Die AU, oder auch Abgasuntersuchung ist eine durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Analyse der Abgasemissionen eines Kraftfahrzeuges. Verankert in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sorgt die AU für die Einhaltung der Abgaswerte bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Sie ist bei Neuwagen erstmalig nach 3 Jahren durch eine Prüfstelle durchzuführen und im Anschluss, wie auch bei allen Gebrauchtwagen alle 2 Jahre. Ausnahmen: Fahrzeuge, die keiner AU bedürfen, sind vor dem 01. Juli 1969 zugelassen worden, haben eine Höchstgeschwindigkeit die 50 km/h nicht überschreitet, oder besitzen ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 400 kg. Der Nachweis über eine vollzogene AU wird über eine sechseckige Plakette und einen Prüfbericht nachgewiesen.