Fahrerlaubnis Klasse A1: Der kleine Motorradführerschein
Mit 16 Jahren auf zwei Rädern losdüsen? Der A1-Führerschein macht's möglich! Lies hier, welche Motorräder du damit fahren darfst, wie die Prüfung läuft und was das Ganze kostet.
- Das Wichtigste in Kürze:
- Was ist die Führerscheinklasse A1?
- Voraussetzungen für die Klasse A1
- Welche Prüfungen sind für die Klasse A1 erforderlich?
- Kosten: Wie teuer ist der Führerschein der Klasse A1?
- Wie lang ist die Probezeit beim Führerschein A1?
- Unterlagen für die Antragstellung
- Was ist die Schlüsselzahl B196?
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 kannst du schon mit 16 Jahren erwerben.
- Mit ihr bist du auf zwei oder drei Rädern unterwegs.
- Wer früh genug einen Autoführerschein gemacht hat, hat automatisch auch die Klasse A1.
Was ist die Führerscheinklasse A1?
Der Führerschein der Klasse A1 wird auch "kleiner Motorradführerschein" genannt. Mit ihm kannst du Krafträder mit einer Leistung bis 11 kW fahren und erste Erfahrungen auf zwei Rädern sammeln. Für viele ist er der Einstieg ins Motorradfahren.
Möchtest du den Führerschein der Klasse A1 machen, musst du mindestens 16 Jahre alt sein.
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Welche Fahrzeuge darfst du mit der Klasse A1 fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst du bestimmte Motorräder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Sie sind weniger stark motorisiert als die Fahrzeuge, die du mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 oder A bewegen kannst.
Zulässige Motorräder in der Klasse A1
Für Motorräder gelten beim Führerschein der Klasse A1 die folgenden Grenzwerte:
| Eigenschaft des Motorrads | Maximal erlaubter Wert bei der Führerscheinklasse A1 | Erläuterung |
|---|---|---|
| Hubraum | 125 ccm | Diese Beschränkung gilt für Krafträder auch mit Beiwagen. |
| Motorleistung | 11 kW (15 PS) | Die geringe Leistung begrenzt die Höchstgeschwindigkeit und erleichtert so den Einstieg ins sichere Steuern eines Motorrads. Für eine höhere Leistung musst du den Führerschein der Klasse A2 machen. |
| Leistungsgewicht | 0,1 kW/kg | Dieser Grenzwert verhindert, dass besonders leichte Maschinen mit sehr hohem Tempo bewegt werden. |
Du darfst mit dem Führerschein der Klasse A1 auch Fahrzeuge nutzen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse AM nötig wäre. Das sind z. B. Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 50 ccm, einer Leistung von nicht mehr als 4 kW (5,4 PS) und einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h. Möchtest du stärkere Motorräder fahren, ist der Führerschein der Klasse A2 oder A nötig.
Zulässige dreirädrige Kraftfahrzeuge in der Klasse A1
Möchtest du die Fahrerlaubnis der Klasse A1 besitzen, um in einem dreirädrigen Kraftfahrzeug unterwegs zu sein? Dann müssen die Räder symmetrisch angeordnet sein. Zusätzlich gelten diese Vorgaben für das genutzte Fahrzeug:
| Eigenschaft des dreirädrigen Kraftfahrzeugs | Maximal erlaubter Wert bei der Führerscheinklasse A1 | Erläuterung |
|---|---|---|
| Hubraum | mehr als 50 ccm | Der Wert gilt für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und grenzt sie von Kleinkrafträdern ab. Es muss entweder dieser Wert eingehalten werden oder die Vorgabe zur Höchstgeschwindigkeit. |
| Motorleistung | 15 kW (20 PS) | Auch bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen begrenzt die maximale Leistung die mögliche Höchstgeschwindigkeit. |
| Höchstgeschwindigkeit | mehr als 45 km/h | Die Höchstgeschwindigkeit mit einem Wert über 45 km/h grenzt das Fahrzeug von einem Kleinkraftrad ab. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Vorgabe zum Hubraum verpflichtend. |
Voraussetzungen für die Klasse A1
Um die Führerscheinklasse A1 zu erwerben, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Sie sorgen dafür, dass du sicher und kompetent auf zwei Rädern unterwegs bist.
Dies sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
| Voraussetzung | Erläuterung |
|---|---|
| Wohnsitz | Laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss sich dein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland befinden. |
| Mindestalter | Du musst für die Fahrerlaubnis der Klasse A1 mindestens 16 Jahre alt sein. |
| Sehtest | Mit einem Sehtest bei einer anerkannten Stelle musst du nachweisen, dass deine Sehleistung für die Teilnahme am Straßenverkehr ausreicht. |
| Erste-Hilfe-Kurs | Lerne lebensrettende Sofortmaßnahmen in einem Erste-Hilfe-Kurs. Er ist verpflichtend für die Führerscheinprüfung. |
| Therorieunterricht | Du musst den gesetzlich vorgeschriebenen Theorieunterricht in einer Fahrschule absolvieren. Für Ersterwerber sind das zwölf Doppelstunden Grundstoff und vier Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse A1. |
| Theorieprüfung | In der theoretischen Führerscheinprüfung musst du 30 Fragen beantworten. Maximal zehn Fehlerpunkte sind erlaubt, jedoch nicht zwei falsch beantwortete Fragen mit der Wertigkeit 5. |
| Praxisstunden | Wie viele Fahrstunden du benötigst, hängt von deinen Fähigkeiten ab. Eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten ist jedoch Pflicht für den Führerschein der Klasse A1: Mindestens zwölf sind vorgeschrieben. Diese Sonderfahrten umfassen fünf Überlandfahrstunden, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten. |
| Praxisprüfung | Zeige dein Können in der praktischen Prüfung. Die Mindestfahrzeit beträgt 30 Minuten. Hinzu kommen die Grundfahraufgaben. Mehr dazu liest du im nächsten Absatz. |
Welche Prüfungen sind für die Klasse A1 erforderlich?
Wenn du den Führerschein der Klasse A1 erwerben möchtest, musst du sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen.
Theoretische Prüfung:
- Die Prüfung deckt allgemeine Verkehrsregeln, spezifische Motorradthemen und Umweltaspekte ab.
- 30 Fragen
- Zulässige Fehlerpunkte: 10
- Es dürfen nicht zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden.
Praktische Prüfung:
- Dauer: 70 Minuten
- Die geprüfte Person muss dabei mindestens 30 Minuten lang am Straßenverkehr teilnehmen.
In der praktischen Prüfung werden zusätzlich zur korrekten Teilnahme am Verkehr sechs Fahrmanöver abgefragt. Diese sog. Grundfahraufgaben sind:
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Slalom oder langer Slalom
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus oder Stop and Go oder Kreisfahrt
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Kosten: Wie teuer ist der Führerschein der Klasse A1?
Die Kosten für den Führerschein A1 hängen davon ab, wie viele Fahrstunden du benötigst. Die Menge an Sonderfahrten und Theoriestunden ist gesetzlich vorgeschrieben. Je geschickter du dich in den zusätzlichen Fahrstunden zeigst, umso günstiger wird der Führerschein.
Im Durchschnitt solltest du mit Kosten von etwa 1.500 bis 3.000 Euro rechnen.
Wie lang ist die Probezeit beim Führerschein A1?
Erwirbst du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis, musst du eine Probezeit absolvieren. Diese Vorgabe gilt für fast alle Klassen. Ausgenommen sind lediglich AM, L und T.
Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie beginnt an dem Tag, an dem der Führerschein ausgestellt wird.
Unterlagen für die Antragstellung
Um den A1-Führerschein zu beantragen, musst du diese Dokumente vorlegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Falls du unter 18 Jahre alt bist: Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
Was ist die Schlüsselzahl B196?
Wenn du schon den Pkw-Führerschein (Klasse B) hast und zusätzlich Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm fahren möchtest, geht das recht leicht: Lass dir die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen. Dafür musst du mindestens 25 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis der Klasse B seit fünf Jahren oder länger besitzen.
Eine Prüfung ist für die Schlüsselzahl B196 nicht nötig. Du absolvierst in der Fahrschule lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens vier Theorie- und fünf Praxisstunden.
Wichtig: Die Klasse B196 gilt nur im Inland. Möchtest du auch im Ausland Motorrad fahren, musst du in der Fahrschule den entsprechenden Führerschein machen.
Darf man mit der Klasse 3 (Pkw) Motorrad fahren?
Wurde dein Führerschein der alten Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt, darfst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm und einer Motorleistung bis 11 kW (15 PS) fahren. Diese Berechtigung gilt auch nach dem Führerscheinumtausch. Hast du den Autoführerschein später, aber bis zum 18. Januar 2013 gemacht, darfst du ebenfalls aufsitzen, allerdings nur auf dreirädrige Fahrzeuge, die zur Klasse A1 gehören.
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