Kfz-Versicherung: FAQ
Kfz-Versicherung: Die häufigsten Fragen
Wenn man ein Auto neu versichern will, tauchen bestimmte Fragen immer wieder auf. mobile.de hat die häufigsten zusammengestellt und beantwortet.
Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten sind die Fragen in einzelne Bereiche aufgeteilt. Diese können durch einfaches Klicken auf die Berichsüberschrift geöffnet und geschlossen werden.
Vermissen Sie noch bestimmte Fragen, so können Sie und diese gerne zukommen lassen.
Fragen zum Versicherungswechsel
- Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Meist im November. Kfz-Versicherungen sind Jahresverträge. Damit haben Sie zum Ende des Versicherungsjahres die Möglichkeit zu kündigen.
- Welche Kündigungsfrist hat eine Autoversicherung?
Die Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung beträgt üblicherweise einen Monat zum Ablauf des Vertrages. Das heißt, dass Ihr Kündigungsschreiben bis zum diesem Datum beim Ihrer Kfz-Versicherung eingegangen sein muss.
Es gilt nicht der Poststempel. In der Regel ist der 30.11. Stichtag für die Kündigung. Schauen Sie in Ihren Vertrag für Ihre Autoversicherung und prüfen Sie, ob der 30.11. für Sie relevant ist. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
- Meine Kfz-Versicherung wird teurer. Kann ich kündigen?
Ja. Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Tarife anhebt, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, sobald sich die Vertragsbedingungen Ihrer Autoversicherung ändern, können Sie kündigen. Diese Sonderkündigung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung von der Kfz-Versicherung erfolgen.
Wichtig: Ändert Ihre Kfz-Versicherung den Tarif, weil Sie durch einen Schaden in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurden, oder weil Sie in eine teurere Autoversicherungs-Region gezogen sind, so gilt dieses Sonderkündigungsrecht nicht! Faustregel: Wurde die Kostenerhöhung der Versicherung durch den Halter des Fahrzeugs verursacht, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.
mobile.de Tipp: Vergleichen Sie die Angebote weiterer Autoversicherungen, bevor Sie kündigen. Denn ohne Eile lässt sich das beste Angebot an Kfz-Versicherungen berechnen.
- Ich hatte einen Unfall. Kann ich jetzt das Angebot einer anderen Autoversicherung annehmen?
Ja, unabhängig von der Schuldfrage kann nach einem Schadensfall die Kfz-Versicherung gewechselt werden.
- Ich habe ein neues Fahrzeug. Kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, wer eine neues Fahrzeug – oder einen neuen Gebrauchten – kauft und das alte dadurch ersetzt, kann die Autoversicherung wechseln.
- Was muss das Kündigungsschreiben für meine Kfz-Versicherung enthalten?
Um eine Autoversicherung korrekt kündigen zu können, muss das Schreiben einige Angaben enthalten. Laden Sie hier (-> Link) eine Vorlage für eine Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung herunter.
Hinweis: Bevor die alte Kfz-Versicherung gekündigt wird, sollten Sie einen neuen Vertrag vorliegen haben. Nur so ist ein durchgängiger Versicherungsschutz gewährleistet.
- Ich bin mit meiner Autoversicherung zufrieden. Soll ich trotzdem vergleichen?
Ja, ein Vergleich lohnt sich immer! Sie können Ihre Autoversicherung in den Vergleich einbeziehen, denn oft lässt sich schon viel Geld sparen durch den Wechsel in einen neuen Tarif bei der gleichen Kfz-Versicherung.
Darüber hinaus sind die Leistungen im Schadensfall in sehr alten Verträgen sehr viel schlechter. Schon deshalb lohnt sich oftmals ein neuer Vertrag bei der gleichen Autoversicherung.
Fragen zu Tarifen
- Was ist ein Basis- oder Grundtarif?
Immer mehr Kfz-Versicherungen gehen dazu über, zusätzlich zu den normalen Tarifen, günstige Basis- oder Grund-Tarife mit abgespeckten Leistungen anzubieten. Hier ist Vorsicht geboten. Denn bei solchen Tarifen sind oft bestimmte Leistungen (Marderbiss, Kollisionsschäden mit Tieren, Dauer der Neuwertentschädigung bei Totalschäden) nicht oder weniger umfangreich versichert.
Häufig werden auch die Fälle der „groben Fahrlässigkeit“ – z. B. Schäden durch Rotlichtverstöße – von der Haftung ausgeschlossen. Man sollte also überlegen, ob ein günstigerer Beitrag die Leistungseinschränkungen rechtfertigt.
- Kann ich einen Sondertarif bekommen?
Viele Sondertarife der Autoversicherungen ermöglichen eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Zum Beispiel wenn Sie einen Zweitwagen versichern oder bei Ehepartnern, die sich ein Fahrzeug zulegen. Treffen die notwendigen Voraussetzungen auf Sie zu, lassen sich einige Euro Versicherungsbeitrag sparen.
Normalerweise werden die gewährten Sondereinstufungen bei einem Versicherungswechsel nicht an die neue Kfz-Versicherung weitergegeben, sondern nur die beim Vorversicherer schadenfrei gefahrenen Jahre. Damit lohnt sich dann der Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung oftmals nicht mehr. Außerdem sind diese Sondertarife häufig an strenge Bedingungen geknüpft.
Fragen zu Versicherungsleistungen
- Wie hoch sollte meine Versicherungssumme sein?
100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind üblich und sinnvoll.
- Was ist „grob fahrlässig“?
Verursachen Sie einen Unfall, weil sie z. B. gerade nach ihrem heruntergefallenen Schlüssel greifen oder eine rote Ampel übersehen haben, bekommen Sie den Schaden an Ihrem Wagen nur dann ersetzt, wenn die Versicherung auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Diese Ausnahme gilt allerdings meist nicht, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind. Hier machen die Kfz-Versicherungen große Unterschiede, sehen Sie sich das Angebot in diesen Punkten genau an.
- Ist mein Auto versichert, wenn ich einen Unfall mit einem Tier habe?
Die Einschränkung auf Haarwild wie Wildschweine stammt von gestern. Viele Kfz-Versicherungen sichern heute Schäden mit Tieren aller Art ab, das heißt auch solche mit Haus- oder Nutztieren wie z. B. Hunden, Schafen oder Kühen. Dies ist insbesondere im ländlichen Raum wichtig.
- Die Versicherung deckt einen Marderschaden ab. Ist das ausreichend?
Ist nur der Marderbiss selbst abgesichert, z. B. an Bremsleitungen und Schläuchen? Oder sind auch die dadurch entstandenen Schäden – z. B. Motor- oder Katalysatorschäden – versichert? Eine kleine Ursache hat oftmals große Folgen. Und sind Folgeschäden nicht oder nur in begrenzter Schadenshöhe eingeschlossen, kann das für Sie sehr teuer werden.
- Bekomme ich bei einem fast neuen Wagen nach einem Schaden wieder einen Neuwagen?
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl bekommen Sie den Neupreis des Fahrzeuges, unabhängig vom jeweiligen Zeitwert, von Ihrer Kfz-Versicherung erstattet, wenn diese eine „Neuwertentschädigung“ anbietet. Das gilt bis zu einer bestimmten Altersgrenze des Autos. Diese Grenze liegt je nach Autoversicherung zwischen 6 Monaten und zwei Jahren.
- Ich bekomme nicht die vollen Reparaturkosten ersetzt. Was kann ich tun?
Die vollen Reparaturkosten in der Werkstatt bekommen Sie nur, wenn die Versicherung auf Abzüge „neu für alt“ verzichtet. Bei Kasko-Schäden werden dann Kosten für Ersatzteile und Lackierung unabhängig vom Baujahr und Zustand des Fahrzeuges in voller Höhe erstattet. Ein Abzug entsprechend der bislang eingetretenen Abnutzung der ersetzten Teile unterbleibt bei einer solchen Regelung.
- Kann ich bei einem Schaden meine Werkstatt frei wählen?
Einige Kfz-Versicherungen bieten Ihnen Preisnachlässe, wenn Sie sich verpflichten, im Schadensfall nur die festgelegten Partnerwerkstätten zu nutzen. Dies kann positiv sein, denn im Schadenfall bieten diese Partnerwerkstätten häufig zusätzliche Serviceleistungen, wie z. B. Hol- und Bringservice, die Reinigung des Fahrzeuges oder einen kostenfreien Ersatzwagen, auch wenn kein Anspruch darauf besteht.
Vorsicht jedoch beim Neuwagenkauf. Hier kann die Herstellergarantie verfallen, wenn Sie nicht in eine Vertragswerkstatt gehen. Damit lohnt sich die Ersparnis bei der Autoversicherung nicht mehr.
- Was bedeutet ein Rabattschutz?
Dies meint den Schutz vor der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts nach einem Schaden. Die Ausgestaltung der sogenannten Rabattretter kann von Autoversicherung zu Autoversicherung sehr unterschiedlich sein. Genau hinschauen lohnt sich!
