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Nahaufnahme eines leuchtenden Taxischilds bei Nacht.
Quelle: picture alliance / Geisler-Fotopress | Ulrich Stamm/Geisler-Fotopress
Wer Taxifahrer werden will, benötigt einen Personenbeförderungsschein.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Personenbeförderungsschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern ergänzt einen bestehenden Führerschein.
  • Ohne P-Schein drohen Bußgelder, wenn man Fahrgäste gewerblich befördert.
  • Der Personenbeförderungsschein ist fünf Jahre gültig und muss anschließend verlängert werden.

Ein Personenbeförderungsschein (kurz: P-Schein) ist eine offizielle Zusatzbescheinigung zum Führerschein. Er ist Pflicht, wenn man gewerblich Fahrgäste befördern will – zum Beispiel als Taxi- oder Mietwagenfahrer, Krankentransporteur, Chauffeur oder bei Schülerfahrdiensten. Privat benötigt man ihn nicht.

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Wer gewerblich oder geschäftsmäßig Menschen im Auto befördern muss, kommt um einen Personenbeförderungsschein nicht herum. Konkret betrifft es diese Berufsgruppen:

  • Taxifahrer
  • Fahrer von Mietwagen und Limousinen gegen Entgelt
  • Fahrer im Pkw-Linienverkehr
  • Chauffeure
  • Fahrer von Krankenwagen außerhalb Katastrophenschutz, Feuerwehr und Bundeswehr
  • Fahrer, die Schüler oder Menschen mit Behinderung transportieren
  • Personen im Rahmen von Betreuungs- oder Freiwilligendiensten, wenn sie Passagiere befördern

Wichtig: Die Beschäftigungsform – ob selbstständig oder angestellt – ist unerheblich. Sobald man für die Fahrgastbeförderung Geld bekommt oder wirtschaftliche Vorteile erzielt, ist der P-Schein verpflichtend. Ausnahmen gelten für rein private Fahrten – etwa Familie oder Freunde. Hierfür ist kein P-Schein nötig.

Weiterhin gelten Einschränkungen bei den maximalen Plätzen für Fahrgäste. Der Personenbeförderungsschein ist limitiert auf Fahrzeuge mit acht Fahrgastplätzen. Bei mehr Fahrgästen benötigt man einen Busführerschein der Klasse D oder D1. In diesen ist der Personenbeförderungsschein bereits integriert.

Gut zu wissen: Fahrten im Rahmen von Bundeswehr, Polizei oder Katastrophenschutz sind vom Personenbeförderungsschein ausgenommen.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Für den P-Schein musst du über 21 sein (19 beim Krankentransport) und seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft zudem deine persönliche Zuverlässigkeit: Mehr als fünf Punkte in Flensburg sind ein K.-o.-Kriterium. Ein Wohnsitz in Deutschland ist Pflicht, weil die Behörde den Fahrer bei Verstößen sonst kaum belangen kann.

Damit der Antrag durchgeht, legt man diverse Nachweise vor. Ärztliche Atteste belegen körperliche und geistige Eignung, ein separates Gutachten kontrolliert das Sehvermögen. Ein Führungszeugnis der Belegart „O“ zeigt, dass man keine relevanten Vorstrafen hat.

Benötigte Unterlagen (Auszug):

  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Ärztliches Gesamtgutachten und Seh­test

Je nach Einsatzbereich können Extras dazukommen. Taxifahrer müssen seit 2021 eine bundesweite Fachkundeprüfung ablegen, Krankenwagenfahrer zusätzlich einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. Den Antrag stellt man persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde; nach 4–6 Wochen liegt der Schein vor und gilt fünf Jahre.

Wie lange dauert es, einen Personenbeförderungsschein zu bekommen?

Die Bearbeitungszeit für den P-Schein variiert je nach Behörde. Die meisten Fahrerlaubnisbehörden benötigen zwischen vier und sechs Wochen, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen. In manchen Regionen kann es aber auch länger dauern – einige Ämter rechnen mit bis zu zwölf Wochen Bearbeitungszeit für den Antrag.

Warum dauert's so lange? Die Behörden müssen verschiedene Stellen abfragen. Sie überprüfen den Punktestand in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt und prüfen das Führungszeugnis. Außerdem kontrollieren sie alle eingereichten ärztlichen Gutachten und Nachweise.

Unser Tipp: Beantrage deinen Personenbeförderungsschein mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Arbeitsbeginn. So gehst du auf Nummer sicher und hast genug Puffer für eventuell nachzureichende Unterlagen. Manche Behörden empfehlen diese Vorlaufzeit sogar ausdrücklich, weil sie mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen müssen.

Die Wartezeit auf den Zusatz für die Fahrerlaubnis verkürzt sich deutlich, wenn man alle Dokumente komplett und korrekt einreicht. Fehlen Unterlagen oder sind Formulare unvollständig ausgefüllt, verlängert sich das Verfahren entsprechend.

Ein Linienbus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist im Stadtzentrum unterwegs.
Quelle: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich | Hauke-Christian Dittrich
Bevor man hinter das Steuer eines Busses darf, muss man einen Personenbeförderungsschein beantragen.

Was kostet der P-Schein?

Der Personenbeförderungsschein kann schnell zur teuren Angelegenheit werden. Du solltest mit Gesamtkosten zwischen 180 und 300 Euro rechnen. Die Preisspanne ist deshalb so breit, weil die Gebühren je nach Region und deinem Einsatzbereich variieren.

Die wichtigsten Kostenpunkte im Überblick:

  • Antragsgebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde: 40–50 Euro
  • Polizeiliches Führungszeugnis: 13 Euro
  • Ärztliche Untersuchung und Gesundheitsprüfung: 80–150 Euro
  • Sehtest und augenärztliches Gutachten: meist in der ärztlichen Untersuchung enthalten
  • Passfoto: 10–15 Euro

Zusätzliche Kosten für Taxifahrer: Die bundesweite Fachkundeprüfung für die Fahrgastbeförderung schlägt mit weiteren 40–60 Euro zu Buche. In manchen Städten können Vorbereitungskurse dafür nochmals 100–200 Euro kosten.

Nach fünf Jahren muss man den Schein verlängern. Das kostet nochmals etwa 30–40 Euro Bearbeitungsgebühr. Neu beantragen nach einem Entzug wird deutlich teurer: bis zu 256 Euro sind möglich.

Unser Spartipp: Informiere dich vorab bei deiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde über die genauen Gebühren – die können regional stark schwanken.

Gibt es Schulungen oder Prüfungen für den P-Schein?

Die meisten P-Schein-Inhaber kommen ohne Schulungen oder Prüfungen aus. Du musst in der Regel keine spezielle Ausbildung absolvieren. Der normale P-Schein wird direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt – fertig.

Die große Ausnahme: Taxifahrer. Wer Taxi fahren will, muss seit August 2021 eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Diese ersetzt die frühere Ortskunde-Prüfung und kostet zwischen 40 und 60 Euro extra.

Was steht in der Taxi-Fachkundeprüfung?

  • Verkehrsrecht und Personenbeförderungsgesetz
  • Kundenumgang und Servicequalität
  • Grundlagen der Fahrgastbeförderung
  • Sicherheitsbestimmungen

Die Prüfung ist bundesweit einheitlich und wird schriftlich abgehalten. Viele IHKs bieten Vorbereitungskurse an, die aber freiwillig sind.

Spezialfall Krankentransport: Hier ist zusätzlich ein Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Den muss man alle zwei Jahre auffrischen lassen.

Praktischer Tipp: In Bayern und anderen Bundesländern gibt es derzeit noch Übergangsregelungen. Manche Personenbeförderungsscheine werden ohne Fachkunde-Nachweis ausgestellt, müssen aber später nachgeholt werden. Informiere dich bei deiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde über die aktuellen Bestimmungen.

Wie unterscheidet sich der P-Schein vom normalen Führerschein?

Es gibt gravierende Unterschiede zwischen einem Personenbeförderungsschein und dem Führerschein der Klasse B. Für einen Überblick haben wir die wichtigsten Infos in einer Tabelle zusammengefasst:

KriteriumNormaler FührerscheinP-Schein
ZweckPrivate FahrtenGewerbliche Personenbeförderung
Rechtliche GrundlageFahrerlaubnisverordnungPersonenbeförderungsgesetz
GültigkeitMeist unbegrenzt (EU-Führerschein 15 Jahre)5 Jahre
Mindestalter18 Jahre (Klasse B)21 Jahre (19 bei Krankentransport)
Führerschein-VorerfahrungKeineKlasse B seit mindestens 2 Jahren
GesundheitsprüfungSehtest reichtUmfassende ärztliche Untersuchung
ZuverlässigkeitsnachweisNicht erforderlichFührungszeugnis Pflicht
PunktestandBis 8 Punkte möglichMaximal 5 Punkte
DokumentFührerscheinkarteSeparates Papier zusätzlich zum Führerschein
VerlängerungAutomatisch bei EU-FührerscheinAlle 5 Jahre mit neuer Gesundheitsprüfung
KostenEinmalig (außer Verlängerung)Erstausstellung + regelmäßige Verlängerungskosten

Wichtig zu wissen: Der Personenbeförderungsschein ersetzt nicht die normalen Fahrerlaubnis, sondern ergänzt ihn. Man muss beide Dokumente beim gewerblichen Fahren mit sich führen.

Ohne Personenbeförderungsschein unterwegs: Was sind die Folgen?

Ohne gültigen P-Schein gewerblich zu fahren, wird schnell zur teuren Angelegenheit. Du musst mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das Gesetz sieht das als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG – nicht als Bagatelle.

Die häufigsten Verstöße und ihre Kosten:

  • Gewerbliche Personenbeförderung ohne P-Schein: 75 Euro + 1 Punkt
  • P-Schein nicht mitgeführt (aber besitzt einen): 10 Euro
  • P-Schein auf Verlangen nicht vorgezeigt: 10 Euro
  • P-Schein nach Entzug nicht abgegeben: 25 Euro

Achtung für Arbeitgeber: Als Fahrzeughalter oder Unternehmer erhält man dieselben Strafen, wenn man Mitarbeiter ohne gültigen P-Schein fahren lässt. Die Kontrolle der Scheine gehört zu den Unternehmerpflichten – genauso wie regelmäßige Führerscheinkontrollen.

Besonders bitter: Selbst wenn man nur vergessen hat, den vorhandenen P-Schein mitzunehmen, kostet das trotzdem 10 Euro Verwarngeld. Der Schein muss bei jeder gewerblichen Fahrt dabei sein.

Die Behörden kontrollieren die Fahrgastbeföderung übrigens gezielt – besonders Taxis, Mietwagen und Krankentransporte stehen oft im Fokus. Ein fehlender Personenbeförderungsschein fällt also schnell auf und kann den Job kosten.

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