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Auf einem Ortsschild stehen die Schriftzüge "Punktehandel" und "Führerschein".
Quelle: picture alliance/ZB | Sascha Steinach
Lange war es ein Graubereich. Nun ist der Handel mit Punkten in Flensburg illegal.

Das Wichtigste im Überblick

  • Seit dem 1. Juli 2026 ist der Handel mit Punkten in Flensburg per Gesetz verboten, auch im privaten Umfeld.
  • Wer weiterhin Punkte verkauft oder vermittelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
  • Punkte lassen sich nur noch legal über ein Fahreignungsseminar oder durch automatische Tilgung abbauen.

Acht Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis ist weg. Wer das verhindern wollte, konnte seine Punkte bislang einfach an Strohleute verkaufen.

Diese Lücke im Gesetz hat der Gesetzgeber jetzt geschlossen – mit einer Strafe, die weh tut.

Wer vier Punkte auf seinem Konto in Flensburg hat, bekommt eine Ermahnung, sein Fahrverhalten zu ändern. Bei sechs Punkten gibt es eine weitere Verwarnung und ab acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg.

Punktehandel im Internet verboten

Bis Ende Juni 2026 ermöglichte eine Gesetzeslücke, dass Punktesünder sich von Punkten freikaufen konnten. Dabei konnten Autofahrer mithilfe von unseriösen Anbietern im Internet Punkte an Dritte "abtreten".

Wie funktionierte das? Erhielt man etwa einen Bescheid über eine Geschwindigkeitsüberschreitung, boten sogenannte Punktehändler ihre Hilfe an. Man konnte über diese Händler andere Personen finden, die gegenüber der Behörde angaben, dass sie gefahren seien. Als Folge wurden die Punkte auf das Konto dieses Strohmanns geschrieben.

Der eigentliche Verkehrssünder kam damit ohne Strafe davon. Er musste dafür lediglich Geld an den Punktehändler zahlen.

Damit ist seit dem 1. Juli 2026 Schluss. Der Gesetzgeber hat die Lücke mit einem neuen Paragrafen im Straßenverkehrsgesetz geschlossen.

(1) Es ist verboten, es zu unternehmen, eine Behörde über den Beteiligten an einer der in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung bezeichneten Ordnungswidrigkeiten zu täuschen, oder eine solche Unternehmung anzubieten. (2) Es ist verboten, den Kontakt zu einem Dritten zu vermitteln, der bereit ist, es zu unternehmen, eine Behörde über den Beteiligten an einer der in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung bezeichneten Ordnungswidrigkeiten zu täuschen, oder eine solche Vermittlung anzubieten.
Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 4c Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß

Wer künftig weiterhin seine Punkte handelt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

Achtung! Auch der Handel im privaten Umfeld mit Flensburger Punkten ist verboten und wird geahndet.

Punkte abbauen: legale Methoden

Um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern, gibt es nur zwei legale Möglichkeiten:

  1. Aktiv durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (bis maximal fünf Punkte).
  2. Passiv durch Tilgung. Bei der Tilgung verfallen die Punkte in Flensburg automatisch mit der Zeit.

Wie schnell verfallen Punkte in Flensburg?

Verstöße, die mit einem Punkt geahndet werden, verschwinden nach 2,5 Jahren. Dazu zählen etwa Vorfahrtsverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 21 bis 30 km/h zu viel oder ein Smartphone in der Hand am Steuer.

Nach fünf Jahren verfallen Zwei-Punkt-Verstöße – ganz gleich ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat – wie innerorts mindestens 31 km/h zu schnell, Trunkenheit im Straßenverkehr ab 0,5 Promille oder Fahrerflucht.

Straftaten mit drei Punkten wie Nötigung, unterlassene Hilfeleistung oder illegale Autorennen benötigen zehn Jahre, um aus der Flensburger Punktekartei zu verschwinden.

Verjährung von Verkehrsverstößen

Neben dem Punktehandel hat der Gesetzgeber eine weitere Änderung im Straßenverkehrsrecht vorgenommen. Künftig verjähren Ordnungswidrigkeiten bei Verkehrsverstößen einheitlich nach sechs Monaten statt nach drei Monaten.

Was bedeutet das für Autofahrer? Das heißt, dass Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Handyverstöße länger von Behörden geahndet werden können.

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