Autoversicherungen kosten viel Geld, deshalb lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter von Kfz-Versicherungen. Nutzen Sie den mobile.de Versicherungsrechner, um Monat für Monat mit dem besten Angebot bares Geld zu sparen.
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Meist im November. Kfz-Versicherungen sind Jahresverträge. Damit haben Sie zum Ende des Versicherungsjahres die Möglichkeit zu kündigen.
Welche Kündigungsfrist hat eine Autoversicherung?
Die Kündigungsfrist für Ihre Kfz-Versicherung beträgt üblicherweise einen Monat zum Ablauf des Vertrages. Das heißt, dass Ihr Kündigungsschreiben bis zum diesem Datum beim Ihrer Kfz-Versicherung eingegangen sein muss.
Es gilt nicht der Poststempel. In der Regel ist der 30.11. Stichtag für die Kündigung. Schauen Sie einfach mal in Ihren Vertrag für Ihre Autoversicherung und prüfen Sie, ob der 30.11. für Sie relevant ist. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Meine Kfz-Versicherung wird teurer. Kann ich kündigen?
Ja. Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Tarife anhebt, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Dass heißt, sobald sich die Vertragsbedingungen Ihrer Autoversicherung ändern, können Sie kündigen. Diese Sonderkündigung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung von der Kfz-Versicherung erfolgen.
Wichtig: Ändert Ihre Kfz-Versicherung den Tarif, weil Sie durch einen Schaden in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurden, oder weil Sie in eine teuere Autoversicherungs-Region gezogen sind, so gilt dieses Sonderkündigungsrecht nicht! Faustregel: Wurde die Kostenerhöhung der Versicherung durch den Halter des Fahrzeugs verursacht, gilt nicht das Sonderkündigungsrecht.
| mobile.de Tipp: Vergleichen Sie die Angebote weiterer Autoversicherungen, bevor Sie kündigen. Denn ohne Eile lässt sicher das beste Angebot an Kfz-Versicherungen berechnen. |
Ich hatte einen Unfall. Kann ich jetzt das Angebot einer anderen Autoversicherung annehmen?
Ja, unabhängig von der Schuldfrage kann nach einem Schadenfall die Kfz-Versicherung gewechselt werden.
Ich habe ein neues Fahrzeug. Kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, wer eine neues Fahrzeug – oder einen neuen Gebrauchten – kauft und das alte dadurch ersetzt, kann die Autoversicherung wechseln.
Was muss das Kündigungsschreiben für meine Kfz-Versicherung enthalten?
Um eine Autoversicherung korrekt kündigen zu können, muss das Schreiben einige Angaben enthalten. Laden Sie hier eine Vorlage für eine Kündigung für Ihre Kfz-Versicherung herunter.
Hinweis: Bevor die alte Kfz-Versicherung gekündigt wird, sollten Sie einen neuen Vertrag vorliegen haben. Nur so ist ein durchgängiger Versicherungsschutz gewährleistet.
Kfz-Versicherungen gibt es wie Sand am Meer. Wie finde ich die richtige?
Autoversicherungen vergleichen, ist der beste Weg, das günstigste Angebot zu berechnen. Versicherungsvergleiche wie zum Beispiel von check24.de oder von FINANZTest helfen, das beste Angebot schnell zu finden.
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Ich bin mit meiner Autoversicherung zufrieden. Soll ich trotzdem vergleichen?
Ja, ein Vergleich lohnt sich immer! Sie können Ihre Autoversicherung in den Vergleich einbeziehen, denn oft lässt sich schon viel Geld sparen durch den Wechsel in einen neuen Tarif bei der gleichen Kfz-Versicherung.
Darüber hinaus sind die Leistungen im Schadenfall in sehr alten Verträgen sehr viel schlechter. Schon deshalb lohnt sich oftmals ein neuer Vertrag bei der gleichen Autoversicherung.
Was ist bei den Tarifen und Leistungen Kfz-Versicherungen sonst noch zu beachten?
Basis-/Grund-Tarife Immer mehr Kfz-Versicherungen gehen dazu über, zusätzlich zu den normalen Tarifen, günstige Basis- oder Grund-Tarife mit abgespeckten Leistungen anzubieten. Hier ist Vorsicht geboten. Denn bei solchen Tarifen sind oft bestimmte Leistungen (Marderbiss, Kollisionsschäden mit Tieren, Dauer der Neuwertentschädigung bei Totalschäden) nicht oder weniger umfangreich versichert.
Häufig werden auch die Fälle der „groben Fahrlässigkeit“ – z. B. Schäden durch Rotlichtverstöße – von der Haftung ausgeschlossen. Man sollte also überlegen, ob ein günstigerer Beitrag die Leistungseinschränkungen rechtfertigt.
Sondertarife Viele Sondertarife der Autoversicherungen ermöglichen eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Z. B. wenn Sie einen Zweitwagen versichern oder bei Ehepartnern, die sich ein Fahrzeug zulegen. Treffen die notwendigen Voraussetzungen auf Sie zu, lassen sich einige Euro Versicherungsbeitrag sparen. Normalerweise werden die gewährten Sondereinstufungen bei einem Versicherungswechsel nicht an die neue Kfz-Versicherung weitergegeben, sondern nur die beim Vorversicherer schadenfrei gefahrenen Jahre. Damit lohnt sich dann der Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung oftmals nicht mehr. Außerdem sind diese Sondertarife häufig an strenge Bedingungen geknüpft.
Leistungen der Kfz-Versicherungen Schauen Sie nicht nur auf die Höhe der Prämie, sondern studieren Sie auch sehr sorgfältig die Leistungen der einzelnen Kfz-Versicherungen. Diese sind insbesondere:
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit Verursachen Sie einen Unfall, weil sie z. B. gerade nach ihrem heruntergefallenen Schlüssel greifen oder eine rote Ampel übersehen haben, bekommen Sie den Schaden an Ihrem Wagen dennoch ersetzt. Diese Ausnahme gilt allerdings meist nicht, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind. Hier machen die Kfz-Versicherungen große Unterschiede, sehen Sie lieber das Angebot in diesen Punkten genau an.
Schäden mit Tieren Die Einschränkung auf Haarwild war gestern. Viele Kfz-Versicherungen sichern heute Schäden mit Tieren aller Art ab, das heißt auch solche mit Haus- oder Nutztieren wie z. B. Hunde, Schafe, Kühe. Dies ist insbesondere im ländlichen Raum wichtig.
Marderbiss und Folgeschäden Ist nur der Marderbiss selbst abgesichert, z. B. an Bremsleitungen und Schläuchen? Oder sind auch die dadurch entstandenen Schäden – z. B. Motor- oder Katalysatorschäden – versichert? Eine kleine Ursache hat oftmals große Folgen. Und sind Folgeschäden nicht oder nur in begrenzter Schadenhöhe eingeschlossen, dann kann das für Sie sehr teuer werden.
Neuwertentschädigung Bei einem Totalschaden oder Diebstahl bekommen Sie den Neupreis des Fahrzeuges, unabhängig vom jeweiligen Zeitwert, von Ihrer Kfz-Versicherung erstattet. Das gilt bis zu einer bestimmten Altersgrenze des Autos. Diese Grenze liegt je nach Autoversicherung zwischen 6 Monaten und zwei Jahren
Verzicht auf Abzüge „neu für alt“ Bei Kasko-Schäden werden Kosten für Ersatzteile und Lackierung unabhängig vom Baujahr und Zustand des Fahrzeuges in voller Höhe erstattet. Ein Abzug entsprechend der bislang eingetretenen Abnutzung der ersetzten Teile unterbleibt bei einer solchen Regelung.
Rabattschutz Dies meint den Schutz vor der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts nach einem Schaden. Die Ausgestaltung der sogenannten Rabattretter kann von Autoversicherung zu Autoversicherung sehr unterschiedlich sein. Genau hinschauen lohnt sich!
Werkstattbindung durch Autoversicherung Einige Kfz-Versicherungen bieten Ihnen Preisnachlässe, wenn Sie sich verpflichten, im Schadenfall nur die festgelegten Partnerwerkstätten zu nutzen. Dies kann positiv sein, denn im Schadenfall bieten diese Partnerwerkstätten häufig zusätzliche Serviceleistungen, wie z. B. Hol- und Bringservice, die Reinigung des Fahrzeuges oder einen kostenfreien Ersatzwagen, auch wenn kein Anspruch darauf besteht.
Vorsicht jedoch beim Neuwagenkauf. Hier kann die Herstellergarantie verfallen, wenn Sie nicht in eine Vertragswerkstatt gehen. Damit lohnt sich die Ersparnis bei der Autoversicherung nicht mehr.
Service der Kfz-Versicherung Sind die Mitarbeiter Ihrer Autoversicherung rund um die Uhr erreichbar? Gibt es regionale Geschäftsstellen? Wie schnell wird Ihr Schaden reguliert?
Steht Ihnen im Schadenfall ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, oder müssen Sie die Schadenmeldung online und allein machen? Wägen Sie diese Fragen gut ab.
Übrigens: Auch bei einigen Kfz-Direktversicherungen haben Sie im Schadenfall einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie bei der Schadenregulierung betreut.