Auto-Leasing: FAQ
Auto-Leasing: Die häufigsten Fragen
Wenn man ein Auto leasen will, tauchen bestimmte Fragen immer wieder auf. mobile.de hat die häufigsten zusammengestellt und beantwortet.
Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten sind die Fragen in einzelne Bereiche aufgeteilt. Diese können durch einfaches Klicken auf die Berichsüberschrift geöffnet und geschlossen werden.
Vermissen Sie noch bestimmte Fragen, so können Sie und diese gerne zukommen lassen.
Allgemeine Fragen
- Wo kann ich Auto-Leasing nutzen?
Neben den Autoherstellern selbst gibt es auch Spezialfirmen für Auto-Leasing. Grundsätzlich lassen sich bessere Konditionen aushandeln, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug nach Ende des Vertrags gut verkaufen kann. Das heißt nichts anderes, als dass neue Modelle, gängige Marken, gute Ausstattung und klassische Farben für die Leasingrate vorteilhafter sind als Auslaufmodelle, Exoten, magere Ausführungen und schrille Akzente.
Grundsätzlich sollten Sie flexibel sein, was Modell, Lackierung und Ausstattung angeht – das bietet die Chance auf zusätzliche Rabatte, wenn Sie einen „Ladenhüter“ finden, den der Hersteller gern loswerden würde. Alles sollte sorgfältig geprüft werden – natürlich vor allem das Kleingedruckte. Grundsätzlich gilt: Leasing heißt „entsorgen“, in diesem Fall den Stress eines Autoverkaufs oder umfangreicher Reparaturen am Altfahrzeug. Diese Bequemlichkeit kostet – wie jede Dienstleistung – eben etwas mehr.
- Welche Auto-Typen kann ich leasen?
Alle. Gab es früher diese Möglichkeit nur für Neuwagen, erweiterten Hersteller und freie Leasingfirmen das Angebot gewaltig. Mittlerweile kann man sogar Oldtimer leasen. Das Leasing ist für Autohersteller auch zu einer beliebten Methode geworden, um kurz vor dem Modellwechsel normalerweise sehr wertstabile Modelle wie den VW Golf oder 3er-BMW günstig anzubieten. Hier würden hohe Rabatte die Regel sein, Leasing-Sonderangebote sehen einfach besser aus.
Gebrauchtwagen-Leasing hat gegenüber dem Neuwagen-Leasing einen wichtigen Vorteil: Den hohen Wertverlust in der Anfangszeit haben diese Autos schon hinter sich. Somit sind sie relativ preisgünstig; das reduziert die Leasingrate.
- Meine Leasingrate ist spottgünstig – muss ich da nicht unbedingt zugreifen?
Vorsicht, die monatliche Rate ist nicht alles! Firmengründer und Privatkunden müssen nach Abschluss des Leasingvertrags zumeist eine – einmalige – Sonderzahlung leisten. Diese Anzahlung, addiert mit allen Raten, stellt in der Summe die gesamten Leasingkosten dar. Je niedriger die monatliche Rate, desto höher die Sonderzahlung; und umgekehrt. Wer erstmalig einen Leasingvertrag abschließt, kann seinen Gebrauchtwagen in Zahlung geben; das reduziert die Sonderzahlung bzw. die Monatsrate.
Problem: Wer nun nach dem ersten Leasingvertrag einen neuen abschließt, kann keinen Gebrauchtwagen mehr in Zahlung geben – die Monatsrate steigt automatisch. Das sollten Sie beim ersten Leasing unbedingt bedenken.
- Darf ich bei meinem Leasingfahrzeug den Ölwechsel kostengünstig selbst durchführen?
Auf keinen Fall. Der Leasinggeber möchte beim Verkauf des Autos einen möglichst hohen Gewinn erzielen, versichert sich also eines maximalen Restwerts per Vertrag, indem er Wartung und Reparaturen ausschließlich von Fachwerkstätten durchführen lässt. Die sind natürlich teurer als eine Hinterhofwerkstatt oder gar Selbsthilfe. Solche versteckten Kosten machen Leasing für Privatleute, die mit dem Euro rechnen müssen, oft unattraktiv.
Restwert- oder Kilometerleasing?
- Beim Restwertleasing wird vor Abschluss des Leasingvertrags geschätzt, welchen Wert das Auto nach Leasingende noch haben wird. Liegt der tatsächliche Restwert unter dem vereinbarten Preis, muss der Leasingnehmer die Differenz bezahlen. Umgekehrt kann er bei höherem Verkaufserlös Geld zurückbekommen; allerdings nur bis maximal 75 Prozent – den Rest des Gewinns kassiert der Leasinggeber.
- Beim Kilometerleasing hingegen wird eine feste Laufleistung des Leasingfahrzeugs vereinbart, die der Leasingnehmer fahren darf. Gibt er es nach Ende des Leasingvertrags mit mehr als 1000 Kilometer über der vereinbarten Distanz zurück, muss er für jeden Überkilometer extra zahlen.
Empfehlung: Laien können kaum einschätzen, welchen Wert ein Neuwagen nach mehreren Jahren intensiver Nutzung noch hat; überdies versuchen Leasinggeber bei Vertragsende den Restwert des Leasingfahrzeugs nach Kräften zu drücken, wofür jeder blinde Fleck im Lack Recht ist. Hinzu kommt, dass sich der Gebrauchtwagenmarkt rasant füllt; die Preise sind im freien Fall. Also kann ein heute vereinbarter Restwert schon morgen hoffnungslos überschätzt sein.
Diese Unwägbarkeiten vermeidet das Kilometerleasing, weil es wesentlich transparenter ist. Wenn möglich, vereinbaren Sie als Option eine Anpassung der Kilometer nach Vertragsbeginn, falls Sie doch mehr fahren müssen als ursprünglich angenommen.
Zusatzversicherungen beim Leasing
- Wozu dient eine Gap-Versicherung?
Ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Autos und dem aktuellen Ablösewert des Leasingvertrags.
- Muss ich eine Gap-Versicherung beim Auto-Leasing abschließen?
Mit „Gap“ (Englisch für „Lücke“) ist der Unterschied in der Finanzierung gemeint, die bei Totalschaden oder Diebstahl des Leasingfahrzeugs entstehen kann. Da die Vollkasko nur den Wiederbeschaffungswert deckt, der Leasinggeber jedoch streng nach Vertrag den verbliebenen „Ablösewert“ fordern kann, kommen auf den Leasingnehmer unter Umständen hohe Ausgleichs-Kosten zu. Diese Situation entsteht vor allem bei hochwertigen Leasingfahrzeugen – der Wertverlust ist bei Neuwagen in der Anfangszeit am höchsten. Wenn der gewünschte Autotyp einen hohen Anschaffungspreis hat, bei Dieben begehrt ist und der Leasingnehmer über keine gesicherte Garage verfügt, kann eine Gap-Versicherung notwendig sein. Sie kostet einige Euro zusätzlich pro Rate.<ü>
- Was ist eine Restschuldversicherung?
Viele Leasinggeber raten überdies zu einer Restschuldversicherung (RSV). Die RSV fungiert ähnlich einer Lebensversicherung als Vertreter des Leasingnehmers, wenn dieser durch Todesfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit nicht in der Lage ist, die Raten weiter zu zahlen. Der Abschluss einer RSV ist abzuwägen – da das Leasingfahrzeug als Sicherheit dient, das jederzeit verkauft werden kann, halten sich die Belastungen beim Zahlungsausfall in Grenzen. Wichtiger ist ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag, das in solchen Notfällen genutzt werden kann.
