BMW 1er Neuwagen

BMW 1er günstig kaufen mit Rabatt

BMW 1er Neuwagen

Der BMW X1 wird seit dem Herbst 2009 als Neuwagen angeboten und verköpert einen SUV in der Einstiegsklasse des bayerischen Herstellers. Basierend auf den 1er und 3er BMW soll der höhergelegte X1 viel Liefestyle für junge und jungebliebene Autofahrer bieten und in der Klasse der SUV einen Allrounder aufbieten. Je nach Einsatzzweck kann der BMW X1 als Neuwagen mit unterschiedlichen Motoren und mit dem Allradantrieb xDrive ausgerüstet werden. So stehen für den BMW X1 drei Benzinmotoren zur Verfügung, die vom sDrive18i mit Heckantrieb und 150 PS, bishin zum BMW X1 xDrive28i reichen, der 258 PS erbringt. Bei den Selbstzündern ist die Auswahl ebenfalls breit gestaffelt: Der Basisdiesel des BMW X1 (sDrive18d und xDrive18d) verfügt über 143 PS, der xDrive20d (sDrive20d) bringt es auf 177 PS und der Topdiesel des SUV , der xDrive23d , verfügt über eine Leistung von 204 PS. Damit ist der BMW X1 bis zu 223 km/h schnell und verbaucht nur 6,0 Liter Diesel auf 100 Kilometer (Werksangaben). Neben ABS, DSC und Antreibsschlupfregelung verfügt der Neuwagen des BMW X1 ab Werk über sechs Airbags und ISOFIX-Halterungen für Kindersitze. Optional kann der BMW X1 über viele Extraeinbauten (z. B. Xenonscheinwerfer oder Panorama-Gladach) individualisiert werden. Einen Neuwagen des BMW X1 finden Sie bei mobile.de ohne Lieferzeit und zu günstigen Konditionen!

 
 
 

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Verbrauch, Umweltdaten & Kostenbereitgestellt vom ADAC
Eco-Daten:
Verbrauch (lt. Hst.) 4,7 l/100km
Verbrauch (lt. ADAC) -- l/100km
CO2-Emissionen 125 g/km
Umweltzone 4
Kosten-Daten:
Kosten / Monat 631 € / Monat Info anzeigen
Berechnet auf Grundlage einer 4-jährigen Fahrzeughaltung und einer durchschnittlichen jährlichen Laufeistung von 15.000 km.
Kosten / km 50 Cent / km Info anzeigen
Berechnet auf Grundlage einer 4-jährigen Fahrzeughaltung und einer durchschnittlichen jährlichen Laufeistung von 15.000 km.
Versicherungsklasse 17HF/23TK/22VK
KFZ-Steuer 200 € / Jahr Info anzeigen
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde zum 1. Juli 2009 reformiert. Änderungen betreffen im Wesentlichen nur Pkw, die nach Juli 2009 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Für Pkw, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gilt eine sog. "Günstigerregelung". Bei Pkw mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 errechnet sich die Steuer, wie bisher, aus dem Hubraum und der "Schadstoff-Schlüsselnummer". Für alle ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Wert (Kohlendioxid-Ausstoß) herangezogen.
 
 
 
 
Informationen erhoben und bereitgestellt vom ADAC (Stand: 01/2012).
mobile.de kann keine exakte Übereinstimmung mit dem tatsächlich angebotenen Fahrzeug garantieren.
Quelle: ADAC e.V.