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Mehrere Dokumente liegen gestapelt auf einer braunen Oberfläche. Im Mittelpunkt ist ein deutscher Führerschein im EU-Kartenformat.
Quelle: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Wer seinen Führerschein verloren hat, muss einige Zeit warten, bis Ersatz da ist. Für die Übergangszeit gibt es den vorläufigen Führerschein.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der vorläufige Führerschein ist nur für drei Monate gültig
  • Er gilt nur innerhalb Deutschlands und wird im Ausland nicht akzeptiert; für internationale Fahrten ist er ungeeignet.
  • Die Kosten für den vorläufigen Führerschein belaufen sich auf etwa zehn Euro.

Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarngeld bestraft. Aber wie weist man den Besitz nach, wenn man den Führerschein verloren hat oder er gestohlen wurde? Abhilfe schafft hier der vorläufige Führerschein. Erfahre, wann und wie du ihn beantragst und welche besonderen Regeln gelten.

Was ist ein vorläufiger Führerschein?

Ein vorläufiger Führerschein ist ein zeitlich begrenztes Dokument – meist bis zu drei Monate. Er wird ausgestellt, wenn der reguläre Kartenführerschein nicht verfügbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er gestohlen wurde.

Ein vorläufiger Führerschein hat jedoch einige Einschränkungen:

  • Er ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
  • Die Gültigkeit ist zeitlich begrenzt, meist auf maximal drei Monate.
  • Für Fahrten ins Ausland oder für Mietwagen ist er in der Regel nicht akzeptiert.

Beantragen kann man ihn bei der Führerscheinstelle. Dort musst du den Verlust oder die Notwendigkeit eines neuen Führerscheins glaubhaft machen.

Achtung: Der vorläufige Führerschein ist kein Ersatzführerschein. Er soll lediglich die Zeit überbrücken, bis die Ausstellung des neuen Führerscheins abgeschlossen ist.

Wie beantragt man einen vorläufigen Führerschein?

Einen vorläufigen Führerschein beantragt man in der Regel bei der Führerscheinstelle des Wohnorts. Diese ist oft im örtlichen Bürgeramt oder Straßenverkehrsamt angesiedelt. Ein Antrag per Post ist nicht möglich. Man muss persönlich vorsprechen.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen nötig:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat (nicht nötig, wer einen EU-Kartenführerschein hat
  • Bei Diebstahl: Verlustanzeige der Polizei
  • Bei eigenverschuldetem Verlust: eidesstattliche Versicherung

Es ist ratsam, vorab einen Termin zu vereinbaren, da dies Wartezeiten verkürzen kann. Manche Städte ermöglichen auch, den Antrag online vorzubereiten. Informiere dich am besten auf der Webseite deiner zuständigen Behörde über spezifische Anforderungen.

Der Führerschein ist nicht gleich die Fahrerlaubnis. Letztere ist die behördliche Erlaubnis oder staatliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Der Führerschein hingegen ist das physische Dokument, das die Fahrerlaubnis nachweist.

Was kostet der vorläufige Führerschein?

Wer einen vorläufigen Führerschein beantragt – ganz gleich, ob wegen Verlust oder Diebstahl – muss mit einigen Gebühren rechnen. Diese sind allerdings überschaubar. Je nach Stadt oder Gemeinde liegen die Kosten bei rund zehn Euro.

Hinzu kommen allerdings noch die Passbilder, die je nach Fotograf zwischen fünf und 20 Euro kosten können. Vergessen sollte man außerdem nicht die Kosten für den Ersatzführerschein. Diese liegen bei rund 40 Euro.

Wer meint, er kann sich das Geld für einen vorläufigen Führerschein sparen, sollte sich der möglichen Strafen bewusst sein. Wer bei einer Verkehrskontrolle ohne Führerschein erwischt wird, muss jedes Mal mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Gibt es Einschränkungen beim Fahren mit einem vorläufigen Führerschein?

Ja, beim Fahren mit einem vorläufigen Führerschein gibt es einige wesentliche Einschränkungen im Vergleich zum regulären Führerschein. So ist er nur drei Monate gültig. Ferner darf man mit dem vorläufigen Führerschein nicht ins Ausland fahren.

Einschränkungen des vorläufigen Führerscheins:

  1. Gültigkeit: Der vorläufige Führerschein hat eine zeitliche Befristung von meist drei Monaten.
  2. Geltungsbereich: Der vorläufige Führerschein ist in der Regel nur in Deutschland gültig.

Mit einem vorläufigen Führerschein ins Ausland zu fahren, ist meist nicht möglich. Viele Länder akzeptieren diesen nicht als gültiges Dokument. Vor einer Auslandsreise sollte man sich stets über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes informieren.

Alten Führerschein wiedergefunden: Was nun?

Wer nach Beantragung eines neuen sowie eines vorläufigen Führerscheins seinen alten wiederfindet, muss diesen unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde übergeben. Diese vernichtet den Ausweis anschließend. Wer dies nicht tut, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

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