst du nicht, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
| Kündigungsgrund | Kündigungsfrist | Termin |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung zum Jahresende | 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahrs | 30. November |
| Ordentliche Kündigung unterjährig | 1 Monat zum Vertragsende | Ende des unterjährigen Versicherungsjahrs |
| Sonderkündigung nach einem Schaden | 1 Monat | Fristbeginn mit Zugang des Schreibens der Versicherung |
| Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung | 1 Monat | Fristbeginn mit Zugang der Ankündigung der Versicherung |
| Wechsel von Vollkasko auf Teilkasko | 1 Monat zum Vertragsende | Ende des Versicherungsjahrs |
| Wechsel von Vollkasko auf Kfz-Haftpflicht | 1 Monat zum Vertragsende | Ende des Versicherungsjahrs |
| Wechsel von Teilkasko auf Kfz-Haftpflicht | 1 Monat zum Vertragsende | Ende des Versicherungsjahrs |
Kündigungsfrist bei Saisonkennzeichen
Bei einem Saisonkennzeichen entspricht der Termin der Hauptfälligkeit dem Beginn der Saison.
Nutzt du das Kennzeichen z. B. von Mai bis September, gilt der 1. Mai als Termin der Hauptfälligkeit. Der späteste Kündigungstermin ist somit der 30. März.
Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung: Das musst du beachten
Wenn deine Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht, hast du das Recht auf eine Sonderkündigung.
Diese Punkte solltest du beim Sonderkündigungsrecht beachten:
- Frist
Du hast einen Monat Zeit, um deine Versicherung zu kündigen, nachdem du die Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten hast. Reagiere schnell, um die Frist nicht zu verpassen. - Schriftliche Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Am besten per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben. - Begründung angeben
Gib an, dass du wegen der Beitragserhöhung kündigst. Das ist wichtig, damit die Versicherung dein Kündigungsschreiben als Sonderkündigung anerkennt. In der Vorlage (s. u.) kannst du diese Angabe ganz bequem auswählen. - Neuen Anbieter suchen
Vergleiche Angebote und suche dir rechtzeitig eine neue Versicherung.
Prüfe das jährliche Schreiben deiner Versicherung genau. Oft ist die Beitragserhöhung versteckt und bietet dir ein Sonderkündigungsrecht.
Wirf einen genauen Blick auf die Regionalklasse, die Schadenfreiheitsklasse und vor allem den Grundbeitrag. Diese Punkte sollten im Schreiben deiner Versicherung aufgeführt sein.
Bei der Kombination von Regionalklasse und anderen Werten kann sich eine günstigere Jahresprämie ergeben. Lass dich davon nicht täuschen: Ist der Grundbeitrag gestiegen, berechtigt das zur Sonderkündigung.
Wie kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?
Du kannst auf verschiedene Arten den Versicherungsvertrag für dein Fahrzeug ordentlich oder außerordentlich kündigen:
- Per Einschreiben
- Per Mail
- Per Fax
- Über das Kundenportal des Versicherers (sofern vorhanden)
Wichtig: Die Kündigung per Mail ist nur bei Verträgen möglich, die nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden. Hänge das Kündigungsschreiben unterschrieben an die E-Mail an.
Wann ist keine Kündigung der Autoversicherung nötig?
Die Abmeldung eines Fahrzeugs ist ein Sonderfall bei der Autoversicherung. In diesem Fall musst du den Vertrag nicht beenden: Er läuft automatisch mit der Abmeldung des Autos aus.
Auto verkauft: Muss ich die Versicherung kündigen?
Hast du bei mobile.de ein neues Auto für dich gefunden (ganz gleich, ob Neuwagen oder Gebrauchter), wirst du dein altes vermutlich verkaufen.
Um die Versicherung des verkauften Wagens musst du dich nicht kümmern: Der Vertrag geht automatisch (mit einem Sonderkündigungsrecht) auf den Käufer über. Für dich endet der Vertrag, sobald der Käufer den Pkw-Kaufvertrag unterschrieben hat.
Um beim Ablauf des Versicherungsschutzes ganz sicherzugehen, kannst du den Wagen vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle abmelden. Das Amt informiert die Versicherung und du wirst in Kürze eine Bestätigung über das Ende des Vertrags erhalten.
Ablauf der Kündigung: In 5 Schritten Kfz-Versicherung wechseln und sparen
Es ist egal, ob du außerordentlich kündigen möchtest oder regulär: Mit den folgenden fünf Schritten endet dein Versicherungsvertrag zum gewünschten Datum.
- Versicherung prüfen
Überprüfe die aktuelle Police. Achte vor allem auf das Ablaufdatum. So verpasst du nicht die Kündigungsfrist. - Angebote vergleichen
Sofern du dein Auto nicht abmeldest oder verkaufst, suche dir eine neue Autoversicherung. Vergleiche die Anbieter genau, um die für dich besten Konditionen zu finden. - Neue Versicherung abschließen
Entscheide dich für einen neuen Anbieter, der bessere Konditionen oder günstigere Prämien bietet. Schließe dort einen Versicherungsvertrag ab. - Bestätigung abwarten
Vom neuen Versicherer bekommst du eine Bestätigung über den neuen Vertrag. Warte diese Bestätigung ab, bevor du die alte Versicherung kündigst. - Kündigung einreichen
Sende die Kündigung schriftlich an deinen bisherigen Versicherer. Beachte dabei unbedingt die oben genannten Fristen.
Schließe die neue Versicherung ab, bevor du die bestehende beendest. Mit guter Planung läuft der Wechsel reibungslos und dein Fahrzeug ist lückenlos versichert.
Schadensfreiheitsklasse: Was passiert bei einem Versicherungswechsel?
Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) beeinflusst maßgeblich die Höhe deiner Prämien. Je länger du unfallfrei fährst, desto höher ist deine SF-Klasse – und desto geringer sind deine Beiträge.
Beim Versicherungswechsel wird deine aktuelle SF-Klasse von der alten Versicherung an die neue übermittelt. Achte darauf, dass die SF-Klasse korrekt übertragen wird, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Lass dir von deiner bisherigen Versicherung die aktuelle Schadenfreiheitsklasse bestätigen. So kannst du sie ggf. beim neuen Versicherer nachweisen.
Darf mir der Kfz-Versicherer kündigen?
Ja, dein Kfz-Versicherer kann dir in bestimmten Fällen kündigen. Hier sind die häufigsten Gründe:
- Schadenhäufigkeit
Wenn du in kurzer Zeit viele Schäden meldest, kann die Versicherung den Vertrag beenden. Versicherer stufen dich dann als risikoreich ein. - Zahlungsverzug
Zahlst du die Prämien nicht rechtzeitig, darf die Versicherung das Vertragsverhältnis mit dir ebenfalls beenden. - Vertragsverletzung
Bei falschen Angaben oder dem Verschweigen wichtiger Informationen kann der Versicherer den Vertrag auflösen. - Risikoänderung
Ändert sich das Risiko erheblich, wie beispielsweise durch einen Umzug oder Fahrzeugwechsel, darf der Versicherer den Vertrag ebenfalls enden lassen.
Nach einer Kündigung durch den Versicherer kann es schwer sein, einen neuen Vertrag zu bekommen. Kläre die Gründe für die Kündigung möglichst bald.
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