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4 958 € Net, 19% DPHCitroën Berlingo
Kasten L1 PROLINE*KLIMA*TEMP*TÜV NEU*
5 900 €
Velmi dobrá cena
Počet najetých km
132 000 km
Výkon
55 kW (75 k)
Palivo
Diesel
Převodovka
Manuální
Datum první registrace
02/2018
Stáří vozidla
2
Zvláštní vlastnosti podle prodejce
KLIMA / MWST / PROLINE
Technické údaje
- Stav vozidla
- Použité vozidlo
- Kategorie
- Dodávka/Minibus
- Modelová řada
- Berlingo Kasten (06.2008->)
- Linka trimování
- L1 Proline
- Počet najetých km
- 132 000 km
- Objem
- 1 560 ccm
- Výkon
- 55 kW (75 k)
- Typ pohonu
- Spalovací motor
- Palivo
- Diesel
- Spotřeba energie (comb.)2
- 4,3 l/100km
- Emise CO₂ (comb.)2
- 114 g/km
- Spotřeba paliva2
- 4,3 l/100km (kombinované)
- Počet sedadel
- 2
- Počet dveří
- 4/5
- Posuvné dveře
- Posuvné dveře obě strany
- Převodovka
- Manuální
- Emisní třída
- Euro6
- Emisní štítek
- 4 (Zelený)
- Datum první registrace
- 02/2018
- Počet majitelů vozidla
- 2
- HU
- Nový
- Klimatizace
- Manuální klimatizace
- Parkovací senzory
- Zadní
- Airbagy
- Airbag pro řidiče
- Název barvy výrobce
- BLANC BANQUISE
- Barva
- Bílá
- Typ interiéru
- Látka, Šedá
- Brzděný náklad přívěsu
- 995 kg
- Náklad přívěsu nezabrzděný
- 680 kg
- Hmotnost
- 1 384 kg
- Last maintenance (date)
- 08/2025
- Last maintenance (mileage)
- 111 094 km
- Cylinder
- 4
- Objem nádrže
- 53 l
Výbava
- ABS
- Centrální zamykání
- Dotyková obrazovka
- Elektrická boční zrcátka
- Elektricky ovládaná okna
- ESP
- Filtr pevných částic
- Handsfree souprava
- Imobilizér
- Ocelové ráfky
- Oddělení zavazadlového prostoru
- Palubní počítač
- Port USB
- Posilovač řízení
- Přední pohon
- Regulace prokluzu kol
- Sledování tlaku v pneumatikách
- Systém chránící před střety
- Tempomat
- Tuner/rádio
- Úplná servisní historie
- Vozidlo po nekuřákovi
Prodejcův popis vozidla
Sonderausstattung:2 Hand, 2 Schlüssel, Änderung und Irrtümer werden vorbehalten, MWST, Tüv Neu
Heckflügeltüren mit Verglasung / Heckwischeranlage, Heckscheibenwischer, Heckscheibe heizbar, Heckflügeltüren mit Verglasung, Laderaumtrennwand halbhoch (Gitter und Durchreiche), Schiebetüren beidseitig ohne Verglasung, Schiebetür links ohne Fenster, Schiebetür rechts ohne Fenster
Weitere Ausstattung:
Ablagefach über den Sonnenblenden, Airbag Fahrerseite, Audiosystem: Radio mit CD-Player inkl. MP3-Wiedergabefunktion, Außenspiegel elektr. verstell-, heiz- und anklappbar, Bodenbelag Vinyl, Connecting-Box (Universal-Schnittstelle), Freisprecheinrichtung Bluetooth, USB-Anschluss, Antischlupfregelung (ASR), Antriebs-Schlupfregelung (ASR), Karosserie/Aufbau: Kasten, Lenksäule (Lenkrad) verstellbar, Leseleuchten vorn, Leuchtweitenregelung, Modellpflege, Motor 1,6 Ltr. - 55 kW Blue-HDI FAP, Park-Paket, Einparkhilfe hinten, Radstand 2728 mm, Reserverad in Fahrbereifung, Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6 (PSA Euro 6.1), Schiebetür rechts ohne Fenster, Schutzleisten breit (PVC), Sitz vorn links höhenverstellbar, Sitz vorn rechts mechanisch verstellbar, Sitzbezug / Polsterung: Stoff, Verkleidung im Laderaum, Warnanlage für Sicherheitsgurte
Heckflügeltüren mit Verglasung / Heckwischeranlage, Heckscheibenwischer, Heckscheibe heizbar, Heckflügeltüren mit Verglasung, Laderaumtrennwand halbhoch (Gitter und Durchreiche), Schiebetüren beidseitig ohne Verglasung, Schiebetür links ohne Fenster, Schiebetür rechts ohne Fenster
Weitere Ausstattung:
Ablagefach über den Sonnenblenden, Airbag Fahrerseite, Audiosystem: Radio mit CD-Player inkl. MP3-Wiedergabefunktion, Außenspiegel elektr. verstell-, heiz- und anklappbar, Bodenbelag Vinyl, Connecting-Box (Universal-Schnittstelle), Freisprecheinrichtung Bluetooth, USB-Anschluss, Antischlupfregelung (ASR), Antriebs-Schlupfregelung (ASR), Karosserie/Aufbau: Kasten, Lenksäule (Lenkrad) verstellbar, Leseleuchten vorn, Leuchtweitenregelung, Modellpflege, Motor 1,6 Ltr. - 55 kW Blue-HDI FAP, Park-Paket, Einparkhilfe hinten, Radstand 2728 mm, Reserverad in Fahrbereifung, Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6 (PSA Euro 6.1), Schiebetür rechts ohne Fenster, Schutzleisten breit (PVC), Sitz vorn links höhenverstellbar, Sitz vorn rechts mechanisch verstellbar, Sitzbezug / Polsterung: Stoff, Verkleidung im Laderaum, Warnanlage für Sicherheitsgurte
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Willkommen bei CO Performance. Wir stehen für Qualität, transparente Beratung und eine zuverlässige Abwicklung rund um ihr Fahrzeug.
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Tiráž
CO Performance
Inh: Cihan Özden
Im Königsesch 27
46395 Bocholt
Mobil: 0173-6696484
Email: co.performance@hotmail.com
Umsatz Indentifikation Nummer: DE329387478
Gerichtsstand:Bocholt
Vertretungsberechtigt: Cihan Özden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge - Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen -
Nachstehende Bedingungen stehen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge
(Kaufgegenstand genannt)
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2
Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme
der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die
Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes
und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn
die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt;
ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist
den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der
Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5%
des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden
Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des
vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,
kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist
in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und
Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten
Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten
Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub
von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang
der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises.
Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder
überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich
von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen
des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,
wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus
den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab
Abliefe-rung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unter-nehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter
Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben
unberührt, so-weit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas
anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche
Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich
der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb
wenden.
4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer
bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche
auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
5. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese
Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade
auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch
eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige
damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien
oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung
des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriegsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
5. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von
Le-ben, Körper oder Gesundheit.
VIII. Schiedsstelle (Schiedsverfahren)
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht
mehr als 3,5 t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das
Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohandel mit Qualität und Sicherheit“,
können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme
über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle
des Kfz-Gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich
nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung
des Kaufgegenstandes, erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens
gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung,
die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt
wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der
Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines
Schiedsstellenverfahrens be-schritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist aus-schließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
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Umsatz Indentifikation Nummer: DE329387478
Gerichtsstand:Bocholt
Vertretungsberechtigt: Cihan Özden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge - Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen -
Nachstehende Bedingungen stehen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge
(Kaufgegenstand genannt)
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2
Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme
der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die
Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes
und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn
die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt;
ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist
den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der
Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5%
des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden
Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des
vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,
kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist
in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und
Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten
Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten
Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub
von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang
der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises.
Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder
überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich
von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen
des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,
wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus
den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den
Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab
Abliefe-rung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unter-nehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter
Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben
unberührt, so-weit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas
anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche
Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich
der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb
wenden.
4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer
bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche
auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
5. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese
Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade
auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch
eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige
damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien
oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung
des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriegsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
5. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von
Le-ben, Körper oder Gesundheit.
VIII. Schiedsstelle (Schiedsverfahren)
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht
mehr als 3,5 t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das
Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohandel mit Qualität und Sicherheit“,
können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag – mit Ausnahme
über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle
des Kfz-Gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich
nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung
des Kaufgegenstandes, erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens
gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung,
die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt
wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der
Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines
Schiedsstellenverfahrens be-schritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist aus-schließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
2 Informace jsou poskytovány v souladu s nařízením o označování spotřeby energie osobních automobilů. Uvedené hodnoty byly stanoveny podle předepsané měřicí metody WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure). Spotřeba paliva a emise CO₂ vozu závisí nejen na efektivním využití paliva vozem, ale také na stylu jízdy a dalších netechnických faktorech. CO₂ je hlavním skleníkovým plynem způsobujícím globální oteplování. Průvodce spotřebou paliva a emisemi CO₂ všech nových modelů automobilů nabízených v Německu je k dispozici zdarma na všech prodejních místech v Německu, kde jsou vystaveny nebo nabízeny k prodeji nové automobily. Průvodce je k dispozici také zde: www.dat.de/co2/